Muss mein Ex-Mann Urlaub für seine Kids zahlen?

Guten Abend,

es geht, wie meistens im Leben, ums liebe Geld :frowning:

Der Sachverhalt:

Ich bin seit 2000 geschieden und erziehe beide Kinder (heute 16 und 17) allein. Im Rahmen unserer Scheidung haben wir einvernehmlich vereinbart, dass mein Ex-Mann einen bestimmten Unterhalt für die Kinder zahlt.

Diesen Betrag (der weit unterhalb der Düsseldorfer Tabelle liegt) hat mein Ex-Mann in all den Jahren zwar pünktlich und regelmäßig gezahlt, aber nie erhöht. Auch hat er die Kinder nur sehr unregelmäßig und nie das komplette Wochenende zu sich genommen und hat in den letzten 12 Jahren höchstens 3 x 2 Wochen Ferien mit den Kindern gemacht.

Er hat keinen Obulus zu Schulbüchern gegeben und auch an der Konfirmationsfeier seiner ältesten Tochter hat er sich finanziell nicht beteiligt.

Ich habe mich darüber nie beschwert, weil ich nicht wollte, dass ein finanzieller Streit möglicherweise auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Mir war immer wichtig, dass die Kinder zu ihrem Vater ein gutes Verhältnis haben und habe deswegen auf vieles verzichtet. Was okay ist für mich.

Trotzdem hat sich das Verhältnis meiner Kinder zu ihrem Vater rapide verschlechtert. Nun ist es so, dass ich im Sommer in Kur fahre, meine Kinder aber aufgrund ihres Alters nicht mitnehmen kann (und ehrlich gesagt auch nicht mitnehmen möchte, weil ich dringendst eine Auszeit brauche). Allein zuhause kann ich die beiden nicht lassen, immerhin habe ich zumindest für die Jüngere noch die Aufsichtspflicht. Zu meinem Ex-Mann wollen die beiden aber nicht. Und meine Eltern sind zu alt, als dass ich denen zwei pubertierende Teenager zumuten könnte.

So hat sich ein befreundetes, kinderloses Ehepaar angeboten, die beiden für die mindestens 3 Wochen bei sich aufzunehmen und zu versorgen. Ich habe meinen Ex-Mann gebeten, den beiden für Kost, Logis und eventuelle Ausflüge 500 Euro zu geben, immerhin hätte er ja auch Ausgaben, wenn er die Kinder bei sich hätte oder gar mit beiden in Urlaub gefahren wäre.

Nun weigert er sich mit dem Argument, er hätte sich ja Urlaub genommen und das sei nicht sein Problem, dass die Kinder nicht zu ihm wollen.

Wenn es mir finanziell gut ginge, wäre mir das auch egal. So aber muss ich einen Teil der Reisekosten vorstrecken, den Eigenanteil zahlen, ein bißchen Taschengeld brauche ich ja auch in der Kur und den Kindern wollte ich eigentlich auch noch ein wenig Taschengeld geben. Aber dann noch die 500 Euro für Kost und Logis übersteigen einfach meine Möglichkeiten.

Ich kenne meine Pflichten, aber ich habe überhaupt keine Ahnung, welche Rechte ich habe in Bezug auf Erhöhung des Unterhalts, Zuzahlungen vom Ex-Mann etc.

Ich würde mir gern einen Anwalt nehmen, aber den kann ich nicht bezahlen und das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe überfordert mich völlig - zumal ich nicht einmal weiß, ob ich dann wiederum nicht doch zuviel verdiene, um eine Beratungshilfe zu bekommen.

Ich bin auch gar nicht sicher, ob ich hier richtig bin mit meinen Fragen … :frowning:

Für ein paar gute Tipps und Ratschläge wäre ich aber sehr sehr dankbar.

Liebe Grüße

Hallo Sorge1000 (heißen Sie wirklich so?!),

ist ja ne ganze Menge an Fragen.
Die Hauptfrage, ob der Mann für den Urlaub bezahlen muß, beantwortet
sich ganz klar mit „nein“.
Seine Unterhaltspflicht ist mit der Zahlung des Barunterhalts erledigt,
alles andere ist komplett freiwillig, kann nicht eingefordert werden.
Für Urlaub, Miete, Kleidung, tägliche Versorgung usw. kommen Sie auf.

Den „Rest“ will ich nicht kommentieren oder bewerten.
Unterhaltsfragen kann man auch klären, ohne die Kinder zu belasten.
Und Unterhalt gehört angepaßt aller zwei Jahre. Schriftlich.

Was ich Ihnen raten würde, ist, schnellstmöglich zum Jugendamt zu gehen,
bevor die Kinder 18 sind, und den Unterhalt (neu) festlegen zu lassen.

Sie brauchen gar keinen Anwalt. So lange die Kinder noch nicht 18 sind,
ist das Jugendamt zuständig. Und die helfen. Wirklich.
Da kann sich der Mann gar nicht gegen wehren.
Er bekommt ein Schreiben und muß seine Einkommensverhältnisse offen-
legen, danach wird Unterhalt festtgelegt, es gibt eine vollstreckbare Urkunde,
und aus ist. So einfach.

Selbst, wenn die Kinder schon 18 sind, helfen die noch.
Wenn auch nicht mehr mit Tat, dann aber mit Rat.

Viel Erfolg!
Und lassen Sie mal hören, was draus geworden ist!

Liebe Grüße
Andreas

Hallo Andreas,

lach, nein, aber so fühle ich mich: eine Mutter mit mindestens 1000 Sorgen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin ganz froh, dass ich mir keinen Anwalt nehmen muss, denn den könnte ich mir gar nicht leisten.

