Muss mein Besuch Nebenkosten extra mitzahlen?

Hallo ihr Lieben,
ich hab ein ganz dickes Problem! Ich habe am Mo. meine Nebenkostenabrechnung bekommen, wo drin stand das ich meine Bankdaten durchgeben soll, da ich 263 euro zurückbekommen würde. Alles schön und gut. Nun hab ich nur den Mann der Vermieterin erreicht und ihm meine Daten durchgegeben. Da heute noch kein Geld drauf war, habe ich die Vermieterin nochmal angerufen, um nachzufragen ob sie die Daten erhalten hat. Daraufhin antwortete sie mir, das sie ziemlich sauer wäre, weil sie von den Mitmietern ein Schreiben mit Unterschriften bekommen habe, wo drin steht das diese nicht mit der Berechnung der Nebenkosten einverstanden sind, da ich ja schließlich ständig Besuch von meinem Freund habe und hier bei mir 2 Personen angerechnet werden müssten… Naja, da mein Freund aber nicht hier wohnt, sondern bei seinen Eltern und auch nicht hier duscht oder sonst was und auch nich im Mietvertrag steht, halte ich das für sehr komisch! Klar kommt er mich besuchen aber nie länger als 2 tage am stück und meist ist er auch nur von Abends spät bis morgens früh da wegen der arbeit! Meine Vermieterin meinte sie zahlt mir jetzt nichts mehr zurück und das wäre halt so. Dazu gibts auch noch ne vorgeschichte, zb. das ich den versprochenen Waschmaschienenanschluss nicht bekommen habe, das hätte sie nie gesagt! Genauso das meine Nachbarn mir immer nette Briefe in den Kasten geworfen haben, anonym! Also irgendwer will mich hier raus haben, und is mich wohl am beobachten.
Ich weiß jetz garnicht mehr was ich tun soll und wollt nun mal fragen ob mir hier jemand was dazu sagen kann!
Vielen Dank im vorraus, Lisa

Hallo Lisa,
ich sehe vier Aspekte in Ihrem Schreiben:

  1. Die Betriebskostenabrechnung ist zunächst bindend. Wenn aber neue Tatsachen bekannt werden, kann der Vermieter/Verwalter durchaus eine korrigierte Abrechnung erstellen, auch zu Ihrem Nachteil.

  2. Nur wenn im Mietvertrag geregelt ist, daß die Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet werden, dann ist es richtig, daß die Besuche Ihres Freundes, sofern es sich nicht nur um wenige Tage handelte, in die Berechnung einfließen. Wenn das in der vorliegenden Abrechnung nicht berücksichtigt wurde, kann der Vermieter eine neue schriftliche Abrechnung erstellen. Dafür ist möglichst einvernehmlich festzustellen, wieviele Tage Ihr Freund bei Ihnen gewohnt/übernachtet hat.
    Da offenbar allen Mietern die Abrechnung vorliegt, muß der Vermieter alle Abrechnungen auf der Basis der Personentage neu erstellen. Er kann nicht einfach mündlich (und auch nicht schriftlich) die Zurückzahlung Ihres Guthabens verweigern. Daß sich die Vermieterin ärgert ist verständlich, letztlich aber ihr Fehler und den muß sie beheben.

  3. Das Problem mit den mündlichen Absprachen (Waschmaschinenanschluß) ist uralt und leider sind sie ohne Zeugen nicht durchzusetzen.

  4. Gegen anonyme Schreiben kann man sich leider nur schlecht wehren. Ich würde sie sammeln und auf eine Gelegenheit zur Aussprache warten.

Mein Vorschlag, wenn laut Mietvertrag nach Personenzahl abgerechnet werden soll:
Sie schreiben der Vermieterin, daß Sie mit einer neuen Berechnung einverstanden sind und machen einen realistischen Vorschlag über die Anzahl der Besuchstage Ihres Freundes. Auf dieser Basis kann Sie eine neue Abrechnung erstellen.

Andernfalls, also wenn der Mietvertrag eine Abrechnung über die Wohnflächenanteile vorsieht, fordern Sie die Rückzahlung der 263 Euro (Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung vorsieht - dann gilt § 556a (1) BGB - ist nach dem Anteil der Wohnfläche abzurechnen).

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
danke erstmal für die schnelle antwort! :smile:
Ich habe jetzt grade im Mietvertrag nachgeschaut, dort ist keine Regelung über die Art der Nebenkostenberechnung festgelegt. Im Prinzip steht dort nur: Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich per ______(da ist nichts ausgefüllt) mit dem Mieter abgerechnet.Die Umlegung der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist in §5 dieses Vertrages vereinbart. Ende

In §5 wiederrum steht nur etwas dazu wie lang und wann die Heizung gehn muss, etwas von Temperaturen etc. nichts von irgendwelchen Berechnungsarten. Auch im Rest des Vertrages steht nichts weiteres.

