Muss man den Schornsteinfeger reinlassen?

Hallo,
neulich erzählte ich meiner Nachbarin, dass ich wohl bald eine neue Heizungsanlage brauche, weil meine jetzt schon nicht mehr die Abgasnormen erfüllt, die ab 2004 gelten, und mir der Heizungsmonteur gesagt hat, dass mir der Schonsteinfeger spätestens 2004 meine Heizung stilllegen wird. Daraufhin meinte sie, sie würde den Schonsteinfeger gar nicht erst reinlassen. Sie hätte zu ihm gesagt, die Heizung sei gewartet worden, und der Monteur habe gesagt, dass alles in Ordnung sei. Der Schonsteinfeger habe dann gesagt: „Aber eigentlich muss ich noch messen…“, aber sie habe ihm gesagt, dass sie das nicht wolle, und seitdem wäre er gar nicht mehr gekommen.
Ich war ziemlich baff, und ich hatte mir, ehrlich gesagt, noch nie die Frage gestellt, ob man den Schornsteinfeger eigentlich reinlassen muss. Wenn doch, wo steht das?
Nun ist es aber auch so, dass meine Nachbarin nur ein kurzes Rohr an der Heizung hat, welches oberhalb der Kellerdecke irgendwo nach draußen geht. Ich jedoch habe einen richtigen Schornstein, durch den die Abgase gehen. Wir haben beide Gasheizung. Der Schonsteinfeger kommt bei mir zweimal im Jahr, einmal zum Kehren und einmal zum Messen. Das Kehren ist natürlich wichtig, denn es könnte ja z.B. ein toter Vogel im Schornstein hängen und die Abgase nicht mehr abziehen. Aber das Messen, was ja nochmal Geld kostet, würde ich mir gerne ersparen. Ich vermute aber mal, dass ich da schlechte Karten habe. Oder?

Ciao
Magenta

Guten Abend,

an den Messungen durch den Schornsteinfeger führt kein Weg vorbei. Auch die regelmäßige Wartung durch einen Heizungsmonteur ändert daran nichts. Wer eine Heizung wartet, darf keine rechtsverbindliche Emissionsmessung vornehmen,
um nicht in mögliche Interessenskonflikte zu geraten. Das müssen unabhängige und neutrale Stellen tun. Dies ist in der Bundes-Emissionsschutz-Verordnung festgelegt. Für die privaten Haushalte erledigen dies die Bezirksschornsteinfegermeister.

Gruß
Wolfgang

Hallo Magenta,

Wolfgangs Worten gibt es nur noch eins hinzuzufügen :

Läßt man den Schornsteinfeger zwecks Messung nicht in die Wohnung, ist dieser berechtigt, mit den Ordnungshütern die Tür öffnen zu lassen.

Diesen Fall hatten wir gerade mit einer Mieterin, die diverse schriftliche Aufforderungen erhielt, einen Termin zu vereinbaren. Sie rührte sich trotz Mahnung des Ordnungsamtes und Ankündigung der Wohnungsöffnung nicht.
Also standen Schornsteinfeger und Ordnungshüter eines Morgens in ihrer Wohnung…
Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

Viele Grüße,
Vanessa

Noch eine weitere kurze Ergänzung. Mein Heizungskessel ist auch schon älter. Ich bin bei der Wartung immer dabei, nicht nur mit ihm zu ratschen, sondern auch um ggf. schlimmeres zu verhindern. Bislang hatte ich nur einmal Probleme mit den Abgaswerten. Die Werte waren im Grenzbereich, „laufen lassen“ oder neue kostenpflichtige Wiederholungsmessung. Da ich ansonsten immer „brav“ die Heizung gewartet habe, konnte der Ausrutscher „weggeschmust“ werden.

Was die neuen Normen angeht, heißt das noch lange nicht, daß der alte Kessel raus muß. Von meinem Kaminkehrer habe ich erfahren, daß nur die Kessel beseitigt müssen, die zu diesem Termin überhaupt keine Chance haben, die Vorgaben zu erfüllen. Mein Kessel schafft dies locker, sodaß ich mich nicht an der Gewinnsteigerung der Industrie beteiligen muß. So etwas erfährt man, wenn man bei der Messung nachfrägt, eine positive Grundstimmung schafft.

wie ist das mit holzheizung?
hallo
wisst ihr, wie das ab 2004 mit holzheizung aussieht?
gibts auch richtwerte oder ähnliches?
bei uns wurde auch noch nie die emission gemessen, warten muss man die heizung ja auch nicht (abgesehen vom reinigen natürlich).
danke schonmal für eure antworten
gruss nicky

Hi Vanessa,

da ist irgendetwas schief gelaufen oder es sind falsche Informationen geliefert worden.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind derartige Verstösse Ordnungswidrigkeiten, über die ein Bußgeld verhängt werden kann.

