Muss man ein sozialmedizinisches Gutachten beim Jobcenter beantragen?

Hallo,

ich bin schwerbehindert mit einem GdB von 60, langzeit arbeitslos und aktuell wohl noch einige Monate krankgeschrieben, weil ich nur ca. 3 Stunden täglich arbeitsfähig bin.

Für das Jobcenter bin ich leider als voll arbeitsfähig registriert. Die berufen sich dabei auf ein 5 Jahre altes sozialmedizinisches Gutachten. Da sich aber in den letzten Jahren meine Gesundheit sehr verschlechtert hat, ist dieses Gutachten allerdings völlig veraltet.

Wenn ich jetzt will, dass ein neues Gutachten erstellt wird, muss ich das dann beim Jobcenter selbst beantragen oder wie läuft das ab?

Können die das ablehnen?

Gruß

Hallo,
das Gutachten von damals, also vor fünf Jahren, wie kam das zustande ?
Gruss
Czauderna

Das alte Gutachten wurde bei Antragstellung vom ALG I von der Arbeitsagentur in Auftrag gegeben.

Hallo,
hast du eine Kopie des Gutachtens?
Wenn nicht, empfehle ich dir, es anzufordern. Vielleicht steht etwas drinnen über Folgebegutachtungsempfehlung bei Änderung der Verhältnisse. Dann könntest du beim Arbeitsamt
eine neue Begutachtung beantragen, meine ich.
Du schreibst, dass du noch einige Monate arbeitsunfähig sein wirst, da bekommst du doch sicher Krankengeld von der Krankenkasse aufgrund deines ALG-1 Bezugs ?. Bedeutet dies, dass du nach Ende deiner Arbeitsunfähigkeit Bürgergeld erhalten wirst ?.
Gruss
Czauderna

Hallo,

sicher nicht, wenn das Gutachten 5 Jahre alt ist, so lange bekommt niemand ALG I. Und es stand schon im UP

und

insofern …

@anon48291101:

Hast du das dem Jobcenter bereits mitgeteilt? Wenn nein, warum nicht?

Viele Grüße
Christa

Da ich nach eigenem Ermessen nur für 3 Stunden arbeitsfähig bin und auch mit der bereits zugesagten Unterstützung meiner Ärzte Erwerbsminderungsrente beantragen werde, habe ich das auch so dem Jobcenter mitgeteilt.

Die andauernde Krankmeldung wurde vom Jobcenter gefordert, damit ich aus der Vermittlung rauskomme.

Mein Problem ist jetzt, dass ich mir gerne einen Minijob suchen würde, mir das aber wegen der Krankmeldung nichts bringt.

Also habe ich nur die Alternative, dass ich ein neues sozialmedizinisches Gutachten bekomme, was dann auch auf die neuen Diagnosen angepasst ist.

Warum nicht? Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit einem Ärztlichen Arbeitsverbot.

Und selbst eine „dauerhafte Krankschreibung“, also keine mit 14-tägigem Rhythmus erneuere AUB, bedeutet nicht, dass man nicht selbst entscheiden kann, wann man sich wieder für arbeitsfähig hält.

Oder habe ich Deine Aussage völlig falsch verstanden und Du hast Dich auf einen Fakt bezogen, den ich nicht wahrgenommen habe?

Aber dann solltest du dich schleunigst darum kümmern, und, soweit ich das herausgefunden habe, wird die Rentenversicherung sowieso ein solches Gutachten in Auftrag geben. Du kannst dich sicherlich auch vorab mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und klären, wie das abläuft.

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Schon, aber dann hält einen das Jobcenter für „voll arbeitsfähig“, was wohl aber nicht der Fall ist. Und das ist das, was per Gutachten festgestellt werden soll.

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Beantrage beim Jobcenter ein neues Gutachten durch den medizinischen Dienst mit der Begründung, dass Du in den letzten Jahren gravierende Verschlechterung Deines Gesundheitszustandes hattest und Dich nicht mehr arbeitsfähig fühlst.
Die werden Dir dann vermutlich umgehend Papiere zusenden in denen Du Deine Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden musst (damit der medizinische Dienst die Diagnosen dieser Ärzte abrufen kann). Die sendest Du ausgefüllt zurück und dann solltest Du eine Einladung mit Termin zum medizinischen Dienst erhalten oder es wird direkt, ohne Termin mit Dir, entschieden .

sind in diesem Fall nicht gefragt, sondern, wie bereits im UP angegeben, ein sozialmedizinisches Gutachten.
Ich lese hier

In bestimmten Einzelfällen beauftragt die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst, zur Arbeitsunfähigkeit sozialmedizinisch Stellung zu nehmen, um zum Beispiel die Arbeitsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen.