Meine Vermieterin hat mir in einem weiteren Telefonat mitgeteilt, das sie mir die Neuberechnung zukommen lässt und ich mir diese erstmal anschauen soll.

Ich hab mir jetz überlegt diese erstmal abzuwarten, mir diese anzuschauen und falls ich nicht damit einverstanden bin ( was ich wohl kaum sein werde) würde ich sie auf ihre Infos die sie mir mitgeteilt haben verweisen, also das sie die Nebenkostenrückzahlung, wenn es so im Mietvertrag nicht geregelt ist, nicht einfach einbehalten darf.
Falls sie darauf nicht eingeht werde ich mich an einen Anwalt wenden.
Denken sie das das so in Ordnung wäre?
MfG und vielen lieben Danke, Lisa

Und was man vllt. noch sagen muss, ist das die Vermieterin nach Personenanzahl abgerechnet hat ( außer Heizkosten, diese werden pro Hashalt abgelesen), diese Regelung steht aber nicht im Vertrag.

Guten Abend!
Für Besuche muss man nix zahlen.
Lt. Gesetz kann man Besuch -andauernd- von sechs Wochen ohne irgendwelche Anrechnung haben.
Also…ist dein Partner nur ab + an da bzw. über Nacht gibt es keine Handhabe zur Anrechnung!
Lege schriftlich Widerspruch ein!!!
L.G. Jihet

Hallo Lisa,
Sie sollten tatsächlich abwarten und ggf. auf die Rechtslage verweisen, wenn die Vermieterin nach Personenzahl abrechnet. Sie müssen aber damit rechnen, daß Sie bei der Abrechnung nach qm ungünstiger als bei der alten Abrechnung abschneiden.
Vielleicht reicht auch ein Gang zum Mieterverein, bevor ein Fachanwalt tätig wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Und was man vllt. noch sagen muss, ist das die Vermieterin
nach Personenanzahl abgerechnet hat ( außer Heizkosten, diese
werden pro Hashalt abgelesen), diese Regelung steht aber nicht
im Vertrag.

Wie steht es im Mietvertraqg?? NK nach Personenzahl oder nach Quadratmeter??
Wenn nach qm. dann ist das egal. wenn aber nach Personenzahl, dann muss auch eine Abrechung nach Personenzahl überreicht werden.
Wer Übernachtet, nutzt auch das Haus/WC-Wasser etc. und muss müsste mitbezahlen (wenn im Vertrag vereinbart).
Ich nehme 45 € je Peron zusätzlich (Gas, Strom nach Verbrauch, weil Gesetz, aber alles abdere nach Personenzahl und eine Person braucht so ca. 45 € je Monat. wenn es nur ein oder zwei Tage im Moant sind, wäre das egal, aber bei 2-3 Tage in der Woche: das geht ins Geld für die anderen.
Wenn kein Anspruch wegen qm ist, dann das Geld schriftlich (Einschreiben/Rückschein oder Botenbrif)
vom Vermieter anfordern, sonst Mahnbescheid.
Der Vermieter muss dann immer noch nachweisen, wie oft der Besuch da war. Sie sagen ja, nur 2 Tage/Monat.
Bei der Gelegenheit den Anschluss für Waschmaschine mit anfordern und ggf. Miteminderung ankündigen: was sie dananch machen, können sie immer noch überlegen.
Wenn jemand Tags über zu Besuch kommt, ist normal. Über Nacht länger ist im Vertrag nachzulesen: dort steht, was wie umgelegt wird.

Hallo,
bei mir im Vertrag steht gar keine Regelung, das ises ja! Sie rechnet pro Person ab, aber im Vetrag steht das nicht und ich sehs nicht ein für meinen Besuch, auch wenn er öfters da ist, Abwasser mit zuzahlen. Ich habe kein Abwasser durch ne Waschmaschine, wie die anderen, oder ne Spülmaschine zb. und mein Freund geht auch nicht bei mir duschen. Vllt. 2 mal in Monat…
Naja, morgen kommt meine Vermiterin zum Gespräch und dann werde ich ihr das so sagen das ich es einsehen würde, wenn sie den Müll und die Versicherung auf ihn mitrechnet, aber sicherlich nicht das Abwasser.
Wenn sie sich darauf nicht einlässt, dann werde ich mich an einen Anwalt wenden.
Vielen Dank für die Antworten, ich hoff ich kann es ohne Streit regeln.