Hallo
Das stand hier aber doch nicht in Frage, sondern ob beide Elternteile ihre Elternschaft aufgeben wollen müssen. Ich hatte darauf geantwortet:
[quote=„C_Punkt, post:19, topic:9394827“][quote][quote]
In jedem Falle müssen alle Elternteile ihre Elternschaft aufgeben wollen.
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Das ist der Sachverhalt, von dem ich die ganze Zeit rede.
Mittlerweile habe ich jedoch festgestellt, dass Adoptionen durch die eigenen Eltern ca. zwischen 1995 und 1998 abgeschafft wurden.*) Bis dahin gab es das, und zwar im 1970 geltenden und mittlerweise gestrichenen § 1742 a BGB ( „Der Vater oder die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann das Kind an Kindes Statt annehmen. …")
Schon vorher war die Adoption des eigenen Kindes durch die unverheiratete Mutter Rechtspraxis und eine Methode, wie sie das Sorgerecht erhalten konnte. Sonst hatte das Kind immer einen Amtsvormund, und der uneheliche Vater war gar nicht verwandt, insofern war auch eine Adoption durch ihn notwendig, wenn er Vater seines Kindes werden wollte.
In der Zeit der Frauenbewegung war es meiner Erinnerung nach eine Zeit lang eine Methode, den unehelichen Vater ganz auszuschließen, evtl. um ihn nicht mit Unterhaltszahlungen zu belasten, wenn frau sich ganz alleine dazu entschlossen hatte, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
Seit geraumer Zeit geht das nicht mehr und ist ja auch nicht mehr nötig, alldieweil nicht verheiratete Eltern die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern haben wie verheiratete.
Quellen
http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/beitraege_FB4/Heft_2_2012_Fachbereich_Rechtspflege.pdf
http://www.jstor.org/stable/20823234?seq=1#page_scan_tab_contents
Viele Grüße
. * Das ist aber doch noch kein Grund, mich als dumm hinstellen zu wollen.