Eine Wohnungsöffnung ist ausschließlich durch einen richterlichen Beschluß möglich. „Gefahr in Verzug“ steht nur in ganz besonderen Fällen zur Verfügung, hier ganz bestimmt nicht.
Ein Durchsuchungsbeschluß wird für ein derartiges Vergehen nicht ausgestellt, das wäre Verfassungsbruch und Ermessensmißbrauch.

Das Grundrecht der Unversehrtheit der eigenen Wohnung ist allemal höher zu bewerten als das Bedürfnis eines Schornsteinfegers, seine Kehrspirale in den Kamin reinzuhängen.

Gruß,
Francesco

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Hallo !

Einen Schornsteinfeger, der sich wegjagen läßt, gibt es nicht. Es sei denn, es ist in Eurer Gegend üblich, daß normalerweise vorher schriftlich Termine abgemacht werden und der Schornsteinfeger diesen versäumt oder auch anders nicht eingehalten hat. Dann wird er einen neuen Termin mit Euch abmachen, aber zur Untersuchung ist er verpflichtet.
Der Meßwert eines Heizungsmonteurs hat für den Schornsteinfeger keine Aussagekraft, da nur er die Gewißheit hat, daß er für sein Meßgerät die vorgeschriebenen Untersuchungen beim Eichamt eingehalten hat.
Schornsteinfeger messen nach der 1. Bundesemissions Schutzverordnung bei Feuerstätten ab einer bestimmten Größenordnung regelmäßig die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte der Abgasverluste, der Rußzahl und der Staubemission.
Die Funktionen der Schornsteinfeger sind so bedeutend für die Allgemeinheit, daß die Pflichten und Aufgaben, die Vorschriften und A m t s befugnisse in einem eigenen Gesetz festgeschrieben sind.
Wird einem Schornsteinfeger die Untersuchung einer Anlage verweigert, meldet er dieses beim zustängigen Umweltschutzamt und diese veranlaßt eine Heizungsuntersuchung , wenn nötig unter Amtsaufsicht/Gewalt (Polizei), da der dringende Verdacht besteht, man will etwas vertuschen.

Der Schornsteinfeger führt keine Wartung durch, er mißt nur die Werte. Es ist vollkommen egal, ob der Schornstein 10 m oder 1 m lang ist. Er muß immer den Rauchabzug kontrollieren. Man wird ihn auch nicht durch einen Gerichtsbeschluß an seiner Arbeit hindern können. Zum Glück!

Gruß Werner

Hallo Vanessa,

Läßt man den Schornsteinfeger zwecks Messung nicht in die
Wohnung, ist dieser berechtigt, mit den Ordnungshütern die Tür
öffnen zu lassen.

Diese Info ist nicht zutreffend. Nur wenn Gefahr im Verzuge wäre, kann geöffnet werden und dann muss kein Kaminfeger mit der Polizei ankommen. Hier liegt wohl etwas anderes noch vor.

Gruss Günter

Diesen Fall hatten wir gerade mit einer Mieterin, die diverse
schriftliche Aufforderungen erhielt, einen Termin zu
vereinbaren. Sie rührte sich trotz Mahnung des Ordnungsamtes
und Ankündigung der Wohnungsöffnung

welche Behörde droht wider besseren Wiisens Maßnahmen an, die weit über den Ermessensspielraum liegen und schon nahe strafbarer Handlungen sind (bewusst nahe…) ?

nicht.

Also standen Schornsteinfeger und Ordnungshüter eines Morgens
in ihrer Wohnung…
Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.

Viele Grüße,

Günter

Du kannst Sachen fragen, da muß ich glatt in die Akten steigen. Also, wenn ich mir den Prüfungsbescheid ansehe, dann steht da was von „Bescheinigung über das Ergebnis der Messung an einer Feuerungsanlage für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gem…“ drauf.

Holz, Kohle ist nicht flüssig oder gasförmig. Ergo - keine Prüfung (hoffentlich stimmt das auch! Frag am Besten doch den Kaminkehrer).

