Muss man hier nur die "höhere" strafe bezahlen ?

hallo,

angenommen eine person wird innerhalb 1 woche 1x innerorts mit 33 zu viel und 1x außerorts mit 65 km/h zuviel geblitzt.

theoretisch wäre jede strafe für sich ein fahrverbot ( 1 monat und 2 monate ) mit bargeldzahlung.

ein freund der person meinte aber es gäbe eine regelung nach der man nur die höherwertige strafe bezahlen und antreten müsste.

ist das so richtig ? wer weiss was hierzu ?

Hi.

Das kann die Person vergessen. Mit ein wenig Pech wird die Behörde auch Beharrlichkeit unterstellen und ggf. sogar eine MPU auferlegen.
Mir stellt sich nur die Frage, wie man so blöd sein kann, innerhalb einer Woche eine solche Verantwortungslosigkeit an den Tag zu legen.

Bange machen gilt nicht.
Das Szenario ist äußerst unwahrscheinlich (zumindest, was diese zwei Verstöße angeht).

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MPU etc ist höchst unwahrscheinlich, zumindet aufgrund der Kurzfristigkeit der Taten. Hingegen sind >60km/h zuviel schon so extrem, dass es ggf. vor Gericht geht. Der normale Bußgeldkatalog geht schließlich nur bis +60.

Erst wenn der erste Wirksam ist, darf er innerhalb 1J. nicht wieder mit +26 geblitzt werden. Sonst gibt es ggf. ne schwerere Strafe (z.B. trotz „nur“ +26 beim zweiten Mal den Führerschein für 1Monat weg).
Die Kurzfristigkeit dürfte ihm also höchstwahrscheinlich nicht zum Verhängnis werden, die Höhe von +65 wahrscheinlich schon.

Auf deine Frage: 1 Fehlverhalten zu ignorieren wird es in diesem Fall m.E. sicher nicht geben! (Sonst könnt man ja wenn man beim ersten Mal +60 gefahren ist einfach grundsätzlich mit +59 weiter fahren - weil es könne einem ja nix mehr passieren (in Form von Strafe) !! Dat wär natürlich nicht im Sinne der Judikative :wink:

(schielnachvaldez Mir stellt sich nicht mehr die Frage warum Personen vorwurfsvoll etwas reinschreiben, nach dem doch gar nicht gefragt wurde… :wink: )

Nein, überleg mal, das würde doch auch dem Gedanken der Verwarnung widersprechen. Es soll doch mit der Buße zu anderem Fahrverhalten angeregt werden, bis hin zum Führerscheinentzug. Da können doch keine Punkte und Bußen wegfallen.

Was Du meinst, wäre "Tateinheitlicher Verstoß ", da wird der höherwertige genommen. Das wäre z.B. wenn man auf einer Strecke sehr kurz hintereinander 2 x geblitzt würde, einmal mit 15 km/h zu viel einmal mit 25 km/h zu viel.
Dann wirft man dem Fahrer „nur“ die 25 km/h vor.

Aber das muss 1) an einem Tag( Uhrzeit um Minute unterschiedlich etwa) gewesen sein und 2) auf einem Straßenverlauf.

MfG
duck313

Nein, die höchste Stufe sagt was von „über 70“, aber ohne Grenze nach oben.
Dem „Rest“ stimme ich aber zu. :raised_hands:

Gruß Crack