Muss man eine Maklerprovision bezahlen?

Liebe Immobilien- und Rechtsexperten,

wenn man eine Immobilie erworben hat, muss man dann immer eine Maklercourtage zahlen?
Was ist, wenn jemand von privat auf ein Objekt hingewiesen wird und der erste Kontakt dann zum Eigentümer zustande kommt und die Immobilie (ohne Makler) das erste Mal besichtigt? Der Eigentümer wies vorher darauf hin, dass er 3 Tage zuvor einen Maklervertrag unterschrieben hätte. Die Leistung des Maklers war anschließend nur, einmal bei einer weiteren Besichtigung zugegen zu sein, ein (fehlerhaftes) Expose zu erstellen, mehrfach einen fehlerhaften Grundriss abzuliefern und eine Rechnung zu stellen. Muss man trotz eines Vertragsabschlusses den Makler bezahlen?
Danke im voraus für die Beantwortung der Fragen.

Hallo !

Also ist doch der Makler VOR dem Vertragsabschluss für den Käufer tätig geworden,oder etwa nicht ?
Die Güte der Maklerleistung spielt dabei erst einmal keine Rolle.

Interessant wäre ja die Sache erst,wenn Verkäufer einen Vertrag mit Makler hat, aber trotzdem den Kaufvertrag privat ohne ihn abwickelt und mit einem „Laufkunden“ einig wird.

Dann kann man sich zurecht fragen,wer schuldet dem Makler die entgangene Courtage, Verkäufer(weil vertragsuntreu) oder Käufer,der mit Makler nichts am Hut hatte.

mfG
duck313

Eigentümer wies vorher darauf hin, dass er 3 Tage zuvor einen Maklervertrag unterschrieben hätte.

Dann spielt es eine Rolle, was dort geregelt ist. Allerdings kann man sich weigern, wenn man selber keine Courtagevereinbarung unterschrieben hat. Die Frage ist nur, ob der Verkäufer dann an einen verkauft oder sich für einen Käufer entscheidet, der den Makler widerspruchslos bezahlt.

Die Leistung des Maklers
war anschließend nur, einmal bei einer weiteren Besichtigung
zugegen zu sein, ein (fehlerhaftes) Expose zu erstellen,
mehrfach einen fehlerhaften Grundriss abzuliefern und eine
Rechnung zu stellen.

Spielt alles keine Rolle. der Makler wird nicht für eine Leistung bezahlt, sondern für einen Erfolg, also einen Vertragsabschluß.

Muss man trotz eines Vertragsabschlusses den Makler bezahlen?

Vermutlich wird man das Objekt nicht kaufen können, wenn man dem Verkäufer erklärt, dass er den Makler bezahlen darf.

wenn man eine Immobilie erworben hat, muss man dann immer eine
Maklercourtage zahlen?

Diesbezüglich gibt es kein Naturgesetz. Wenigstens NOCH nicht.

Was ist, wenn jemand von privat auf ein Objekt hingewiesen
wird und der erste Kontakt dann zum Eigentümer zustande kommt
und die Immobilie (ohne Makler) das erste Mal besichtigt?

Das ist doch großartig. Der hoffentlich unbeschränkt geschäftstüchtige Eigentümer einer Ware bietet diese einem hoffentlich unbeschränkt geschäftstüchtigen Kaufinteressenten an. Die ideale Geschäftsbeziehung, egal ob Häuser, Autos oder Fleischwurst feilgeboten werden. Ganz OHNE kostentreibende Zwischenhändler!

Der Eigentümer wies vorher darauf hin, dass er 3 Tage zuvor einen
Maklervertrag unterschrieben hätte.

Schön. Hast Du ihn, den Eigentümer, gefragt, warum? Damit er für seine grandiose Idee nachträglich wenigstens noch ein paar Purzelbäume schlägt.

Die Leistung des Maklers war anschließend nur, einmal bei einer
weiteren Besichtigung zugegen zu sein, ein (fehlerhaftes) Expose zu
erstellen, mehrfach einen fehlerhaften Grundriss abzuliefern und eine
Rechnung zu stellen.

Du merkst ja selbst, dass die „Leistung“ dieser aus dem Nichts auftauchenden Landplage keine Leistung war. Jedenfalls keine, die Dir als Käufer auch nur im Geringsten geholfen hätte. Ganz im Gegenteil, Du müsstest ja noch Geld rausbekommen für die Falschinformationen, mit denen der Kerl Dir Zeit und Nerven geraubt hat.

Muss man trotz eines Vertragsabschlusses den Makler bezahlen?

