Muss man ein sozialmedizinisches Gutachten beim Jobcenter beantragen?

Sozialmedizinische Gutachten haben nur eine Gültigkei von 6 Monaten, da diese Gutachten nicht über eine generelle Arbeitsfähigkeit bestimmen dürfen. Dies ist ausschließlich die Aufgabe der Rentenversicherung. Daher sind sozialmedizinische Gutachten immer nur temporär für max. 6 Monate gültig und haben deshalb auch keinerlei Einfluss auf die Gutachten der DRV.

Ich glaube, jetzt hast du mich falsch/nicht verstanden.:sweat_smile: Ich schlug vor, jetzt schon die Rente zu beantragen, weil das vermutlich auslösen würde, dass die DRV ein solches Gutachten in Auftrag gibt. Wenn du die Rente erst im Januar beantragst, zieht sich das noch länger hin mit dem Gutachten und der DRV (wobei es da möglicherweise auch Bearbeitungsfristen gibt, wie für den Pflegegrad bei den Pflegekassen, aber das weiß ich einfach nicht).

Da ist aber irgendwie der Wurm drin.
Zum Facharzttermin:
Zum Hausarzt gehen, Überweisung mit Dringlichkeitscode (!) holen und den Termin über die
https://eterminservice.de/terminservice
Das muss innerhalb von 4:Wochen gehen bis zum Termin.

Dann über den Hausarzt einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung stellen. Dazu muss sich die Rentenversicherung innerhalb von 3 Wochen räuspern und ggf ein Gutachten beauftragen. Das geht so deutlich schneller. Wenn es zur Reha kommt, dann wird dort ein Gutachten ausgefertigt, das man braucht, für die Erwerbsunfähigkeitsrente. Gleichzeitig tut man noch was für sich. Das ist mit etwas Nachdruck schneller als in einem halben Jahr realisiert.

Die Frist von einem halben Jahr, das man bei einem Facharzt sein muss, kenne ich nicht.

Der hat doch schon stattgefunden!

Du verstehst mich anscheinend nicht :grinning:

Im Antrag zur EMR muss man seine Problemchen detailliert schildern und zusammen mit dem Antrag die entsprechenden Befundberichte einreichen. Wenn dann aber ein Befundbericht dabei ist, der von der DRV nicht anerkannt wird, weil zu frisch, dann geht der ganze Antrag in die Hose.

Mir bleibt nichts anderes übrig, als diese 6 Monate abzuwarten.

Na ja, anscheinend hast du es nicht eilig, dann warte halt … Ich hatte dein UP anders verstanden, mea culpa!:roll_eyes:

Ich habe übrigens die ganzen Antragsunterlagen überflogen, ich habe nicht einen einzigen Hinweis auf die angeblichen 6 Monate „Wartezeit“ oder sonstige Einschränkungen gelesen, aber egal, nicht mein Problem!

Nein, das stimmt so nicht. Ich hatte dir das beschrieben. Ich weiß nicht, woher diese Info kommt.
Welchen Weg du einschlagen kannst, hatte ich erklärt.
Das von mir beschriebene Prozedere beginnt mit deiner Antragstellung. Zum Gutachter musst du dann eh. Wenn du jetzt ein halbes Jahr wartest, verlierst du genau dieses halbe Jahr.

1 Like

Diese Info ist falsch! Sie steht übrigens auch nicht im Einklang mit dem Gesetz, das Wahlfreiheit beim Arzt vorsieht. Die Konsequenz wäre ja, dass die 6 Monate neu zählen würden, wenn du nach 4 Monaten wechselst, weil der Arzt dir nivht gefällt. Dann ziehst du um, und es zählt wieder neu. Und wenn der nächste dann in Ruhestand geht, 2 Jahre keine Begutachtung? Da muss der gesunde Menschenverstand doch sagen, dass da was nicht sein kann.
Manche Ärzte sind tatsächlich unzureichend informiert, oft ist es aber so, dass im Wust an Informationen da etwas falsch rüberkommt.

Ganz klar: eu kannst den Antrag jetzt stellen! Und der Stichtag zählt dann auch mit Antragstellung.

3 Like

Da ich bei der DRV bereits zwei Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe (wo von einer genehmigt wurde), kenne ich deren Pingeligkeit und folge daher lieber dem was der Facharzt gesagt hat.

Vielleicht habe ich mich auch etwas falsch ausgedrückt und es geht nur darum, dass man wegen einer Krankheit bereits 6 Monate in Behandlung war, egal wo. Das wäre für mich jederzeit logisch nachvollziehbar. Wie gesagt, ich kenne die Arbeitsweise der DRV schon.

Die gehen übrigens nicht vom Zeitpunkt der Antragstellung aus, sondern ab wann dieses medizinische Problem erstmals aufgetreten ist.

So ging es vor ein paar Monaten einer Bekannten, der rückwirkend EMR genehmigt wurde und zwar weit vor der Antragstellung.

Auch das ist so definitiv falsch. Nicht die Rente wird rückdatiert, sondern ggf.der Leistungsfall.
Du zu ziehst es offensichtlich vor, dir Informationen aus nicht sicherer Quelle zu ziehen. Den Tipp, dich direkt an die wirklich zuverlässige Quelle DRV oder eine spezielle Sozialberatung zu wenden, lehnst du genauso ab, wie dir die Informationen auf der Internetseite der DRV anzusehen. Du bist selbst verantwortlich für das, was du tust, genauso wie für das, was du lässt.

2 Like

Na dann … toi, toi, toi!

Und für das was daraus entsteht!

