Wer weiss das( v.ard-zdf Gebühren?) Wenn ich in einem wg wohne und mein Mietbewohner befreit ist, muss ich die Gebühren trotzdem zahlen?
Hallo!
Na, klar ! Wenn in einer 2-er WG einer(der Hauptmieter) befreit ist,dann muss halt der Untermieter die Abgabe zahlen. Wäre es eine 3-er WG,dann müssen sich die 2 übrigen einigen,wer zahlt, es ist nur eine Abgabe je Haushalt zu zahlen.
Nur engste Angehörige wären auch befreit, etwa Eheleute untereinander. Haben die aber einen Sohn mit eigenem Einkommen,dann zahlt der die Haushaltsabgabe.
mfG
duck313
Hallo
Wer weiss das( v.ard-zdf Gebühren?) Wenn ich in einem wg wohne
und mein Mietbewohner befreit ist, muss ich die Gebühren
trotzdem zahlen?
Ja. Alle Bewohner schulden den Rundfunkbeitrag gemeinsam für die Wohnung. Ist ein Bewohner befreit, fällt er aus der Gesamtschuldnerschaft raus, für die anderen ändert sich nichts.
Grüße,
.L
Hallo!
[…]
Nur engste Angehörige wären auch befreit, etwa Eheleute
untereinander. Haben die aber einen Sohn mit eigenem
Einkommen,dann zahlt der die Haushaltsabgabe.
Wo kann ich das nachlesen?
greetz
Der kater
Hallo Kater,
das kannst du hier nachlesen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerg…
Gruß Merger
Hallo,
siehe
http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige_fragen/index_…
Für Bürgerinnen und Bürger gilt seit dem 1. Januar 2013 die einfache Regel: „Eine
Wohnung – ein Beitrag” – egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele
Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche
Lebensgemeinschaften zahlen nur einen Beitrag – Mehrfachbelastungen entfallen.
Pro Wohnung muss nur einmal die Gebühr bezahlt werden
Pro Wohnung muss nur einmal die Gebühr bezahlt werden
frage nicht gelesen?
Hallo
Nur engste Angehörige wären auch befreit, etwa Eheleute
untereinander. Haben die aber einen Sohn mit eigenem
Einkommen,dann zahlt der die Haushaltsabgabe.Wo kann ich das nachlesen?
das kannst du hier nachlesen:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerg…
Ich habs leider nicht gefunden, Kannst Du mir die Stelle mal zeigen, wo geschrieben steht, dass eine Befreiung auch für den Ehepartner gilt?
Nach einem Beleg für die andere Behauptung, dass nämlich für von der Abgabe befreite Ehepaare der Sohn zur Kasse gebeten wird, habe ich übrigens gar nicht erst gesucht. Ich gehe davon aus, dass hier ohenhin noch auf eine gemeinsame Wohnung, die Volljährigkeit des Sohnes und das Einkommen Bezug genommen werden muss, und dass es für Töchter identiche Regelungen gäbe.
Greetz
Der Kater
Hallo
Ich habs leider nicht gefunden, Kannst Du mir die Stelle mal
zeigen, wo geschrieben steht, dass eine Befreiung auch für den
Ehepartner gilt?
Ziemlich weit unten:
_"Für wen gilt die Befreiung oder Ermäßigung?
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden."_
Grüße,
.L
Hallo,
wie immer ist die Seite der _Gebührenraubritter sehr hilfreich…
Auszug
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, wenn sie
mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Zudem gilt sie für
Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne :des :§ 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden._
alles sehr schön, was du uns hier erzählst, aber das war gar nicht gefragt.
und nebenbei ist deine behauptung (siehe überschrift) auch noch falsch. warum das so ist, darfst du selber herausfinden.
Lern einfach einmal lesen…
Ausgangsfrage (Rechtschreibfehler beseitigt)
Wer weiss das( v.ard-zdf Gebühren?) Wenn ich in einer wg wohne
und mein Mitbewohner befreit ist, muss ich die Gebühren trotzdem zahlen?
Das Wort Wohngemeinschaft (kurz: WG) bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger, meist nicht verwandter Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.
Damit ist meine Antwort absolut zutreffend…es besteht Gebührenpflicht
Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des :Rundfunkbeitrags gilt für die Antragsteller sowie für Ehegatten oder eingetragene :Lebenspartner, wenn sie mit in der Wohnung leben, für die der Rundfunkbeitrag gezahlt
wird. Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine :Einsatzgemeinschaft im Sinne des :§ 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches :bilden …
Man beachte
Zudem gilt sie für Mitbewohner, die gemeinsam mit dem Antragsteller eine Einsatzgemeinschaft im Sinne des :§ 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches bilden …
In der Ausgangsfrage wurde von einer Wohngemeinschaft gesprochen…NICHT von einer Lebenspartnerschaft bzw. einer Bedarfsgemeinschaft
nach dem Sozialgesetzbuch XII
…sagte der analphabet
die frage war:
Wenn ich in einem wg wohne und mein Mietbewohner befreit ist, muss ich die Gebühren trotzdem zahlen? … mehr auf http://w-w-w.ms/a5cv6o
deine antwort:
Pro Wohnung muss nur einmal die Gebühr bezahlt werden … mehr auf http://w-w-w.ms/a5cv6o
weitere kommentare überflüssig.