Muss man als "normaler" Facharbeiter auch die Azubis lehren?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich bin als ganz normaler Elektroniker für Betriebstechnik in einer Firma angestellt. Wir haben jetzt auch mehrere Azubis. Einen Ausbilder/Meister gibt es in unserer Abteilung auch. Ich würde jetzt gern wissen wollen, ob es legitim ist, dass er mir einen Azubi mitschickt, dem ich etwas bestimmtes zeigen/lehren soll.

Ich habe ansich nichts dagegen & zeige denen auch gerne, wie etwas läuft & funktioniert. Ich möchte nur wissen, ob er das von mir verlangen kann. Ich bin ja nämlich der Ansicht, dass ich nicht direkt für sowas angestellt bin. Ich bin in dem Betrieb für die Störungsbehebung & die Installation & Erweiterung von Maschinen zuständig, aber doch nicht für das Ausbilden von Azubis oder? - Steht da irgendwo etwas geschrieben dazu?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Hi,
soweit ich mich erinnere, muß der Lehrling vom Meister oder von einer vom Meister beauftragten Person ausgebildet werden. Wäre also OK so. Nur weiß ich leider nicht, wo es die entsprechende Vorschrift zum Nachlesen gibt.

Gruß
Rainer

Hallo,

Ich habe ansich nichts dagegen & zeige denen auch gerne,
wie etwas läuft & funktioniert. Ich möchte nur wissen, ob
er das von mir verlangen kann. Ich bin ja nämlich der Ansicht,
dass ich nicht direkt für sowas angestellt bin. Ich bin in dem
Betrieb für die Störungsbehebung & die Installation &
Erweiterung von Maschinen zuständig, aber doch nicht für das
Ausbilden von Azubis oder? - Steht da irgendwo etwas
geschrieben dazu?

Das Berufsbildungsgesetz hilft da schon mal mit § 28 (3) weiter:
http://www.bmbf.de/pubRD/bbig.
Die „zuständige Stelle“ (Kammer) dürfte dazu noch Ausführungsbestimmungen erlassen haben.

Dann wäre noch zu überlegen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und wie es mit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers Dir gegenüber aussieht.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Ich bin froh über jeden Teil der Ausbildung, der den jungen Leuten von Praktikern und nicht nur theoretisch beigebracht wird.

Hi,

wenn ein Ausbilder der Ausbilder (AdA) Schein vorliegt, abzulegen bei der IHK, dann ist man im stande Azubis auszubilden. Wenn Dein Vorgesetzter Dich beauftragt hat dem Azubi etwas zu zeigen, dann sollte dieser Anweisung nachgekommen werden.

Grüße Daniel

Klar. Das habe ich auch gemacht. Nur finde ich es nicht gerade schön, dass wenn ich mal Zeit für mich haben will (war halt in dem Moment gerade so) mir der Azubi dann „aufgebrummt“ wird. Wie gesagt, ich habe nichts dagegen denen was zu zeigen (sind ja auch immer interessiert) aber wenn ich mal Zeit für mich haben möchte (was nicht oft vorkommt) ich diese dann nicht bekomme. Und wollte mich mal erkundigen, ob ich mich im Ernstfall dagegen „wehren“ könnte.

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>Arbeitsrecht
Hallo,

Steht da irgendwo etwas
geschrieben dazu?

Arbeitsvertrag? Betriebsvereinbarung? Tarifvertrag?
Ansonsten google nach Weisungsrecht mit Arbeitsvertrag

Gruß
Otto

Hallo,

Hallo!

Einen Ausbilder/Meister gibt es in unserer Abteilung auch.

Gut so!
Wie läuft denn eine Ausbildung im dualen System?
Die Azubis lernen die Theorie in der Berufsschule, die Praxis im Betrieb.
Der zeitliche Ablauf wird vom Ausbilder geplant und überwacht. Hat man in der Werkstatt gute Facharbeiter arbeiten die Azubis mit. Das ist ideal!
Natürlich gibt es Arbeiten, wo der Azubi nicht beschäftigt werden kann. Gefahrengeneigte Tätigkeiten, körperlich zu schwere Arbeit, oder wenn mit Überstunden zu rechnen ist usw…

Ich würde jetzt gern wissen
wollen, ob es legitim ist, dass er mir einen Azubi mitschickt,
dem ich etwas bestimmtes zeigen/lehren soll.

Meine Meinung: Ich bin als Meister in bestimmten Bereichen weisungsberechtigt.
Die Einteilung der Arbeitsgruppen Facharbeiter/Azubi gehört dazu!

Ich habe ansich nichts

…denn mach das doch!

Ausbilden von Azubis oder?

…noch ne Meinung: Ich hab in der Werkstatt viele Kollegen kennen gelernt, die keine Auszubildenden mitnehmen wollten! Das waren meist die charakterschwachen…
-sie sind unsicher
-der Azubi stört bei ihren krummen Touren!
-eigene Wissenslücken werden bekannt

geschrieben dazu?

Man braucht nicht immer Gesetze um das richtige zu tun!
Von wem hast Du eigentlich gelernt?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Bitte!

wenn ich mal Zeit für mich haben will mir der Azubi dann „aufgebrummt“ wird.

Ich dachte du wärst auf der Arbeit?

In deiner Freizeit darfst du tun und lassen was du möchtest!

Erstaunt, der Plem

1 Like

Hallo

Da ich aus der Schweiz bin und die deutschen Gesetze und Gepflogenheiten nicht so kenne, kann ich Ihnen keine für Deutschland verbindliche Antwort geben.

In der Schweiz ist es hingegen so, dass die Mithilfe bei der Ausbildung von Azubis generell für Facharbeiter zumutbar ist und nicht einmal explizit in der Stellenbeschreibung auftauchen muss, falls eine solche überhaupt vorhanden ist. Da der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber seine Arbeitskraft im zumutbaren Rahmen gegen Entgeld zur Verfügung stellt, ist es bei uns weitgehend dem Arbeitgeber überlassen, mit welchen Aufgaben er seine Angestellten betraut.

Der, im Lehrvertrag genannte, Lehrmeister ist verantwortlich dafür, dass der Azubi alle Kompetenzen, welche in der Bildungsverordnung aufgeführt sind lernt. Er muss diese aber nicht persönlich ausbilden.

So viel zur Situation, falls Sie in der Schweiz arbeiten. Für die Scheiz wären das OR, das ArG und der GAV Dokumente, in welchen die entsprechenden Artikel zu finden sind.

Freundliche Grüsse
Markus Bruderer