Muss meine Kollegin ihre Fortbildungskosten zurückzahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Rat für meine liebe Kollegin.
Sie ist nun seit Oktober 2015 in unserer Zahnarztpraxis und hat im Oktober 2015 ihre Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin gemacht und diese am 09.07.2016 erfolgreich beendet.
Sie hat in Ihrem Arbeitsvertrag sich an die Praxis bis Juni 2018 gebunden.
Da sie aber nicht mit dem Chef zurecht kommt möchte Sie mit dem 01.01.2018 ihre Arbeitsstelle wechseln.
Muss Sie nun die Fortbildungskosten zurück zahlen???
Zusätzlich hat sie sich um einen betrieblichen Bildungsscheck NRW gekümmert und diesen auch erhalten.
Ist dieser dann von der Hauptsumme abzuziehen???

In Ihrem Anhang zum Arbeitsvertrag steht folgendes: der Mitarbeiter verpflichtet sich, die von dem Arbeitgeber getragenen Kosten zu erstatten, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch Eigenkündigung beendet. der Rückzahlungsbetrag vermindert sich um je 1/24 pro Monat, den das Arbeitsverhaltnis nach Beendigung der Ausbildung besteht.

Deswegen bitte ich in ihrem Namen um Hilfe!! Wie soll sie sich verhalten und muss sie das Geld zurück zahlen oder gar im Betrieb bleiben??? Mit freundliche Grüßen… eine besorgte aber liebe Kollegin

Hallo,

steht doch alles da, was hast du nicht verstanden?

Das ist erstmal Fakt.

Aber dort steht auch:

Sie war 2016 nach der Fortbildung noch 5 Monate und das ganze Jahr 2017 beschäftigt, d. h. insgesamt 17 von 24 Monaten. Also müsste sie nicht die komplette Fortbildung, sondern nur 7/24 davon. Wobei das damit nicht ganz zusammenpasst:

24 Monate nach Ende der Fortbildung wären ja bis 31.07.2018.

Wie lang sind die Kündigungsfristen? Wir haben schon den 26.11., könnte sie überhaupt noch zum Jahresende kündigen?

Gruß
Christa

Ziemlich tricky. Ist es eine Fortbildung oder Ausbildung gewesen? Da besteht ein entscheidender Unterschied. Ausbildungskosten dürfen nicht zurück gefordert werden.
An Fortbildungskostenbeteiligung sind eine ganze Reihe Bedingungen geknüpft.
Erste Informationen erhälts du hier.
Zweites Thema. Wenn sie zum 31.12. kündigen möchte, welche Kündigungsfristen hat sie denn? Funktioniert das überhaupt?

Data

Haaa, 3 Sekunden schneller :wink:

Pffff! :stuck_out_tongue:

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Fortbildung für eine Zahnarzthelferin oder zahnmedizinische Fachangestellte:
https://www.lzkb.de/praxismitarbeiter/aufstiegsfortbildung/zahnmedizinische-prophylaxeassistentin-zmp

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Nunja, aber in der Klausel steht was von Ausbildung. Deswegen, ziemlich tricky und m.E. nicht so einfach, wie es hier steht.

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Ach so, ups, das habe ich übersehen. Vielleicht hat sich nur die Fragestellerin vertippt und gemeint war Fortbildung? Denn wenn sie seit Oktober 2015 in der Praxis ist und dann auch die Fortbildung begonnen hat, dann muss sie ja schon fertig ausgebildet gewesen sein.

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Ja es ist eine Aufstiegsfortbildung zur Prophylaxehelferin und sie hat eine kündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende.

Aber was steht nun im Vertrag, Ausbildung oder Fortbildung?
Hat sie schon eine neue Stelle? Sonst gibt’s ja auch eine Sperre vom Arbeitsamt bei Eigenkündigung!

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Vereinbarung über eine Fortbildung und weiter unten dann weiterbildungsmaßnahme

Sie hat ein Angebot erhalten und könnte zum 01.01.18 dort starten.

Danke schonmal für die vielen Antworten

Ist ein Vertrag mit 2 jähriger Bindung an den Betrieb und vereinbarter Rückzahlung der Weiterbildungskosten im Falle eines früheren Wegganges überhaupt rechtsgültig?

Durchaus: