Muss man Fliesen in der Wohnung entfernen?

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! :smile: Und zwar ziehe ich in ein paar Wochen aus. Ich habe im Flur/Bad und Wohnzimmer/Küche den Fliesenboden vom Vorgänger übernommen. Jetzt kommt mein Vermieter an und verlangt das ich die Fliesen raus reiße?!?!

Wie sieht die Rechtslage aus? Muss ich die Fliesen rausreißen? Wenn ja, muss ich auch einen nagelneuen Nutzboden rein machen? Oder reicht es einfach nur die Fliesen zu entfernen (und den Boden wie Dresden 45 zurücklassen)???

Ich fände es einfach unverschämt, meinem Nachmieter einen komplett neuen Boden zu spendieren… Im Vertrag steht noch „Eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen sind nach eigenem Ermessen vom Mitglied durchzuführen. Ein Oberboden (Teppich, Laminat etc.) sowieso Fußleisten sind nicht Bestandteil der Mietsache.“

Muss ich nun löhnen oder komm ich da noch irgendwie heile raus??? Eine Antwort wäre super! :smile: Danke schon mal im Vorraus!

Mit der Übernahme der Fliesen haben Sie vermutlich auch deren Rückbauverpflichtung für den Fall des Auszugs vom Vormieter übernommen. Lassen Sie sich diese Verinbarung vom Vermeiter zeigen, danach wissen Sie mehr!

Ich würde mich einfach beim Verbraucherschutz informieren. Das ist wahrscheinlich die best Lösung.

Also mein Rechtsempfinden sagt mir, dass Du da nix machen mußt, aber ich rate Dir zu einer Rechtsauskunft bei einem Anwalt Deiner Wahl. Beantrage dafür eine PKH, dann können die Kosten evtl. ganz oder teilweise übernommen werden. Oder Du fragst bei der Verbraucherschutzzentrale oder beim Ordnungsamt Deiner Stadt an. Viel Erfolg, Katja

Hallo,

Ich habe im Flur/Bad und Wohnzimmer/Küche den
Fliesenboden vom Vorgänger übernommen. Jetzt kommt mein
Vermieter an und verlangt das ich die Fliesen raus reiße?!?!

Entscheidend in solchen Fällen ist, was im Mietvertrag steht. Der dortige Zustand beschreibt den Sollzustand der Mietsache und damit auch das, was im Falle von Umbauten beim Auszug evtl. rückzubauen ist.

Ob selbst erstellt oder vom Vormieter übernommen spielt insoweit keine Rolle, wenn zB im Übergabeprotokoll die Übernahme von Böden aufgeführt ist, tritt der Nachmieter an die Stelle des Vormieters, der bei Auszug auch zum Rückbau verpflichtet wäre.

Wenn ja, muss ich auch einen nagelneuen Nutzboden rein machen?

Wenn es nicht im Mietvertrag steht, dann muss man das auch nicht.

Oder reicht es einfach nur die Fliesen zu entfernen (und den
Boden wie Dresden 45 zurücklassen)???

Siehe Mietvertrag

„Eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen sind nach
eigenem Ermessen vom Mitglied durchzuführen. Ein Oberboden
(Teppich, Laminat etc.) sowieso Fußleisten sind nicht
Bestandteil der Mietsache.“

Dann sind sie Eigentum des Mieters und müssen bei Auszug entfernt werden, es sei denn, man einigt sich mit dem Vermieter.

Gruß
Björn

Hi…

Meine erste Frage ist: Was wurde bei Mitabschluss besprochen vor den Unterschriften? Gab es ein Übernahmeprotokoll in dem alles aufgeführt wurde u.a. auch was die Fliesen betrifft? Fliesen sind meiner Meinung nach „fester Bestandteil“ der Wohnung und können NICHT wie Lamminat einfach so entfernt werden und darf auch nicht so ohne weiteres verlegt werden ohne Genehmigung vom Eigentümer. Wenn der Vermieter das genehmigt hatte beim Vormieter kann er das jetzt nicht bei Deinem Auszug beanstanden sondern hätte das beim Auszug mit dem Vormieter anbringen müssen…und nicht bei Dir.

Mehr kann ich jetz dazu nicht sagen. Ruf doch einfach mal bei einem Mieterschutzbund unverbindlich an und frage dort.

LG…Tanti

Hallo,

Ich bin hier als Experte gefragt worden. Ich habe mich zwar als Experte für Rechtsfragen gemeldet, aber Mietrecht ist nun nicht gerade meine starke Seite. Ich bin auch kein studierter Jurist, und ich weiß (und das solltest Du auch wissen), dass wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Als Laie möchte ich dazu daher nur Folgendes sagen:

Normalerweise übergibt man eine Wohnung so, wie man sie bekommen hat: War sie renoviert, muss man sie auch wieder renovieren. War sie es nicht, muss man sie auch nicht renovieren. Schönheitsreparaturen sind i. A. Reparaturen während der Mietzeit (z. B. turnusmäßig vorzunehmender Wandanstrich bzw. notfalls auch Neu-Tapezieren) und haben mit der Renovierung bei Auszug nur bedingt zu tun. Ich fürchte aber, das ist alles nicht entscheidend, denn der Haken an der Sache liegt im letzten Satz Deines Zitats aus dem Mietvertrag:

„Ein Oberboden (Teppich, Laminat etc.) sowieso Fußleisten sind nicht Bestandteil der Mietsache.“

Du sagst ja selbst, Du habest den Boden vom Vormieter übernommen. Dein Vermieter hat das wohl geduldet, weil es ihm natürlich die Neuvermietung erleichtert bzw. Zeit, Arbeit und Kosten erspart hat. Damals war er wohl noch ansehnlich genug. Jetzt ist er vielleicht eher ein Hindernis, und da kann er m. E. zu Recht seine Entfernung verlangen, denn der Boden gehört ihm ja nicht, der gehört Dir. Du hast ihn sozusagen in die Wohnung eingebracht wie Deine Möbel, und natürlich musst Du beim Auszug alles mitnehmen, was Dir gehört.

