Nehmen wir an, ein Mann stirbt und hinterlässt ein minderjähriges Kind, seine Mutter und seine Schwester.
Er war mit der Mutter seines Kindes nie verheiratet, hatte kein Sorgerecht und kaum noch Kontakt zu den beiden gehabt. Unterhalt wurde auch nie gezahlt, weil der Mann ALG II bekam.
Nun soll das minderjährige Kind die Kosten für die Beerdigung tragen. Die Mutter des Kindes, sowie die Mutter des Verstorbenen und dessen Schwester beziehen alle ALG II.
Müssen das Kind bzw dessen Mutter tatsächlich für die Kosten aufkommen bzw einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der Kosten stellen?
Es geht nur um den Antrag, der gestellt werden muss?
Ich nehme an, dass das Kind für die Kosten nicht aufkommen kann, oder ist das nicht klar?
Jein, es geht darum, ob ein minderjähriges Kind tatsächlich fur sowas herangezogen werden kann.
Das Kind ist erst 7 und besitzt nur ein Sparbuch mit einigen hundert Euro.
Das wenige wird auch niemand antasten !
Aber grundsätzlich müssen auch minderjährige Kinder zahlen, wenn sie Einkommen/Vermögen haben- warum eigentlich nicht ?
Es geht erst einmal nur darum wer für die Kosten zuständig ist, da gibt es eine feste Reihenfolge. Erst im 2. Schritt geht es um die Zahlungsfähigkeit, also ob man das zahlen kann bzw. ob es zumutbar wäre.
Und wenn nicht stellt man beim Sozialamt den Antrag auf Kostenübernahme.
MfG
duck313
Ja, muss sie. da das Kind aber nicht zahlungsfähig ist, müßte die Forderung seitens des Sozialamtes tituliert werden um irgendwann in ferner Zukunft wieder auf die Forderung zugreifen zu können:
https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/bestattungskosten-uebernahme-trotz-elterlichem-totalversagen_220_290304.html ramses90
Erstmal danke für die schnellen Antworten. Ich hatte ja schon fast befürchtet, daß das so laufen wird.
Naja, manchmal hat man halt einfach Pech.
Ja, oder andersrum:
Warum?
Vater hat sich nie gekümmert, nie gezahlt.
Und Nebenthema, hatten wir hier nicht neulich einen Fall, aus dem deutlich geworden ist, dass man tunlichst ein Erbe aktiv ablehnen muss, wenn es ein Negativerbe wäre? Müsste das hier die Mutter tun für das Kind??
Klar müsste die Mutter für das erbende Kind ein überschuldetes Erbe ablehnen. Denn das Kind würde die Schulden erben und dafür haften.
Die Mutter vertritt das minderjährige Kind in allen rechtlichen Dingen.
Das hat aber nichts mit den Bestattungskosten zu tun. Die sind unabhängig von einem Erbe von den nächsten Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern) zu tragen (soweit zumutbar und möglich).
Ist Erbe vorhanden dann werden die Bestattungskosten aus dem Erbe heraus finanziert.
Klar.
Nur vielleicht ist in diesem Fall die notwendige und aktive (!) Ablehnung des Negativerbes noch wichtiger, als die Frage nach den Bestattungskosten.
Ich kenne mich zwar nicht mit den rechtlchen Sachen so aus, aber als Anhaltspunkt:
Eine Bekannte von mir hat seit 1986 keinen Kontakt zu ihren Eltern. Letztes Jahr starb ihre Mutter. Sie bekam ein Schreiben, dass sie die Beerdigung bezahlen soll. Schrieb zurück, das kein Kontakt mehr vorhanden war und sie deshalb auch nicht zahlen will. Gab kein Problem.