Muß man den Schlüsseldienst nochmal bezahlen?

Ein heute 17-jähriges Mädchen hatte sich vor einem Jahr aus ihrer Wohnung ausgesperrt und einen Schlüsseldienst beauftragt.
Sie hatte an dem Abend nicht mehr genug Geld und gab dem Schlosser ein Pfand(Nintendo-DS) mit.
Ihre Mutter bezahlte ein paar Tage später den Auftrag vor Ort bar und löste das Pfand aus.
Sie bekam zwar einen Beleg findet ihn aber jetzt nicht mehr.
Nun bekam die Familie am 09.09.2010 eine letzte Mahnung mit folgendem Inhalt zugesand:

Sehr geehrter Kunde,
Sie haben am 10.08.09 ein Schlüsseldienstunternehmen mit einer Türöffnung beauftragt.
Leider wurde die daraus resultierende Rechnung Ihrerseits noch nicht oder nur teilweise beglichen.Wir fordern Sie nun auf, den noch offenen Betrag von 154,46€ bis spätestens zum 20.09.2010 auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Sollten Sie diese Frist ebenso ignorieren wie die Rechnung, sehen wir uns gezwungen, den Fall an ein Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches sich dann der Sache annimmt.Dies ist mit weiteren Vollstreckungskosten(50-100€ mehr) verbunden.
Sollten Sie den Betrag bereits Überwiesen haben, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung, dass wir Ihnen und uns weitere Unannehmlichkeiten ersparen können.
Mit freundlichen Grüssen

Vielleicht hat ja schon mal jemand ähnliches erlebt?
Schreibt bitte eure Meinung dazu.
Vielen Dank im Voraus, FRED

Nö.
Hallo!

Solche Irrtümer passieren oft. Buchhalter sind auch nur Menschen. Einfach anrufen, es sei bar bezahlt, fertig.

Grüße

Andreas

Ah, super. Ich rufe auch gleich mal bei Media Markt an und frage, wann ich den PC abholen kann, den ich ja neulich bar bezahlt habe, da erinnern die sich sicher dran und geben mir das Gerät gerne mit.

Bei Barzahlung dient die Quittung als Beweis. In jedem Fall würde ich die Firma anrufen und versuchen, die SAche zu klären, eventuell erinnert sich dort ja noch jemand an den ungewöhnlichen Pfand und die Herausgabe, die mit Barzahlung einherging.

Wenn aber nein und keine Quittung vorhanden ist und keine Zeugen existieren, die den Bezahlvorgang bezeugen könnzten, dann muss die Rechnung nochmal gezahlt werden.

Viel Glück,

Nina

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Mal abgesehen davon, dass hier eine Minderjährige den Vertrag geschlossen hat, wurde ja auch gezahlt. Das kann die Mutter offensichtlich bezeugen. Auf den Rechtsstreit würde ich es aber locker ankommen lassen.

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Hallo!

Ah, super. Ich rufe auch gleich mal bei Media Markt an und
frage, wann ich den PC abholen kann, den ich ja neulich bar
bezahlt habe, da erinnern die sich sicher dran und geben mir
das Gerät gerne mit.

Ja, mach mal.

Bei Barzahlung dient die Quittung als Beweis.

Wär ich nie drauf gekommen.

Im praktischen Geschäftsleben läuft es aber meist anders. Da wird auch vieles ohne Quittung bezahlt oder auch mal vergessen, eine Quittung auszustellen. Und es kommt auch mal eine Zahlung, egal ob bar oder per Überweisung, die übersehen wird. Dann sagt man, es sei bezahlt, und dann versucht der Empfänger, sich dran zu erinnern, und das funktioniert auch meist. Und wenn nicht, wird sich die Mehrzahl aller Geschäftsleute hüten, einen Kunden in die Pfanne zu hauen. Man muss immer damit rechnen, dass der Zeugen hat oder verärgert reagiert. Zu Gerichtsprozessen wegen fehlender Quittungen kommt es selten.

Grüße

Andreas

Sorry, aber vor Gericht hat Bestand, was bewiesen werden kann. Wo schreibt denn die Fragestellerin, dass sie die Zahlung beweisen kann? Der Beweis wäre die Quittung gewesen und zu Prozessen wegen verlorener Quittung kommt es selten, weil die Leute, falls sie nicht auf Kulanz stoßen, zahlen müssen und ihnen das auch jeder normale Rechtsanwalt schon im Erstgespräch mitteilt.

Die Quittung ist der Beleg dafür, dass man gezahlt hat. Wenn es keine Zeugen gibt, die das Bezahlen bezeugen können UND der Schlüsseldienst sich quer stellt, soltte sich niemand allen Ernstes auf ein Gerichtsverfahren einlassen.

Die Vertragspartnerin und mögliche Prozesspartei ist hier allein das 17-jährige Mädchen. Die Mutter kann die Zahlung bezeugen, weil sie die Zahlung ausweislich der Sachverhaltsdarstellung selbst vorgenommen hat und weil sie, da sie im Zivilprozess keine Parteistellung innehätte, als Zeugin vernommen werden könnte.

Sollte hingegen die Zahlung durch die Mutter nicht erweislich wahr sein, ist auch eine Genehmigung des Vertrages nicht nachzuweisen, denn beides dürfte hier zusammenfallen. Dann ist eben aus diesem Grund kein Anspruch durchsetzbar.

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vielen Dank erstmal,
mfg Fred180

vielen Dank erstmal
Vielleicht ist das Leben ja doch nicht so ungerecht, man wird sehen was passiert.
mfg Fred180

vielen Dank für die sachliche Meinung.
Kommt Zeit, kommt Rat.
Die Wahrheit liegt im Auge des Betrachters.
mfg Fred180

Wenn aber nein und keine Quittung vorhanden ist und keine
Zeugen existieren, die den Bezahlvorgang bezeugen könnzten,
dann muss die Rechnung nochmal gezahlt werden.

Es gibt da einen kleinen Unterschied in der Geschichte: Das Pfand!

lg
Richard