ABER, am früheren Wohnort hatte ich eine (Flüssig-)Gasheizung UND eine „große“ Solarwarmwasserheizung (über 30.000 kKal). Der Kaminkehrer hat - ganz offiziell - bei mir FREIWILLIG (ich wollte es wissen, ob diese dreckelt) gemessen. Aus rechtlichen Gründen, hat er mich aufgeklärt, bräuchte keine Prüfung zu erfolgen. Das war Rechtsstand anno 1996 in Baden-Württemberg. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

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Hallo Günter,

Läßt man den Schornsteinfeger zwecks Messung nicht in die
Wohnung, ist dieser berechtigt, mit den Ordnungshütern die Tür
öffnen zu lassen.

Diese Info ist nicht zutreffend. Nur wenn Gefahr im Verzuge
wäre, kann geöffnet werden und dann muss kein Kaminfeger mit
der Polizei ankommen. Hier liegt wohl etwas anderes noch vor.

Ich weiß eben nicht, ob nun die Polizei dabei war oder jemand vom Ordnungsamt - ich weiß nur, dass der Schornsteinfeger seit über zwei Jahren nicht in die Wohnung kam und das diese Messung sehr wichtig war.
Leider habe ich mich nie weiter damit auseinandergesetzt sondern lediglich, wenn etwas im Unklaren war oder repariert werden mußte, eine Firma bemüht.
Ich habe also absolut keinen Plan, wer da nun aus welchem Grund genau die Wohnung aufgemacht hat - leider habe ich das Schreiben vom Schornsteinfeger weggeschmissen und kann so den genauen Wortlaut nicht mehr wiedergeben.
Fakt ist aber, dass die Mieterin schon im letzten Jahr zu einem Bußgeld verdonnert wurde (ob sie es bezahlt hat, weiß ich auch nicht) und in diesem Jahr eben die Wohnung aufgemacht wurde…für den Schornsteinfeger.
Was sollte das denn für einen anderen Grund haben, wenn dieser dabei ist ?

Diesen Fall hatten wir gerade mit einer Mieterin, die diverse
schriftliche Aufforderungen erhielt, einen Termin zu
vereinbaren. Sie rührte sich trotz Mahnung des Ordnungsamtes
und Ankündigung der Wohnungsöffnung

welche Behörde droht wider besseren Wiisens Maßnahmen an, die
weit über den Ermessensspielraum liegen und schon nahe
strafbarer Handlungen sind (bewusst nahe…) ?

Ich kann es dir nicht sagen, ich weiß nur noch, dass mir unser Schornsteinfeger irgendwann mal mitteilte, dass er trotz Mahnung durch das Ordnungsamt und Ankündigung des Türöffnens keinen Termin mit der Mieterin vereinabren konnte, weil diese sich einfach stur stellte - wie in jeder anderen Angelegenheit auch.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Francesco,

ich habe „Ordnungshüter“ geschrieben, weil ich eben nicht weiß, ob Polizei oder Ordnungsamt mit dem Schornsteinfeger in der Wohnung war.

Genaueres habe ich in meinem Posting an Günter geschrieben,
vielleicht magst du das ja einmal lesen.

Viele Grüße,
Vanessa

Täusche Dich nicht…
Hallo Francesco,

ein Freund von mir ist Schornsteinfeger.

Er hat schon Anlagen in Mietwohnungen sofort stillgelegt, weil die Lüftungsöffnungen fehlten (oder durch Umbauarbeiten nicht mehr da waren) und Lebensgefahr durch Kohlendioxid und ,-monoxidvergiftung.

Stell Dir mal vor eine Gas betrieben Anlage ist mangelhaft un das Haus fliegt in die Luft ?? Mir als Mitmieter in einem Mehrfamilienhaus wäre das „Unversehrtheitsrecht“ einer Wohnung ganz egal.

Ich werde mich mal erkundigen, inwiefern ein Schornsteinfeger Zutrittsrecht hat.

gruß

dennis

Hallo Dennis,

Er hat schon Anlagen in Mietwohnungen sofort
stillgelegt, weil die Lüftungsöffnungen fehlten (oder durch
Umbauarbeiten nicht mehr da waren) und Lebensgefahr durch
Kohlendioxid und ,-monoxidvergiftung.

Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist. In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.

Stell Dir mal vor eine Gas betrieben Anlage ist mangelhaft un
das Haus fliegt in die Luft ?? Mir als Mitmieter in einem
Mehrfamilienhaus wäre das „Unversehrtheitsrecht“ einer Wohnung
ganz egal.