WELCHER Vertrag?
(Der notarielle Kaufvertrag? - Wohl eher nicht.)
Der Maklerschrieb, mit dem Du später NACH der Erstbesichtigung ÜBERRUMPELT wurdest und damit den Courtagepassus unterschrieben hast? Sowas in dieser Art?

„Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.“

Na prima, NATÜRLICH musst Du DEINEN Blutsauger jetzt zahlen. Und Du hast ja vorhin schon gelernt, dass „die Güte der Maklerleistung“ keine Rolle spielt. Mach Dir einfach klar: Auch Dein Blutsauger hat eine hungrige Familie. Solche Samaritersicht hilft Dir vielleicht ein wenig beim Überweisen des geforderten Rechnungsbetrages.

ALLES weitere kommt jetzt auf Dein persönliches Verhandlungsgeschick gegenüber dem Verkäufer an. Verhandele über einen für Dich akzeptablen Kaufpreis und mach dabei klar, dass Du eine finanzielle OBERGRENZE für das Haus hast und für die später vom Verkäufer beauftragte NULLNUMMER (= Makler) KEINEN Cent bezahlen kannst! Den vom Verkäufer beauftragten Makler soll der Verkäufer also bitteschön selber zahlen und damit vom Kaufpreis abziehen.

Ohne Frage: WENN Du Dein Traumobjekt vor Dir hast, ist das ein GLÜCKSSPIEL. Überlege weise, ob Du riskieren willst, dass der Verkäufer zurückzieht, weil Du ihm 10, 20 oder 30 TEUR für Deinen Blutsauger abziehst.

Liebe Immobilien- und Rechtsexperten,

wenn man eine Immobilie erworben hat, muss man dann immer eine
Maklercourtage zahlen?
Was ist, wenn jemand von privat auf ein Objekt hingewiesen
wird und der erste Kontakt dann zum Eigentümer zustande kommt
und die Immobilie (ohne Makler) das erste Mal besichtigt?

bei mir war es exact so. ich habe dem verkäufer dann unmissverständlich klar gemacht, dass sich mit dem wegelagerer nichts zu tun haben will.

bei uns war die maklercourtage im kaufpreis enthalten. ich hatte nach kurzer zeit so guten draht zum verkäufer, dass er alles abgeschmettert hat was vom makler kam, wir den vertrag gemeinsam geprüft haben und dann zu dem schluss gekommen sind, dass dem makler nichts zusteht und gefahrlos die röhre für ihn zum reingucken rausgeholt werden kann.

das ging aber nur, weil kein qualifizierter alleinauftrag vorlag. falls der makler solch einen vertrag abgeschlossen hat, dann zahlt man in der regel auch, wenn der kontakt über dritte zustande kam.

wenn ihr schon gekauft habt (so klingt es oben) muss doch irgendwo vertraglich geregelt sein, wer den makler zahlt?

gruß inder

Auch bei einem qualifizierten Alleinauftrag, den der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat, muss der Käufer NICHT zahlen, wenn der Vertrag ohne Mitwirkung des Maklers zustande kommt.
Verkäufer und Makler können keine Provision zu Lasten eines Dritten vereinbaren. Der Makler muss sich seine Provision dann vom Verkäufer holen - wenn der an ihm ‚vorbei‘ verkauft hat.
Allerdings steht es dem Verkäufer frei, zur Vermeidung der ‚Straf‘-Provision dann lieber an einen anderen Interessenten zu verkaufen, der die Maklerprovision zahlt - aber den muss es erst einmal geben.
Gruß florestino

Den vom Verkäufer beauftragten
Makler soll der Verkäufer also bitteschön selber zahlen und
damit vom Kaufpreis abziehen.

…damit wird es am Ende sicher eine eine „eingepreiste Provision“, das heißt, die Provision zahlt indirekt doch der Käufer, da der Verkäufer mit der Summe, die ihm übrig bleibt, zufrieden ist.
Da passiert sehr oft, der Käufer denkt, er kauft provisionsfrei, zahlt aber oft, ohne es zu wissen, die Provisionen mit. Dies ist in allen anderen Branchen als der Immobilienbranche normal, sprich bei allen denkbaren Waren und Produkten so.
Bei „provisionsfreiem“ Immobilienkauf direkt vom Eigentümer werden ganz oft „Mondpreise“ bezahlt, der Käufer verdrängt dies dann gedanklich über viele Jahre und der Verkäufer lacht sich ins Fäustchen und hält sich über Jahre für den ausgefuchstesten Menschen unter unserer Sonne, ein bisschen mit Recht sogar…

Kann man wie folgt umgehen:
wobei es sich empfiehlt, Maklerverträge auf höchsten 6 Monate Dauer zu begrenzen. Der interessierte Käufer, der sich die Maklercourtage sparen möchte, trifft mit dem Verkäufer eine private (allerdings nicht rechtsgültige und somit unverbindliche) Vereinbarung über eine Stand By - Reservierung. Sobald der Vertrag ausgelaufen ist (rechtzeitige Kündigung nicht vergessen), kommt der Kauf zu stande, und zwar ohne Provision und völlig legal. (denke ich doch?)