Grundsätzlich könntest Du wiederum Deinem Vermieter bzw. dem Nachmieter die Übernahme anbieten, so wie es Dein Vorgänger mit Dir auch getan hat. Aber Dein Vermieter muss sich darauf nicht einlassen. Wenn ein Nachmieter noch nicht in Sicht ist (z. B. weil Du ordnungsgemäß gekündigt hast und keinen Nachmieter stellen musst), wird das sowieso schwierig.

M. E. bist Du aber jedenfalls nicht verpflichtet, dafür einen neuen Boden einzubringen.

Aber bevor Du was falsch machst, würde ich Dir doch dringend empfehlen, den Rat von Experten einzuholen. Dazu würde mich als erstes an den Mieterschutzbund wenden. Die können Dir notfalls auch den richtigen Anwalt empfehlen. Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter. Viel Glück!

Ein ganz klarer Fall. Der Vermieter ist im Unrecht. Da bei Bezug der Wohnung die Fliesen bereits vorhanden waren, gehören sie ihm auch. Wenn er nun etwas anderes haben möchte, muss er sich selbst darum kümmern. Anders ist es, wenn die Fliesen im Laufe Ihrer Mietzeit deutlich gelitten haben, z.B. Brüche oder Sprünge haben. Wenn ansonsten auch im Übergabeprotokoll des Einzugs und im Mietvertrag nichts anderes steht als das, was Sie schon geschrieben haben, müssen Sie in diesem Fall nicht für Ersatz sorgen. Den hätte der Vermieter höchstens von Ihrem Vormieter verlangen können, aber nicht von Ihnen.

Moin,

Wie sieht die Rechtslage aus? Muss ich die Fliesen rausreißen?

Ja, nach der geschilderten Lage. Mieter hat Eigentum vom Vormieter erworben. Einbau der Fliesen ist vom Vermieter geduldet. Meist steht aber im Vertrag irgendwo so etwas wie: „Mieter muss bei Auszug von ihm eingebrachte Einbauten rückgängig machen“ oder „In den Originalzustand versetzen“ oder so etwas.
Oft behält sich der Vermieter auch vor, selbst Eigentum an solchen Einbauten zu erwerben, durch einen entsprechend Abtretungspassus im Vertrag. Und die Fliesen gehören nun einmal nun dem Mieter, vom Vormieter gekauft. Er kann ja auch schauen, ob er diese dem Nachmieter nicht „verkaufen“ oder „vermachen“ kann. Allerdings muss auch dafür wohl der Vermieter sein Okay geben.
In bestimmten Fällen kann das durchaus strittig sein, ob der Mieter rückbauen muss, zB wenn der Wohnwert erheblich gesteigert worden ist (Warum sollte der Vermieter hier etwas gegen haben…)und der Rückbau kaum kostengünstig oder substanzwahrend durchgeführt werden kann.
Nach den gegebenen Infos denke ich, dass sie die Fliesen entfernen müssen.
Einen Nutzboden nicht, aber ein ebener Boden muss nach dem Entfernen der Fliesen übrig bleiben. Also so, dass ein Nachmieter sich Laminat oder Teppich legen kann, kein „Dresden 45“, also ohne Krater.
Man beachte aber auch noch: Die Türen könnten nach Wegnahme der Fliese zu kurz werden, sodass auch hier Kosten entstehen könnten.

Ich würde grundsätzlich einfach mal mit dem Vermieter sprechen, warum die Fliesen raussollen, wenn sie doch Wohnwert verbessernd sind… Oder sind sie defekt, schlecht verlegt, ekelhafte Farbe…
Miteinander reden hilft oft

Hallo,

aus meiner Sicht müssen Sie die Fliesen nicht rausreissen, diese sind Bestandteil des Gebäudes. Bitten Sie ihren Vermieter ihnen mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage er verlangt, dass Sie die Fliesen rausreissen müssen.

MfG P. Kunze

Hallo!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen! :smile: Und zwar ziehe ich in ein
paar Wochen aus. Ich habe im Flur/Bad und Wohnzimmer/Küche den
Fliesenboden vom Vorgänger übernommen. Jetzt kommt mein
Vermieter an und verlangt das ich die Fliesen raus reiße?!?!

M. E. müsst ein Mieter nur die vom ihm eingebrachten Dinge entfernen. In diesem Fall hätte also der VORMIETER die Fliesen entfernen müssen.// Einen neuen Boden muss der Meter nicht verlegen, außer er hat den alten schuldhaft beschädigt oder zerstört.

Hallo Pascal,

ich bedaure die verzögerte Antwort, die einerseits im technischen und im zeitlichen lag.

Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen etwas älteren Mietvertrag handelt, würde ich sagen, dass die Fliesen, soweit sie ok sind und intakt, nicht entfernt werden müssen, da es sich hier um einen Einbau VOR dem Einzug gehandelt hat. Etwaige Reparaturen an evtl. beschädigten Fliesen müssen allerdings übernommen werden. Ein neuer Boden wäre unverhältnismäßig.

Ich hoffe, dass ich hiermit ein wenig weiter helfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Paragraf-X