Muss oder kann die Polizei dieses Tatbestand verfolgen, wenn sie anonym abgegeben wurde?

(Folgende und manchmal leider auch realistische Szenario)

Wenn ich mir zu hundert Prozent sicher bin, und die Person betrunken und keinen Führerschein hat, ich es den Beamten melde, können sie dem Hinweis nachgehen oder müssen es. (Anonym)

Danke mal für eure Ernst gemeinten und hilfreichen Antworten.

hi,

Wenn beides Zeitgleich zutrifft ist es doch sogar sehr sinnvoll und, auch einzeln, nicht strafbar. Wäre ja schrecklich.

Wenn du nur einige Wörter vergessen hast: Es gibt keine Beweise, der Zeuge gibt sich nicht zu erkennen. Meinst du mit nachgehen, dass sie den Beschuldigten fragen sollen, ob er es auch so zugibt?

grüße
lipi

Da sitzt also jemand daheim vor dem TV, ist betrunken und hat keinen Führerschein. Was soll die Polizei da machen? Die GSG 9 hinschicken, festnehmen und 15 Jahre Haft?

Der schlimmste Feind im eignen Land ist und bleibt der Denunziant.

Manch einer fährt besoffen noch weit besser als andere nüchtern.

Da fehlt doch noch was !

Betrunken, kein Führerschein…
aber die Person will sich gerade in den Wagen setzen und losfahren.

Das ist doch das was Du beobachtest hast.

Sicher kann man das anzeigen, auch anonym. Polizei wird handeln.

So eine Situation(Alkohol in erster Linie !) ist für die Verkehrssicherheit/Allgemeinheit so gefährlich, das der Gesetzgeber jedermann bestimmte Recht gibt, es zu verhindern.
Etwa den Autoschlüssel sicherzustellen oder das Fahrzeug zu blockieren.

MfG
duck313

Hallo!

Betrunken zu sein, stellt keinen Straftatbestand dar. Keinen Führerschein zu besitzen, geht in Ordnung. Betrunken keinen Führerschein zu besitzen, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Diese Feststellungen kann man anonym wie auch unter Nennung von Namen und ladungsfähiger Anschrift treffen. Vermutlich wird es Polizeibeamten nie so langweilig sein, dass sie sich dafür interessieren.

Ich stimme zu; es entspricht der Realität, dass Zeitgenossen irrelevantes Zeug von sich geben. Mein Beitrag ist so ein Beispiel.

Warum schreibst Du hier nicht, was Du wirklich meinst?

Gruß
Wolfgang

Dann können wir ja die 110 abschaffen damit niemand mehr jemanden „denunzieren“ kann.

Das denkst du auch nur genau so lange bis jemand den du kennst mal von jemandem mit Alkohol im Blut angefahren wird.

§ 127 StPO um genau zu sein.

Ihm den Führerschein wiedergeben :joy:.

wenn du mal die Statistiken anschaust, wirst du sehen, dass mehr und auch sehr schwere Unfälle geschehen, ohne dass die Beteiligten unter Alkohol standen, als mit Alkohol, dessen Konzentratuion im Blut noch mal gar nichts zur Fahrtüchtigkeit aussagt. Manch einer kommt nach einer Flasche Bier schon zum Liegen.

Und 3 Dislikes - ich liebe Euch Gutmenschen hier.