Also hatte ich heute ein sehr langes Telefonat mit dem Jugendamt. Wirklich sehr nett und mir ging es danach auch echt besser - auch wenn ich meine Hoffnungen auf einen finanziellen Zuschuss begraben muss. Es tut ganz gut, dass ich jetzt weiß, woran ich bin.

13 Jahre lang habe ich alles allein geschafft, da kriege ich den Rest auch hin, wäre doch gelacht. Trotzdem bin ich dankbar für diese Plattform - und für Ihre Antwort.

DANKE und ganz viele liebe Grüße
Ulrike (so heiße ich wirklich :smile: )

Hallo Ulrike,

war mir schon klar, daß Sie nicht so heißen, aber ich schreib das
gerne drüber …
Verstehen Sie mal, die Leute, die wenden sich hier wegen Ihrer
Probleme vertrauensvoll an vollkommen fremde Personen und kehren
ihr innerstes nach außen, müssen intime Details preisgeben, um
fundierten Rat zu bekommen.
Aber mit ihrem (Vor-) Namen zu unterschreiben in dieser anonymen
Community, schafft kaum einer …

Ich habs ja auch nicht bös gemeint, und Sie, Sie haben gelacht …

Vielen Dank für die freundliche Rückmeldung. - Es ist selten hier,
daß sich jemand zurückmeldet, auch mal danke sagt.
Obwohl ich nicht viel geschrieben habe (konnte ja nicht mehr schreiben
auf Grund der Sachlage), ein bissel Zeit hats ja doch gekostet.

Und was noch seltener ist, das ist der freundliche und sorgfältige
und sachliche Ton, mit dem Sie Ihre Mail geschrieben haben.
Ließ keine Fragen offen. Ich habe gerne geantwortet.

Darf ich mal fragen (ist ja alles anonym), was Sie von Beruf sind?

Und gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis zu Ihrer Bemerkung
wegen einem Anwaltsbesuch.

Da darf man auch keine Scheu vor haben.
„Sich einen Anwalt nehmen“ - hört sich immer teuer an.
Klar, wenn man den tutti kompletti von Anfang bis Ende bezahlen muß.
Aber man geht ja davon aus, daß man Recht bekommt, und dann zahlt
der Gegner. Bzw. man bezahlt eine „Erstberatung“. Was meinen Sie,
was man in einer gut vorbereiteten Stunde Anwaltsgespräch alles
besprechen und klären kann …
Und die kommt max. 200 EUR. Rechne ich das mal gegen, was Sie jetzt
mit Hilfe des Jugendamtes an Mehr an Unterhalt bekommen, ist das
gut eingesetztes Geld.

Wichtig ist nur, einen „Anwalt des Vertrauens“ zu finden.
Das sage ich dann auch immer hier bei w-w-w.de
Gehen Sie auf www.anwalt.de und suchen sich einen Fachanwalt für das
betreffende Rechtsgebiet. Fachanwalt mit Betonung auf Fach.
Schauen Sie sich den Werdegang an. Schauen Sie die Webseite des
Anwalts an. Schauen Sie sich an, in welchen Kommissionen und Arbeits-
kreisen er engagiert ist und wie und wo er sich weiterbildet.
(B.t.w. - ich stehe auf ältere Anwälte/Anwältinnen, die noch im Osten
studiert haben. Mit denen habe ich gute Erfahrungen gemacht.)
(Macht er zu viel Weiterbildung, oder engagiert er sich zu viel außer-
halb des Gerichts, ists auch nicht gut …)
Und dann, ganz wichtig, rufen Sie dort an. Lassen Sie sich mit dem
Anwalt verbinden und nicht von der RA-Gehilfin abwimmeln.
Gegebenenfalls machen Sie einen Termin für so ein Telefonat.
Reden Sie mit ihm, fragen Sie ungeniert, was ihn qualifiziert, Sie zu
beraten, oder Sie erfolgreich zu vertreten.
Seriöse Anwälte lassen sich drauf ein, von anderen: Finger weg, das
sind Scharlatane, die wollen nur Ihr Bestes, nämlich Ihr Geld.
In so einem Gespräch merken Sie schnell, ob die Chemie stimmt.
Wenn nein, den nächsten anrufen, es gibt so viele …, wenn ja, machen
Sie einen Termin.

Und wenn der Anwalt merkt, daß Ihnen das Wasser bis zum Hals steht,
wird er auch nicht den höchstmöglichen Gebührensatz ansetzen. Sein
Geld holt er sich schon, und wenn nötig, bei anderen. :wink:)

Aber so weit sind Sie ja Gott sei Dank nicht, noch hilft (hilft doch?)
das Jugendamt. Bitte, bitte, lassen Sie den Unterhalt neu festsetzen,
nach 13 Jahren, wo ohnehin unterhalb der Tabelle gezahlt wurde, wird
es Zeit. Und dann haben Sie auch das Geld für den Urlaub der Kinder.
Nachgezahlt werden muß übrigens vom Zeitpunkt der Forderung nach
Unterhaltsanpassung.
Und bedenken Sie: Das ist nicht Ihr Geld, das ist das Geld der Kinder,
wenn sich das jetzt auch anmaßend und kluggesch… anhören mag.

Ich wünsch Ihnen nochmal Erfolg, bleiben Sie so taff, wie ich den
Eindruck habe, daß Sie sind, erholen Sie sich gut auf der Kur, und -
siehe oben - verraten Sie mal, was Sie von Beruf sind … :wink:

Liebe Grüße
Andreas aus Berlin