Muss man Arbeitszeiterhöung zustimmen?

Mal angenommen eine Firma verteilt aufgrund einer neu gegründeten Gesellschaft großzügig neue Arbeitsverträge mit erhöhter Arbeitszeit (von 35 Stunden auf 38,5 Stunden) an ihre Mitarbeiter?

Muss man dem zustimmen oder kann man auf seine aktuelle Arbeitszeit pochen?

Hintergrund ist in diesem Fall, dass die Firma aus den IG Metall Verträgen raus will und die Mitarbeiter in Einzelhandelverträge überführt (über einen neuen Geschäftszweig). Dies dient dem Zweck den aktuellen Betriebsrat der Firma, die unter die IG Metall fällt zu schwächen (hört man natürlich nur hinter vorgehaltener Hand).

Was wäre aber wenn man den Vertrag soweit akzeptieren würde und nur die Stundenzahl nicht? Ist es in so einem Fall generell sinvoll sich Rechtsbeistand zu holen?

Viele Grüße

Darwina

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Wenn der scheinbar gute Betriebsrat noch existent ist, frage doch den. Falls Du in der Gewerkschaft bist, kannst Du auch dort anfragen. Solltest Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, so gibt es auch dort in der Regel eine kostenfreie Rechtshotline.

Allem gemeinsam ist, dass es bei jefe dieser Möglichkeiten der jeweils „Beratende“ auch Eigeninteressen haben könnte und somit sein Rät davon beeinflusst ist.

Wenn es tatsächlich um eine Kündigung und einen neuen Vertrag geht, so sind beim neuen Vertrag die gleichen Bedingungen gegeben, wenn es den alten Vertrag nicht gegeben hätte. Arbeitszeit unter dem gesetzlich vorgesehenem Maximum ist Verhandlungssache.

Meistens ist es deutlich sinnvoller die Kündigung rechtlich zu beäugen zumal das Vorgehen des Arbeitgebers vermuten lässt, dass die längere Arbeitszeit das auffälluge, aber kleinste Übel ist.

Für eine rechtliche Beurteilung des Ganzen bedarf es aber eh mehr Detail-Informationen. Ich persönlich würde da einen Anwalt aufsuchen, selbst wenn es etwas Geld kostet.

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Absolut. Das ist zu wichtig, um es einem Web-Forum zu überlassen.

Gruß,
Steve

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Hallo,

eine einseitige Änderung eines Arbeitsvertrages ist grundsätzlich nur möglich durch eine Änderungskündigung, für die in vollem Umfang ebenfalls die Schutzregeln des KSchG gelten.

Da es aber auch dabei einige Fallstricke für Arbeitnehmer*innen gibt, ist fachanwaltlicher Rat bzw. die Inanspruchnahme gewerkschaftlichen Rechtsschutzes unverzichtbar.

Es gehört leider zu den Tücken des deutschen Arbeitsrechts, daß man durch Handeln „im Einvernehmen“ - wozu auch die Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag gehört - die allermeisten arbeitsvertraglichen Regelungen zu Lasten des/der AN*in aushebeln kann.

&tschüß
Wolfgang

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