muß man bei einem nebengewerbe sich bei der

Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden (Website erstellung, Printwerbung, Da Wandashop mit selbst genähten Designerteilen und selbstgebastelten Modeschmuck etc.). Der zu erwartende Umsatz, ca 15 000 Euro. Zur Zeit bin ich Hausfrau ohne Leistungsbezug. Muß ich mich bei der IHK anmelden und komme ich evtl. mit der Handwerkskammer in Konflikt?

Hallo Lady51,

also ich habe ein Nebengewerbe (mit Kleinunternehmerregelung) angemeldet. Das Ganze lief über die Stadt in der ich wohne.

Das Einkommen darf (glaube ich, bitte lege mich nicht fest) nicht 20.000 EUR im Jahr überschreiten.

Der Paragraph der Kleinunternehmerregelung besagt, dass Du keine MWSt. ausweisen musst. Auf der Rechnung steht dann der Preis, den der Kunde auch wirklich bezahlen muss.

Sonst jedes Jahr das Ganze ans Finanzamt melden.

Auf Deinen Rechnungen steht dann alles mit drauf. Es muss drauf stehen. Firmenname, Name, Adresse, Telefon, Steuernummer, E-Mail, www.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!?

LG nikola.

Hallo Nicola,
vielen Dank für die schnelle Antwort, Deine Ausführungen haben mir sehr geholfen.
Jetzt bin schon ein ganzes Stück weiter.

Herzliche Grüße Gaby

hi lady…also ich würde am besten lieber direkt dort anrufen und einfach mal nach forschen sicherhaltshalber.
ich habe damals direkt post bekommen …da ich unsicher war rief ich dort gleich an.
liebe grüße

Hallo,

ein Nebengewerbe muss beim Gewerbeamt der für Dich zuständigen Stadt beantragt werden. Normalerweise werden die Daten an die IHK, Handwerkskammer etc. weitergegeben und die melden sich wegen evt. Beitragszahlungen. Bei der IHK fallen Beiträge nur ab einem gewissen Jahresgewinn an. Frag zur Sicherheit bei der Anmeldung beim Gewerbeamt nach, wie das in Deiner Stadt/Kommune abläuft.

Gruß,
Silke