MPU etc ist höchst unwahrscheinlich, zumindet aufgrund der Kurzfristigkeit der Taten. Hingegen sind >60km/h zuviel schon so extrem, dass es ggf. vor Gericht geht. Der normale Bußgeldkatalog geht schließlich nur bis +60.
Erst wenn der erste Wirksam ist, darf er innerhalb 1J. nicht wieder mit +26 geblitzt werden. Sonst gibt es ggf. ne schwerere Strafe (z.B. trotz „nur“ +26 beim zweiten Mal den Führerschein für 1Monat weg).
Die Kurzfristigkeit dürfte ihm also höchstwahrscheinlich nicht zum Verhängnis werden, die Höhe von +65 wahrscheinlich schon.
Auf deine Frage: 1 Fehlverhalten zu ignorieren wird es in diesem Fall m.E. sicher nicht geben! (Sonst könnt man ja wenn man beim ersten Mal +60 gefahren ist einfach grundsätzlich mit +59 weiter fahren - weil es könne einem ja nix mehr passieren (in Form von Strafe) !! Dat wär natürlich nicht im Sinne der Judikative
(schielnachvaldez Mir stellt sich nicht mehr die Frage warum Personen vorwurfsvoll etwas reinschreiben, nach dem doch gar nicht gefragt wurde… )