Muss man eine defekte Dusche hinnehme, wenn eine Badewanne existiert?

LIebe LeserInnen,
Meine Vermieterin will uns (mich und meinen Sohn) aus der Wohnung haben. Hat eine (bzw.) 2 Kündigungen geschrieben mit Frist zum 30.11.18. Der Mieterverein sagt, diese Kündigungen sind nicht rechtens, wir sollen sie einfach ignorieren. Nun waren in unserer Wohnung die Rohre so dermaßen verstopft, dass das Spülwasser in der Dusche wieder hoch kam, ebenso das Wasser aus den Waschbecken. Wir konnten nicht mehr duschen, denn das Wasser lief auch nicht ab. Seit Monaten läuft das Wasser (von der Dusche) ins Mauerwerk. Mittlerweile ist die Küchenwand feucht, Putz fällt ab und meine Küchenzeile wird wohl hinten auch schon nass sein. Außerdem ist die Küchenwand der Vermieterin, die im selben Haus im EG wohn, an der selben selben Stelle auch nass. Des war also letzten Mittwoch der Rohrreiniger und anschließend ein Leck-Ortungsdienst da. Es wurde festgestellt, dass das Siphon unter der Dusche kaputt ist und deshalb das Wasser unten in die Mauer läuft (im Treppenhaus sieht man auch schon einen riesigen Fleck). Der Typ von Ortungsdienst kam zu mir und meinte, wir dürfen nicht mehr duschen, ansonsten müssten wir jetzt diesen Schaden bezahlen. Müssen wir es hinnehmen, nun in der Badewanne zu duschen? Kein Duschvorhang, keine Duschstange! Kann man hier nicht anbringen, da Mansardenwand und und holzähnliche Verkleidung. Die Vermieterin wird den Schaden nicht beheben, da sie möchte, dass wir ausziehen.
Sie wollte auch den Rohrreiniger nicht kommen lassen, erst als ich ihr mit dem Anwalt gedroht habe, hats dann doch funktioniert. Müssen wir also diesen Zusand hinnehmen?
Vielen Dank für jede Anwort!!

Gruß Marion

Leider bekomme ich beim Mieterverein erst wieder in 3 Wochen einen Termin!!

Die Vermieterin weiß seit Monaten um diesen Schaden, ihre Worte: „ich will, dass Du ausziehst, und richten lass ich erst dann was…“

Hallo!

Ja, ihr dürft (zu Zeit !) nicht duschen.
Das sollte doch klar sein. Schließlich wurdet ihr auf einen Fehler hingewiesen, ihr dürft die Leckage nicht verschlimmern.

Aber es darf nicht so bleiben, es muss schnell repariert werden.
Mieter können dem z.B. mit einer Mietminderung Nachdruck verleihen.
Lasst Euch beim Mieterverein beraten, wie ihr vorgehen sollt.

es gibt 2 Möglichkeiten, Mietminderung (Höhe ?), aber dann hast Du immer noch keine Dusche.
Oder kurze Frist setzen, ankündigen, wenn keine Reparatur erfolgt, beauftragst du selbst einen Handwerker und ziehst dessen Kosten von der Miete ab. (Heißt „Selbstvornahme“ )
Wichtig ist, Vermieterin muss im Verzug sein, also Frist ist ohne Reparatur verstrichen.

Übrigens, Miete kann man ab Auftritt des Mangels mindern, schließlich ist Wohnung nun weniger wert.

Wanne kann Duschersatz sein, zumindest für Übergangszeit bis Reparatur.
Aber wenn wegen Dachschräge oder Holzverkleidung, fehlender Duschvorhang nicht geduscht werden kann (auch nicht im Sitzen ) dann wäre der Mangel da.

Wohnt nur Vermieterin und ihr in dem Haus ? Keine weiteren Mieter ?
Dann hätte sie ja ein vereinfachtes Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen.

MfG
duck313

Nein, Gott sei Dank hat sie noch eine 2-Zimmer-Wohnung im Haus vermietet. Das hat mir schon der Mieterverein erklärt. Wir suchen schon eine neue Bleibe, auch wenn die Kündigung nix wert ist.
Duschen tun wir natürlich nicht mehr in der Dusche. Aber mein Sohn ist KFZ-Mechatroniker, kommt immer sehr „verschmiert“ von der Arbeit, ist nicht gerade der schlankeste, er stellt sich zum Duschen hin und setzt täglich das Bad unter Wasser :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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Ich stimme Deiner guten, umfassenden Beurteilung zu - insb. auch zum Duschverbot - und möchte ergänzen: Die Mietminderung bezieht sich immer auf einen Prozentsatz von der Bruttomiete. Das Dilemma ist hier, dass die Badewanne ja noch nutzbar ist, wenngleich auch nicht als Steh-Dusche, sondern vorübergehend(!) als Sitz-Dusche. Die Mietminderung dürfte daher allenfalls bei 10 % der Bruttomiete liegen.

Die Ersatzvornahme ist ein möglicher Weg; siehe http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ersatzvornahme.htm Aber es ist sicherlich noch nicht eindeutig, dass (nur) der Siphon defekt ist, was man erst nach dem Ausbau feststellt.

Damit verstößt er gegen die mietvertraglichen Rechte und der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig! Der Mieter kann sich nicht auf die defekte Dusche berufen und damit die Überschwemmung rechtfertigen!

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Dann lehr ihn, dass er sich gefälligst hinzusetzen hat! Auch Mütter sind nicht verpflichtet das Verhalten ihrer unwilligen Söhne/Kinder klaglos hinzunehmen. ramses90

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Dann wird es aber höchste Zeit dem Knaben beizubringen, wie man den Fußboden trockenwischt!

Oder schafft Euch einen Duschvorhang für die Badewanne an.
Millionen von Menschen duschen permanent in der Badewanne, weil sie nur diese haben. Wo ist das Problem?

Google-Stichwörter: Duschspinne oder Duschfaltkabine.
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Dann bemühe dich um eine neue Wohnung.
Wenn du eine hast, biete der Vermieterin an, gegen Zahlung eines Geldbetrages, der einiges über den Umzugskosten liegen sollte, freiwillig auszuziehen.
Sie sollte nicht wissen, dass du die Wohnung dann schon hast.

Oder biete an, gegen Entfall der Renovierung (falls diese überhaupt rechtssicher im Vertrag festgehalten wurde) auszuziehen.