Das sieh für mich so aus, als wöre für die sozialmedizinischen Gutachten primär weranders zuständig.

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Meines Wissens befindet der medizinische Dienst über das Ausmaß der Arbeitsfähigkeit bzw. Unfähigkeit auf Grundlage von Diagnosen der behandelnden Haus- bzw. Fachärzte.
Ein Termin beim medizinischen Dienst dient vor allen Dingen wohl dazu, sich einen persönlichen Eindruck von der Person zu machen um die vorliegenden Diagnosen besser einordnen zu können.

Das ist dann aber alles noch in der Schwebe. Die Angabe, dass nur 3 Stunden Arbeitsfähigkeit besteht, muss ärztlich festgestellt sein. Die „Zusage der Ärzte“ ist formal erst einmal nichts wert. Auch wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente noch nicht gestellt wurde, hilft das alles nicht weiter. Daher erst den Antrag stellen, ggf. über den Weg einer vorherigen Reha. Man kann sich auch vorher beraten lassen. Bei der Rentenversicherung direkt
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Oder bei einem Sozialverein. Letzteres könnte ratsam sein, wenn man es mit einem sperrigen JC zu tun hat.

Der MdK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Das ist etwas völlig anderes als der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
Hier hat wohl letzterer ein Gutachten erstellt. Auftraggeber sind jeweils die Institutionen, deren Dienst das ist.

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Ist das nicht inzwischen ab 1. Juli 21 alles zusammengelegt oder arbeitet das Jobcenter immer noch separat?

Nein. Die Krankenkassen haben doch nichts mit der Arbeitsagentur zu tun.
Und der Vollständigkeit halber, obwohl es hier schon angesprochen wurde: die Rentenversicherung hat ihren eigenen Dienst.

Die Antragstellung geht leider nicht sofort, da mir einer meiner Fachärzte mitgeteilt hat, dass die DRV nur dann Befunde anerkennt, wenn man mindestens 6 Monate beim gleichen Arzt in Behandlung war. Da aber eine der Diagnosen relativ neu ist und ich hier vor Ort monatelang auf einen Termin beim Facharzt warten musste, kann ich den Antrag frühestens im Januar 2025 stellen.

Deshalb wollte ich mir zur Überbrückung erst einen Minijob suchen.

Mein generelles Problem ist, dass sich jetzt gegensätzliche Arbeitshaltungen ergeben haben. Wegen meiner Arthrose in der LWS hätte ich bisher im Sitzen arbeiten sollen, gehen und stehen vermeiden. Jetzt habe ich aber eine chronische Nervenkrankheit dazubekommen, die längeres sitzen unmöglich macht und bei der empfohlen wird, im Gehen und Stehen zur arbeiten. Also der völlige Widerspruch zu vorher und ich merke das auch bei mir privat.

Wenn ich länger wie 3 Stunden aktiv bin, dann bekomme ich üble Rückenschmerzen. Versuche ich 3 Stunden am Schreibtisch zu sitzen, geht das genauso wenig.

Ich mache mir also keine große Sorgen um die Erwerbsminderungsrente, will aber auf jeden Fall erst einen Minijob haben.

Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, bis Januar zu warten. Die Gutachter wachsen nicht auf Bäumen, und ich weiß von der Pflegeversicherung, dass es dort sehr lange dauern kann. Das erste Gutachten durch den medizinischen Dienst muss relativ schnell erstellt werden (gesetzliche Vorgabe), aber mein Schwiegervater ist gegen die Einstufung vorgegangen, Klage läuft seit November 2023, erst im Juni hat das Gericht einen Gutachter bestellt, der einige Sachen klären sollte (also erneute Begutachtung), und der Gutachter meldete sich zwei Wochen später, dass er voraussichtlich erst im November-Dezember einen Termin zur Begutachtung anbieten kann.

Das wird bei den sozialmedizinischen Gutachten vermutlich auch nicht viel anders sein.

Ich denke, dass es gut wäre, wenn du dich irgendwo beraten lassen könntest, Ärzte wissen auch nicht alles.

Beim Jobcenter kannst du auch zumindest fragen, wie es mit einer Begutachtung aussieht. Fragen kostet nichts.

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Da hast du etwas falsch verstanden. Der von dir zitierte Beitrag bezog sich auf die Beantragung der Erwerbsminderungsrente und nicht auf das sozialmedizinische Gutachten.

Nein, ich habe das schon richtig verstanden. Ich gehe aber davon aus, dass Erwerbsminderungsrente nicht “einfach so” gewährt wird, sondern die Entscheidung auf ärztliche Befunde (wenn sie einen längeren Zeitraum abdecken, z. B. > 6 Monate) bzw. „ersatzweise“ auf sozialmedizinische Gutachten basiert.