Hach, ich kann es nicht lassen. Hier noch mal schwarz auf weiß - falls du das verstehst. Achtung. Darauf achten, von welcher Rente gerade die Rede ist! Der Abschnitt beinhaltet verschiedene Arten.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/rentenbeginn.html

Du könntest mir zuliebe doch endlich mal damit aufhören immer am Thema vorbei zu schreiben, denn um die Rente geht es hier überhaupt nicht. Les doch einfach mal die Überschrift und dann lass mich mit der Rente in Ruhe. Punkt

Doch, um die Rente geht es. Mit dem JC bist du auf dem falschen Dampfer.
Aber dank deines entzückenden Tonfalls bin ich eh raus. Läuft ja insgesamt nicht so rund bei dir. Da ist es sicherlich ratsam, die Leute, die dir helfen wollen, alle für blöd zu erklären. Mach was draus oder lass es.

Hallo @anon48291101,

das hier

ist und bleibt Unsinn.
Entweder hast Du etwas falsch verstanden oder aber Deine Auskunftsperson hat § 43 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI
§ 43 SGB 6 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
falsch verstanden.
Die (inoffizielle) 6-Monats-Frist ist die Mindestinterpretation des Begriffes "auf unabsehbare Zeit2 in den o.a. Vorschriften.

Ansonsten kann es sein, daß ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für das JC eine „Sperrfunktion“ in Sachen Vermittelbarkeit bzw. Arbeitsfähigkeit entfaltet - je nach Leistung, die Du aktuell erhältst. Das bedeutet, daß Du für die Bearbeitungszeit des Rentenantrags dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen musst und das von der DRV erstellte Gutachten zum Rentenantrag auch für das JC verbindlich ist.

Im Übrigen solltest Du in der Tat etwas kritischer mit Deinen Quellen sein. Ein Arzt - auch ein Facharzt - ist eben keine belastbare Quelle für sozial- und arbeitsrechtliche Fragen. Das haben die nicht gelernt.

&tschüß
Wolfgang

3 Like

Das Thema ist jetzt für mich beendet, aber etwas will ich noch loswerden:

Vor 10 Jahren, als Auslöser für meinen 1. Antrag auf Teilhabe bei der DRV, hat mir die Arbeitsagentur gesagt, dass ich ohne Umschulung nicht vermittelbar bin. Warum? Weil ich einen aussterbenden Beruf erlernt habe. Die DRV hat zwar meinen Antrag auf Teilhabe genehmigt, aber mir die Umschulung verweigert, weil mein erlernter Beruf zu meinen Einschränkungen passen würde.

Ich bin dann extra deswegen beim VdK eingetreten und was ist bei deren Beratung passiert? Mir wurde erzählt, dass die DRV in diesem Fall Recht hätte und ich nichts gegen diese Entscheidung tun könnte und deshalb keine Unterstützung von ihnen bekommen würde, falls ich doch ins Widerspruchsverfahren gehen wollte.

Jahre spöter hab ich dann aber von einem Anwalt erfahren, dass beide Aussagen Blödsinn waren, Warum? Weil sich die DRV nicht über die Empfehlung der Arbeitsagentur hätte hinwegsetzen dürfen, denn die beste Weiterbildung nutzt nix, wenn man vom Arbeitsmarkt nicht gebraucht wird, Wenn man einen aussterbenden Beruf hat gelten andere Regeln. Ich hätte klagen sollen.

Also ist hier die Aussage, dass nur die Auskünfte der DRV oder einer Sozialberatung das Maß der Dinge sind, bei mir völlig falsch uind deshalb bin ich darauf nicht eingegangen. Ich wurde damals von Beiden absolut falsch beraten und hätte heute nicht meine Probleme, wenn das damals korrekt abgelaufen wäre.

Das wollte ich einfach zum Abschluss nur gesagt haben.

hat hier niemand getroffen, vielmehr wurde dir von mehreren Personen gesagt, dass du dich auch noch woanders informieren solltest, aber du vertraust blind der Aussage EINES Facharztes. Wer sich nicht helfen lassen will, dem ist auch nicht zu helfen. Ich sage mir dann immer, ich kann nicht die ganze Welt retten.:sweat_smile:

1 Like

Da geht wirklich eine Menge quer. Und du verstehst offensichtlich vieles nicht. Das ist dir nicht vorzuwerfen, die Materie ist sehe komplex und sehr speziell. Es ist ja schon hingewiesen worden darauf: sowohl im medizinischen Bereich als auch im juristischen gibt es extra spezielle Disziplinen, weshalb auch der „normale“ Jurist oder Medizine an Grenzen kommt.
Du hast jetzt eine Antwort als Lösung markiert, die nichts anderes ist, als das, was u.a. Ich vorher geschrieben habe, da empfindest du es aber als falsch. Auch das ist Zeichen dafûr,dass du wesentliche Aspekte noch nicht verstanden hast.
Deine Erfahrungen aus der Vergangenheit sind doch eine völlig andere Konstellation. Du möchtest jetzt zu einer schnellen Lösung, gehst aber davon aus, du müsstest warten. Ich habe dir Infos der DRV verlinkt, dass du irrst. Die DRV schreibt selbst, dass es in bestimmten Konstellationen schneller gehen kann. Willst du jetzt argumentieren: nee, die DRV liegt falsch, es dauert doch länger?

Noch eine wichtige Info dazu. Du kannst nur gewinnen, wenn du den Antrag jetzt stellst. Nichts verlieren. Du gewinnst, weil du den Stichtag jetzt hast und nicht in einigen Monaten, und mit dem Antrag lässt das JC dich in Ruhe. Du verlierst nichts. Denn außer, dass die DRV sagt, du musst schlimmstenfalls noch warten, passiert nichts Negatives. Es ist ja nicht so, als ob man nur einen Antrag stellen kann und der ist dann verbraucht.

1 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.