Muss meine Arbeitszeit zusammenhängend sein?

Hallo,

angenommen jemand arbeitet (bei einer 40h-Woche) 8,5h pro Arbeitstag (8h + 30min Pause) in einem Krankenhaus (zwischen den Schichten müssen 10h liegen). Darf der Arbeitgeber die Schicht einfach teilen, beispielsweise in 10:00-14:00 und 20:00-24:00 Uhr? Oder sind das dann zwei Schichten zwischen denen 10h Ruhezeit liegen müssten? Müssen die 8,5h zusammenhängend sein?

Was passiert, wenn jemand mit einem 40h-Vertrag nur für 30h beschäftigt werden kann? Darf derjenige, die Zeit dann „absitzen“ und sich weigern die Arbeitsplatz vorzeitig zu verlassen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,

Guten Abend,

angenommen jemand arbeitet (bei einer 40h-Woche) 8,5h pro
Arbeitstag (8h + 30min Pause) in einem Krankenhaus (zwischen
den Schichten müssen 10h liegen). Darf der Arbeitgeber die
Schicht einfach teilen, beispielsweise in 10:00-14:00 und
20:00-24:00 Uhr? Oder sind das dann zwei Schichten zwischen
denen 10h Ruhezeit liegen müssten? Müssen die 8,5h
zusammenhängend sein?

Lage und Dauer der Arbeitszeit liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers. In einem KH wird sehr wahrscheinlich ein Betriebsrat existieren. Dieser ist dann zwingend zu beteiligen. Gegen geteilte Dienste (die leider in vielen sozialen Einrichtungen immer noch angewendet werden, in meinen Augen aber eher eine Fehlplanung des AGs bzw der Dienstplanverantwortlichen darstellen) ist erstmal nichts einzuwenden. Die 10 bzw. ggf. 11 Std. Ruhezeit müssen vom Ende der zweiten Teilschicht bis zum Beginn der nächsten Schicht eingehalten werden. In dem fiktiven Beispiel dürfte also am Folgetag nicht vor 10 bzw. 11 Uhr ein neuer Dienst beginnen.
Wichtig ist vielleicht auch noch, dass bei Teilschichten unter 6 Std. keine Pause vorgeschrieben ist.

Was passiert, wenn jemand mit einem 40h-Vertrag nur für 30h
beschäftigt werden kann? Darf derjenige, die Zeit dann
„absitzen“ und sich weigern die Arbeitsplatz vorzeitig zu
verlassen?

Auch hier muß man sich ggf. das Szenario anschauen, gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit und den damit verbundenen Dingen (Mehr- und Minderstunden, ggf. Höchstzahlen zu geteilten Diensten je MA und Monat uswusw… da gibt es viele Varianten)
Hier hilft ein Gespräch mit dem sicher existierenden Betriebsrat.
Eigenmächtig verlängern darf man seine Arbeitszeit nicht, weil, siehe oben, hier hat der AG das Direktionsrecht (unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte).

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß
MG

Hallo,

ich schließe mich meinem Vorkommentator an und schreibe nur meine Meinung.

Das Direktionsrecht erlaubt solche Dinge, solange es nicht durch geltende Tarifverträge gebrochen wird.

Was allerdings die Beschäftigungszeit anbelangt, muss man das etwas differenzierter sehen.
Da kommt es deutlich auf Arbeitsvertrag und Rahmenverträge an, also zum Beispiel den Tarifvertrag.

Hast Du keine flexible Arbeitszeit, im Tarif sind keine Arbeitszeitkonten vereinbart, ist das eine andere Frage. Dies gilt übrigens auch bei fristlosen Kündigungen oder Freistellungen.

Da muss man seine Arbeitskraft „anbieten“, wird das nicht angenommen, nicht Dein Problem (aber in einem möglichen Gerichtsverfahren eventuell wichtig).

Aber die Frage wird Dir definitiv ein Anwalt für Arbeitsrecht beantworten.