Muss meine Vermieterin für eine kaputte (verkalkte) Toilettenspülung zahlen?

Hallo ihr Lieben.

Eine Freundin von mir gab mir den Tipp mich an euch zu wenden, da ihr vielleicht einen guten Rat habt.
Vor ein paar Wochen hörte in meiner Mietwohnung die Toilettenspülung auf zu funktionieren. Ich habe versucht den Schaden meiner Vermieterin zu melden, allerdings habe ich hier mehrmals keine Antwort erhalten.Ich habe mich auch per Brief bei ihr gemeldet.
Irgendwann habe ich es nicht mehr ausgehalten ständig mit dem Eimer spülen zu müssen und selbständig einen Bekannten um eine Reparatur gebeten. Dieser ist auch Handwerker und konnte eine Rechnung für die Arbeiten und Ersatzteile ausstellen. Letztendlich war die Spülung nur völlig verkalkt und es mussten 2-3 Ersatzteile her.
Ich habe die Rechnung dann an meine Vermieterin weitergeleitet. Sie hat dann auch reagiert, weigert sich jetzt allerdings zu zahlen. Erstens hätte es sich nicht um einen Fachmann gehandelt und zweitens hätte ich den Schaden auch früher bemerken können.
Allerdings hatte ich nie Probleme mit der Toilettenspülung und ich schaue ja auch nicht regelmäßig in meinen Toilettenkasten!? Habe ich einen Anspruch auf Zahlung gegenüber die Vermieterin? Wie könnte ich argumentieren? Ich würde nur ungern einen Anwalt einschalten, um das Verhältnis zu meiner Vermieterin nicht dauerhaft zu beschädigen.
Vielen Dank für die Hilfe schonmal im Voraus!

Mal ganz allgemein:

Wasserkästen werden nicht regelmäßig überprüft, vom Mieter selbst schon gar nicht.
Man kann Verkalkung auch nicht vorbeugen. Irgendwann ist das Zulaufventil(Schwimmerventil) mal so verstopft das kein Wasser mehr zuläuft.

Man meldet den Schaden und bittet um Abhilfe.

Dann gibt’s 3 Fälle:

a) Vermieter lässt reparieren

b) Vermieter lässt reparieren und will sog. Kleinreparaturklausel anwenden
Und dann kann man darüber streiten, ob das so ein Fall wäre und ob sich Mieter laut Vertrag bis zu bestimmter Höhe es selbst zahlen müsste.

c) er macht nichts oder es verzögert sich unangemessen lange

bei c) greift man je nach Dringlichkeit zur Eigenvornahme, bestellt Handwerker und lässt reparieren.
Rechnung reicht man an Vermieter weiter oder zieht sie von der Mietzahlung ab.

MfG
duck313

Text korrigiert

Ohh ihr seid ja Spitze. Bei mir handelt es sich ja dann um Fall c). Denn Reparieren hat sie ja nicht lassen. Dann kann sie sich auch nicht auf diese Kleinreparaturklausel beziehen, richtig?

Da hier scheinbar keine Bereitwilligkeit zur Zahlung besteht könnte ich also einfach den Rechnungsbetrag 1 zu 1 von meiner nächsten Miete abziehen?

Kannst du denn nachweisen, dass du den Mangel mehrmals angezeigt und dessen Behebung angemahnt hast?

hi

was sagt denn dein von dir unterschriebener Mietvertrag zu dem Thema ?

Mein Mieter (ich hatte den Vertrag vom Mieterschutzbund verwendet ) hatte die Kleinreparaturklausel (bis ca. 80 € er - alles darüber ich)

Sprich : er hat was gemeldet - wir haben drüber geredet ob Handwerker oder nicht - wenn er es selber repariert hat habe ich den 80€ übersteigenden Materialteil übernommen - oder ich habe einen Handwerker beauftragt - Mieter hat es bezahlt und ich ihm den 80€ übersteigenden Teil zurück überwiesen

Reden Hilft …

Gruß H.

P.S: ein SPÜLKASTEN kostet 20 € !!

Aber auch dies ist nicht richtig, denn die die Kleinreperatruklausesl muss zu einen eine Doppeltbegrenzte Kostenlast haben, wie 80 € pro Reparatur und max 800 € im Jahr.

Dann sagt diese Klausel noch ganz eindeutig (die auf der II. BV bassiert), dass die Sachen die dem „häufigen“ Zugriff des Mieters unterliegen, was beim inneren eines Spühlkasten wohl nicht gegeben ist. somit ist diese Klausel, meines Erachtens, nicht für diesen Fall anwendbar. Anders wenn der Drücker des Kastens kaputt wäre.

Also ich habe noch einmal nachgeschaut und habe auch so eine Klausel im Vertrag. Hier steht drin, dass ich für alle Schäden bis 100€ selbst aufkommen muss und mich selbst um Reperatur kümmern muss.

Dass ein Spülkasten nicht teuer ist, ist mir bewusst. Allerdings befindet sich der bei mir innerhalb der Wand, weshalb ich nicht selbst reparieren konnte und die Rechnung bei 175€ liegt.

Ich habe mich wie gesagt mehrfach gemeldet. Mehrfach per Mail (das kann ich natürlich nachweisen) und auch einmal per Post, aber da kam keine Reaktion.

Hallo,

Das kann sie sehr wohl. Für die Frage, ob die KRK greift ist es unerheblich wer die Reparatur in Auftrag gab.

Das ist absolut nicht empfehlenswert. Damit würdest Du in Verzug bei der Mietzahlung geraten und das könnte nach einiger Zeit zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Gruß
vdmaster

Kurz und Knapp Ja,

lange hier Klicken und hier unter Die Ersatzvornahme bei Untätigkeit des Vermieters schauen, recht weit unten

Hallo!

Spülkasten für 20 € ist minderwertiger Baumarktplunder.

Ersatzteile für hochwertige Kästen kosten meist schon deutlich mehr.

Und wenn man 80 € Kleinreparatur vereinbart hat dann muss Mieter bei 57,30 alles allein zahlen. Kostet es 82,97 €, dann zahlt alles der Vermieter.

Die 80 € sind keine Selbstbeteiligung !

MfG
duck313