Gruß Tom

…damit wird es am Ende sicher eine eine „eingepreiste Provision“

Damit wird kann es am Ende sicher eine eingepreiste Provision werden - in dieser Form würde ich den Satz unterschreiben.

Und ich habe auch nicht das geringste Problem damit, wenn der Verkäufer das auf diese Art versucht. Meinetwegen kann er für sich selbst noch eine eigene Provision zusätzlich einpreisen und die Kosten für zwei weitere Makler dazu.

Der entscheidende Punkt ist: Der Verkäufer muss seinen Preis eben auch durchsetzen. Und da könnte es schwierig werden, wenn der mögliche Käufer auf einmal laut darüber nachdenkt, warum denn bei zwei annähernd vergleichbaren Objekten die eine Hütte 30.000 Euro teurer ist als die andere.

Ich habe nichts gegen geschicktes Verhandeln, Cleverness oder auch Schlitzohrigkeit, mit der ein anderer übervorteilt wird. Geld oder auch Gewinn beim Immobilienverkauf zu machen ist keine Schande. Nur sitzt an der anderen Seite des Tisches eben jemand, der sich auch übervorteilen lassen muss.

Ein Käufer braucht Eigenkapital und Kredit für die Finanzierung des Objektes und nicht für die Makler-Zwangsabgabe. Ich bin davon überzeugt, dass viele private Verkäufer ihr Häuschen mit größter Freude selbst an den Mann brächten, wenn sie die Damen und Herren des Vermittlungsgewerbes selbst bezahlen müssten. So doof kann man als Verkäufer gar nicht sein, den Preis unnötig in die Höhe zu treiben.

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Denn wenn der Kontakt über den Makler zustande kam, ist der Käufer auch nach Ablauf des Maklervertrages zwischen Verkäufer und Makler provisionspflichtig.

Hallo,
ich denke, Du liegst richtig und das mit der Einpreisungsformulierung am Anfang habe ich mehr oder weniger so gemeint, daß es darauf hinaus läuft oder hinauslaufen kann.
Eine Grundfrage aber ist: Warum gibt es schon seit hundert Jahren Makler, warum sind die so zahlreich und warum werden diese ständig von Privat- und Geschäftsleuten beauftragt? Eine nicht von der Hand zu weisende Antwort darauf wäre: Weil Makler täglich in der Materie tätig sind, kennen sie die Preise der Immobilien, die genauen Abläufe beim Verkauf (in denen man als Privater auch sehr schmerzvolle, fatale Fehler machen kann) und sie sorgen für eine Neutralität zwischen den Parteien, die oftmals zwischen Verkäufer und Käufer sehr vorteilhaft ist. Ein Riesenvorteil für den Käufer ist, obwohl dieser eine ausgewiesene Provision bezahlen muß, daß der Makler den Verkäufer über seine stets zu optimistische Preiserwartung aufklärt und somit der Käufer am Ende Geld spart, trotz Courtage!
Ob eine Provision dann im Preis einfach versteckt wird oder unpopulär sichtbar ausgewiesen, ist letzlich egal, für lau wird keiner arbeiten wollen. Und das ein Makler fast nichts tut, kann nur ein Märchen sein.

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Ich begreife Deine Argumentation. Und dass ein Makler was von der Materie versteht, mit der er seine Provisionen einfährt, will ich nicht bestreiten.

Weil Makler täglich in der Materie tätig sind, kennen sie die
Preise der Immobilien, die genauen Abläufe beim Verkauf (in
denen man als Privater auch sehr schmerzvolle, fatale Fehler
machen kann)

Schon wieder bin ich bei Dir, nämlich in dem Punkt, dass man als Käufer wie Verkäufer viele Fehler machen kann. Trotzdem verstehe ich nicht, was mir da ein Makler nützt, denn dessen „Sachverstand“ kaufe ich bei den Leuten ein, die wirklich Ahnung haben: Bausachverständige und Rechtsanwälte. Diese Leute brauche ich ohnehin, wenn mir selbst Fachwissen und Erfahrung beim Immobilienkauf wie -verkauf fehlen.

sie sorgen für eine Neutralität zwischen den Parteien

Neutral ist höchstens der Notar, und selbst das ist nicht sicher. Der Makler hat ein ureigenes Interesse an einem möglichst hohen Verkaufspreis. Dass er gegenüber Verkäufer wie Käufer aber schauspielert und sich in Anwesenheit beider Parteien als „Vermittler“ ausgibt, gehört tatsächlich zum Berufsbild.