Ich werde mich mal erkundigen, inwiefern ein Schornsteinfeger
Zutrittsrecht hat.

Über die Ortspolizeibehörde kann er natürlich Zutritt verlangen. Wird diese nicht gewährt läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren an und wenn dann erneut nicht reagiert werden sollte, dann müsste die Kommune gerichtliche Maßnahmen ergreifen. Hier wird dann das Zutrittsrecht durch das Gericht nach Vorlage der Gründe erteilt. Diese Gründe müssen jedoch erheblich sein, es reicht also nicht aus, wenn jemand nur den Kaminfeger nicht ins Haus lassen will. Trotzdem würde auch mich - für die Praxis - interessieren, ob ein Kaminfeger Möglichkeiten hat, ohne Gerichtsbeschluss seine Aufgaben wahrzunehmen und ohne Erlaubnis sich Zutritt in ein Haus zu verschaffen.

Gruss

Günter

Nicht ganz zufrieden…
Hallo Günter,

Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und
gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist.
In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger
einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst
selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.

Hier gebe Ich Dir uneingeschränkt Recht, bin etwas abgewichen…

Nur ist es so, daß der Schornsteinfeger uneingeschränkten Zutritt zu allen Feuerstätten haben muß. O-Ton meines Kumpels. Das Schlafzimmer, wenn keine „Feuerstätte“ drin, interessiert Ihn dann nicht.

Er mißt ja nicht nur die Abgsawerte, sonder kontrolliert auch die Umgebungsbedingungen für die Anlage sprich Zuluftversorgung und Abgasentsorgung.

Insofern gehe Ich davon aus, daß der Schornsteinfeger zutritt hat. Ob die Alte Dame nun will oder nicht. Die Sicherheit hat hier Vorrang.

gruß

dennis

Der immer noch im Netz nach der Feuerstättenverordnung sucht

Hallo Günter,

Dieses Problem ist aber kaum mit dem vereinbar und
gleichzusetzen, aus welchem diese Diskussion entstanden ist.
In diesem Fall,den Du schilderst, muss der Kaminfeger
einschreiten und Maßnahmen ergreifen, weil er sich sonst
selbst haftbar und bei einem Unglück sogar strafbar macht.

Hier gebe Ich Dir uneingeschränkt Recht, bin etwas
abgewichen…

Nur ist es so, daß der Schornsteinfeger uneingeschränkten
Zutritt zu allen Feuerstätten
haben muß. O-Ton meines
Kumpels. Das Schlafzimmer, wenn keine „Feuerstätte“ drin,
interessiert Ihn dann nicht.

Hallo Dennis,

Zum Scherz, glaube ich ihm, die Abgase im SZ verursachen kein Feuer, zumindest keines für die Feuerwehr. Kann er Dir mitteilen und Du hier posten, ob es eine rechtliche Begründung gibt. Ich habe die gesamte Fachliteratur durchsucht, aber bezüglich des „gewaltsamen Zutrittrechtes für Kaminfeger“ keine Verordnung gefunden. Kann dies in einem anderen Gesetz, der Durchführungsverordnung, in Ausführungsbestimmungen geregelt sein ? Mich interessiert die Auflösung dieser Frage, da ich bei rd. 15.000 Beratungen im Mietrecht (insgesamt in den letzten 7 Jahren) noch nie einen solchen Fall hatte.

Er mißt ja nicht nur die Abgsawerte, sonder kontrolliert
auch die Umgebungsbedingungen für die Anlage sprich
Zuluftversorgung und Abgasentsorgung
.

Ist schon klar, dass auch - vor allem bei Einzelöfen - auch der Kaminanschluss in der Wohnung geprüft werdne muss oder gar die Messung von Kohlenmonoxyd lebensnotwendig ist. das Problem ist hier bekannt, nicht selten trifft man eine Mietwohnung an, in welcher das Ofenrohr entfernt und im Kamin eine Zeitung oder ein Lumpen das Loch verstopft.

Insofern gehe Ich davon aus, daß der Schornsteinfeger zutritt
hat. Ob die Alte Dame nun will oder nicht. Die Sicherheit hat
hier Vorrang.

gruß

dennis

Der immer noch im Netz nach der Feuerstättenverordnung sucht

Da haben wir wohl dasselbe Problem, ich werde mich am Montag bei uns in der Ortspolizeibehörde nach Unterlagen umsehen.

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende

Gruss Günter