Hallo zusammen hab mal eine Frage.Meine Freundin wohnt momentan noch in Rheinland Pfalz und fängt nun im August wie 2Jährige höher Berufsfachschule an.Die war da in der Warteliste und ist nun noch reingerutscht.Nun zu unserem Problem.Ich wohne in BaWü und wir haben uns erst nach der Anmeldung zur Schule kennen gelernt.Wollen nun gemeinsam in meine neue Wohnung einziehen da ich nicht wirklich eine Wochenendbeziehung haben möchte.Da es hier bei mir auch keinen freuen Platz an der Schule hat ist meine Frage.Wenn sie die Schule in der Pfalz anfängt 1 Monat durchzieht und dann bedingt wegen Umzug in ein anderes Bundesland umzieht muss die Schule sie hier aufnehmen denn sie ist ja staatlich??
Hallo Markus,
also leider weiß ich nicht, ob die Schule Deine Freundin annehmen muss oder nicht.
Würde vorschlagen, Du fragst einfach mal direkt bei der Schule nach, wie deren Aufnahmebedingungen sind.
Alles Gute, Katja
Ja das weiß ich auch nicht denn es besteht ja kein freier Platz sonst könnte sie sie hier bei
mir ja gleich starten.Mich würd halt interessieren ob sie wenn sie woanders gestartet hat die
Pflicht mehr oder weniger besteht sie anzunehmen weil sie ja schon gestartet hat und sie
auf ihrer alten Schuke (Wohnort) nicht weiter führen kann
Hallo Markus
Ich glaube nicht, dass sie deine Freundin aufnehmen müssen, wenn die Klassen voll besetzt sind. Aber die einfachste Lösung wäre, ihr holt euch in der Schule in Baden Württemberg direkt Auskunft. Nennt der Schule den
Umzugstermin und fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, dass sie in die entsprechende Jahrgangsklasse im laufenden Schuljahr aufgenommen werden kann.
Ich höre mich mal um. Wenn ich mehr in Erfahrung bringe, melde ich mich wieder.
mit internetten Grüßen A.Götz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]