Ein Riesenvorteil für den Käufer ist, obwohl
dieser eine ausgewiesene Provision bezahlen muß, daß der
Makler den Verkäufer über seine stets zu optimistische
Preiserwartung aufklärt und somit der Käufer am Ende Geld
spart, trotz Courtage!

Bitte, das ist nun wirklich in jeder Hinsicht Quark. Fangen wir gemäß Deiner Argumentation mal so an: Was ist aus Käufersicht denn der Unterschied zwischen (einfachem) Vorteil und RIESENvorteil?

Du hast Recht, es gibt keinen. Du wolltest das mit dem RIESENvorteil einach mal an den Mann bringen.

Machen wir weiter: Der Makler klärt den Verkäufer über seine „stets“ zu optimistische Preiserwartung auf.

Richtig ist: Selbst der strunzblödeste Verkäufer braucht dafür keinen Makler, sondern er merkt nach spätestens drei bis vier Wochen im Kleinanzeigenteil der lokalen bis regionalen Presse von ganz allein, dass seine Preisvorstellungen in Wolkenkuckuckucksheim angesiedelt sind. Weil sich keine Socke auf das völlig überteuerte Angebot für die Hütte meldet oder nach der Erstbesichtigung weiter interessiert. Welcher Verkäufer braucht denn für diese sich automatisch einstellende Erkenntnis noch einen Adresshändlier?

Und bitte, dass sich nach oder wegen Einschaltung eines Maklers aus Summen und Differenzen aller Beträge am Ende gar ein Plus für den Käufer ergeben soll…

Ja nee is klar

Hallo nochmals,

zwei Punkte möchte ich aufgreifen:

sie sorgen für eine Neutralität zwischen den Parteien

Ein Immobilienverkauf ist ja ganz oft ein Gemeinschaftsgeschäft, weil meist Mann und Frau zusammen im Grundbuch stehen. Egal, wie sehr sich beide auch lieben und einander vertrauen (oder auf der anderen Seite gar bereits im Trennungsjahr sind), könnte immer auch eine kleine Restskepsis (bei Liebe und Vertrauen) oder großes Misstrauen gegeneinander im Raum stehen, da es ja auch um sehr viel Geld geht dabei. Also holt man sich einen Makler mit ins Boot, der Fachwissen und tägliche Praxis mitbringt und somit auch für Vertrauen sorgt (nur mal schon zwischen den Verkäuferparteien intern). Interessant könnte das auch bei einer Erbengemeinschaft sein, wo evtl. auch untereinader etwas Misstrauen herscht und mancher Angst hat, zu kurz zu kommen. Auch da sorgt der Makler nur mal schon auf der Verkäuferseite für Transparenz und Sicherheit, ganz egal ob tatsächlich oder nur gefühlt.
Nachher zwischen Verkäuferseite und Käuferseite ist der Makler auch ein Ansprechpartner, den man jederzeit ohne jegliche Hemmungen anrufen kann (schließlich kostet er ja auch Geld und dafür soll er arbeiten!), wenn während der Verkaufs- oder Verhandlungsphase Fragen auftauchen.

Der Makler hat ein ureigenes Interesse an einem
möglichst hohen Verkaufspreis.

Das stimmt nicht! Die Priorität liegt nur auf dem Abschluss selbst, nur dann fließt auch Provision. Und der Abschluss wird nur erzielt, wenn eine zufriedenstellende Einigung zwischen Verkäufer und Käufer hergestellt werden kann. Die Höhe des Kaufpreises ist für den Makler fast egal, den Zehntausende Euro Differenz im Kaufpreis machen nur wenige Hunderter an Provision aus. Lieber hat doch der Makler ein paar Hunderter weniger, aber es kommt überhaupt zum Verkaufsabschluß (und Provisionsfluss) bevor möglicherweise eine Maklerauftrag erfolglos abläuft und der Makler leer, ohne einen Cent Provision, ausgeht!

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Hallo,

wenn der Makler nachweisen kann, dass einem Interessenten zum Zeitpunkt des noch bestehenden Maklervertrages das Objekt angeboten hat, der Maklervertrag dann abläuft, hat dennoch der Makler auch nach Ablauf des Vertrages seinen Prov-Anspruch, wenn der zukünftige Käufer das Objekt vom Makler angeboten bekommen hatte. BGH, irgendwann in 2011.

lG