wenn man eine Immobilie erworben hat, muss man dann immer eine
Maklercourtage zahlen?
Diesbezüglich gibt es kein Naturgesetz. Wenigstens NOCH nicht.
Was ist, wenn jemand von privat auf ein Objekt hingewiesen
wird und der erste Kontakt dann zum Eigentümer zustande kommt
und die Immobilie (ohne Makler) das erste Mal besichtigt?
Das ist doch großartig. Der hoffentlich unbeschränkt geschäftstüchtige Eigentümer einer Ware bietet diese einem hoffentlich unbeschränkt geschäftstüchtigen Kaufinteressenten an. Die ideale Geschäftsbeziehung, egal ob Häuser, Autos oder Fleischwurst feilgeboten werden. Ganz OHNE kostentreibende Zwischenhändler!
Der Eigentümer wies vorher darauf hin, dass er 3 Tage zuvor einen
Maklervertrag unterschrieben hätte.
Schön. Hast Du ihn, den Eigentümer, gefragt, warum? Damit er für seine grandiose Idee nachträglich wenigstens noch ein paar Purzelbäume schlägt.
Die Leistung des Maklers war anschließend nur, einmal bei einer
weiteren Besichtigung zugegen zu sein, ein (fehlerhaftes) Expose zu
erstellen, mehrfach einen fehlerhaften Grundriss abzuliefern und eine
Rechnung zu stellen.
Du merkst ja selbst, dass die „Leistung“ dieser aus dem Nichts auftauchenden Landplage keine Leistung war. Jedenfalls keine, die Dir als Käufer auch nur im Geringsten geholfen hätte. Ganz im Gegenteil, Du müsstest ja noch Geld rausbekommen für die Falschinformationen, mit denen der Kerl Dir Zeit und Nerven geraubt hat.
Muss man trotz eines Vertragsabschlusses den Makler bezahlen?
WELCHER Vertrag?
(Der notarielle Kaufvertrag? - Wohl eher nicht.)
Der Maklerschrieb, mit dem Du später NACH der Erstbesichtigung ÜBERRUMPELT wurdest und damit den Courtagepassus unterschrieben hast? Sowas in dieser Art?
„Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.“
Na prima, NATÜRLICH musst Du DEINEN Blutsauger jetzt zahlen. Und Du hast ja vorhin schon gelernt, dass „die Güte der Maklerleistung“ keine Rolle spielt. Mach Dir einfach klar: Auch Dein Blutsauger hat eine hungrige Familie. Solche Samaritersicht hilft Dir vielleicht ein wenig beim Überweisen des geforderten Rechnungsbetrages.
ALLES weitere kommt jetzt auf Dein persönliches Verhandlungsgeschick gegenüber dem Verkäufer an. Verhandele über einen für Dich akzeptablen Kaufpreis und mach dabei klar, dass Du eine finanzielle OBERGRENZE für das Haus hast und für die später vom Verkäufer beauftragte NULLNUMMER (= Makler) KEINEN Cent bezahlen kannst! Den vom Verkäufer beauftragten Makler soll der Verkäufer also bitteschön selber zahlen und damit vom Kaufpreis abziehen.
Ohne Frage: WENN Du Dein Traumobjekt vor Dir hast, ist das ein GLÜCKSSPIEL. Überlege weise, ob Du riskieren willst, dass der Verkäufer zurückzieht, weil Du ihm 10, 20 oder 30 TEUR für Deinen Blutsauger abziehst.