Muss man einen Notruf bezahlen, wenn man unter Umständen wegen Schock oder ähnliches, der Notrufleitstelle falsche Infos gibt. Aber Gefahr besteht

Könnte der Mann in der Einsatzleitstelle dann, unter Umständen die passenden Leute rausschicken, und kommen dann wegen Fehlinfos (unfreiwillig) Einsatz kosten auf mich zu?

Ich will es nicht tun (verar****en) aber mich informieren. Mann weiß ja nie, wann und unter welchen Umständen man einen Notruf absetzen muss. Danke

Die Einsatzkräfte werden dich schon fragen warum du den Blechschaden an deinem Auto zu einem „Amoklauf mit 5 Toten“ erklärt hast und dich sicherlich entsprechend an den Kosten für den Einsatz beteiligen.

Oder was meinst du?

Moin,

Wenn du vorsätzlich falsche Informationen an die Leitstelle gibst, dann kommt die Rechnung. Im Normalfall kann niemand von dir eine korrekte nüchterne sachliche Beurteilung einer Notlage erwarten und verlangen,

Der Klassiker bei den Feuerwehren (ich bin da seit einigier Zeit nicht mehr im aktiven Dienst als Freiwilliger) waren und sind die Gartenfeuer.

Wir hatten mal einen Fall, Sonntag Abend (brrr, unchristliche Zeit) „Vollbrand einer Scheune nahe der Autobahn“. Also 2 Wehren raus und fleißig nach dem Feuer gesucht. Der Anruf kam aus einem Auto, das diese Bahn befuhr. Des Rätsels Lösung: zu der Zeit waren dort Bauarbeiten im Gange, Dazu hatte man eine Mischanlage in der Nähe aufgestellt, die noch Sonntag 20.30 Uhr voll im Betrieb war. Da es dunkel war, beleuchtete ein großer Strahler von oben die Szene, aber nur das Zentrum der Anlage. Die Staubwolke wurde dabei so unglücklich beleuchtet, dass sich der Eindruck eines Scheunengiebels mit Feuer ergab. Wie sollte man da auf die Schnelle erkennen? Nein, keine Rechnung. Warum auch?

Das andere Extrem war doch der Fall des älteren Menschen, der über 20 Minuten im Vorraum einer Bank lag und dann starb, sogar Kunden stiegen über ihn hinweg. Das kann es doch auch nicht sein.

Ulrich

Ich hatte letztens tatsächlich genau diesen Fall. Musste als Unfallzeuge den Notruf wählen und die Sanitäter haben den von mir genannten Ort nicht gefunden. Es wurde halt dann nochmal angerufen und nachgefragt. Da es sich aber ja um einen Unfall handelte, war dann auch alles okay. Bei einer Falschmeldung wäre das allerdings vermutlich etwas anderes.

Genau, nämlich https://dejure.org/gesetze/StGB/145.html

natürlich !
Aber wo in deinem Beispiel hat es eine Falschmeldung ?
Und zwar im Sinne von beabsichtigter Falschmeldung, also Missbrauch des Notrufes ?

Wer den Notruf wählt weil selbst ein vermeintlicher Notfall vorliegt muss natürlich nie was zahlen ! Es soll ja angerufen werden, lieber eher als zu spät.
Aber vermeintlicher Notfall ist nicht missbräuchlícher Notfall.

Ausnahmen bestätigen die Regel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hunderettung-frauchen-muss-feuerwehr-10-000-euro-zahlen-a-1002551.html

Für die Halterin sicherlich ein Notfall, aber sie musste trotzdem, zu Recht wie ich finde, zahlen.

Wenn es um Menschen geht hast du natürlich recht. Bei besagtem Rentner in Essen hätte niemand fürchten müssen den Einsatz bezahlen zu müssen wenn sich vor Ort herausgestellt hätte dass es „nur“ ein schlafender Betrunkener war.

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Deine Frage ist etwas unlogisch :smile:
Wenn du einen Schock hast oder in Panik verfällst, funktioniert dein logisches Denken nicht mehr!
Wir können jetzt noch so schlaue Dinge schreiben, in diesem Zustand weisst du das nicht mehr.

MfG Peter(TOO)