Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Rat für meine liebe Kollegin.
Sie ist nun seit Oktober 2015 in unserer Zahnarztpraxis und hat im Oktober 2015 ihre Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin gemacht und diese am 09.07.2016 erfolgreich beendet.
Sie hat in Ihrem Arbeitsvertrag sich an die Praxis bis Juni 2018 gebunden.
Da sie aber nicht mit dem Chef zurecht kommt möchte Sie mit dem 01.01.2018 ihre Arbeitsstelle wechseln.
Muss Sie nun die Fortbildungskosten zurück zahlen???
Zusätzlich hat sie sich um einen betrieblichen Bildungsscheck NRW gekümmert und diesen auch erhalten.
Ist dieser dann von der Hauptsumme abzuziehen???
In Ihrem Anhang zum Arbeitsvertrag steht folgendes: der Mitarbeiter verpflichtet sich, die von dem Arbeitgeber getragenen Kosten zu erstatten, wenn er das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 24 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung durch Eigenkündigung beendet. der Rückzahlungsbetrag vermindert sich um je 1/24 pro Monat, den das Arbeitsverhaltnis nach Beendigung der Ausbildung besteht.
Deswegen bitte ich in ihrem Namen um Hilfe!! Wie soll sie sich verhalten und muss sie das Geld zurück zahlen oder gar im Betrieb bleiben??? Mit freundliche Grüßen… eine besorgte aber liebe Kollegin