… abschließen
Ich soll ab nächste Woche eine Woche probearbeiten. Mit Bezahlung, wäre es da nicht sinnvoll im Vorfeld einen Vertrag darber abzuschließen?
Was schreibt hier der Gesetzgeber vor?
Bin schon mal vor Jahren schwer damit eingegangen und habe für drei Tage arbeit nicht bekommen, das möchte ich nun ganz klar ausschließen!!
Bitte nur profisionelle Antworten!
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Wenn Du einen Probearbeitsvertrag bekommst, dann hast Du Glück. Und noch mehr Glück hast Du, wenn Du sogar bezahlt wirst…
Das Jobcenter, z. B., akzeptiert, wenn man zwei Wochen ohne Entgelt zur Probe arbeitet…
ALLE Verträge KÖNNEN verbal geschlossen werden, schriftlich MUSS nichts vereinbart werden, da eh die gesetzlichen Regelungen gelten. Das einzige was nachzuweisen wäre, ist die Vereinbarung über ein evtl. Entgelt, nicht dass da gemauschelt wird? Ich weiß allerdings auch nicht, ob sich ein Arbeitgeber die Mehrarbeit aufbürgt, für eine Woche einen Arbeitsvertrag zu erstellen?
Und… Was verstehst Du unter Professionell?
Ich wünsche Dir viel Glück beim Probearbeiten und das daraus ein Arbeitsverhältnis entsteht.
LG… Hoelti
N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen
jeder Vereinbarung sollte schriftlich abgeschlossen werden und das zur Sicherheit beider Parteien. Hier wäre ein Praktikumsvertrag angebracht
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Beschäftigungsverhältnis schriftlich fixiert sein muß
Auch wenn es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.
LG.
Hallo,
Sorry, aber bei solchen Fragen bin Ich überfordert.
Viel Glück !!
Gruss
Schnucki
profisionell antworten kann ich darauf leider nicht.
Hallo,
Ich soll ab nächste Woche eine Woche probearbeiten. Mit
Bezahlung, wäre es da nicht sinnvoll im Vorfeld einen Vertrag
darber abzuschließen?
Was schreibt hier der Gesetzgeber vor?
Bitte nur profisionelle Antworten!
Bei „ich soll“ vermute ich eine Massnahme des Arbeitsamtes - dann entscheiden die, ob ein Vertrag und eine Bezahlung erforderlich ist (hier liegen zu wenige Informationen vor: es könnte ein Einfühlungsverhältnis, ein Probearbeitsverhältnis, eine befristete Einstellung o.ä. vorliegen)
Eine gesetzliche Vorschrift zu „Probearbeitsverhältnissen“ gibt es nicht.
Gruss
rambam
PS: eine Bitte: es ist nicht schlimm, keine Fremdwörter zu können. Schlimm wird es erst, wenn man aus professionell profisionell macht
hallo
a es gibt keine verpflichtung fuer vertrag
b mach in jedem fall einen vertrag
gruss
Die Schriftform von Arbeitsverträgen ist im Nachweisgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html) geregelt. Allerdings gilt das erst für Beschäftigungen über einen Monat Dauer (§1).
Wenn du ganz sicher gehen willst, dass du Geld für die Probearbeit bekommst, solltest du das schriftlich fixieren.
Ich soll ab nächste Woche eine Woche probearbeiten. Mit
Bezahlung, wäre es da nicht sinnvoll im Vorfeld einen Vertrag
darber abzuschließen?
Was schreibt hier der Gesetzgeber vor?
Ganz einfach; mal googlen, bingen oder yahoon… oder mal bei http://www.arbeit-job-karriere.de/arbeitsvertrag.html schauen.
Dort stehen professionelle Antworten parat.