Muss gegen jemanden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung
Anzeige erstatten.Habe für die Tat eine Zeugin aber leider kann ich diese
nicht mehr erreichen,da diese noch in der Firma (wo die Tat geschah)ar-
beitet wo ich aber nicht mehr tätig bin und ich ihren Namen auch nicht
kenne.Könnte ich daher von der Polizei verlangen,das Sie mir wegen die-
ses wichtigen Grundes dort wieder Zutritt verschafft und ich diese Zeugin
suchen kann oder muss die Polizei nur wegen schlimmeren Dingen(Mord
o.ä) mir dabei behilflich sein einen wichtigen Zeugen wieder zu finden?
Hallo!
Nein, Zutritt in der alten Firma „verschaffen“ muss und wird sie Dir nicht.
Aber wenn Du die Anzeige aufgibst,so erwähnst du ja die Zeugin und was Du von ihr weist. Das kann Name und die Firma sein, vielleicht auch die Abteilung oder als was sie dort angestellt ist (Beruf). Alles was Dir halt bekannt ist.
Die Polizei wird dann versuchen die Zeugin zu ermitteln und dann zu befragen.
MfG
duck313
Hallo!
Das Problem ist dabei aber,das ich bei der Zeugin noch nicht weis,ob Sie mir
als Zeugin auch tatsächlich bei der Polizei zur verfügung stehen möchte,da
Sie mich eigentlich nicht mochte.Daher hätte ich bei deiner Vorgehensweise
Angst,das die kriminelle Person sobald Sie davon erfährt,das ich gegen
Sie Anzeige erstattet habe eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung
gegen mich stellen könnte,wenn die Zeugin nicht zu meinen Gunsten aussagen
würde und ich auch noch an die kriminelle Person Strafe zahlen müsste MfG
Eine Zeugin kann sich das aber nicht ausssuchen. Sie muss wahrheitsgemäß aussagen.
Hier geht es doch erst einmal darum, das es überhaupt eine mögliche Zeugin gibt. Das ist ein Anhaltspunkt. Es ist Sache der Polizei sie ausfindig zu machen. Und so ganz unmöglich erscheint mir das nicht.
Du weißt, Zeugin möchte Dich nicht, kennst aber nicht deren Namen ?
Als mehrfache Zeugin im vergangenen Jahr kann ich dir sagen, dass man eine Vorladung von Seiten der Polizei bekommt. Ja, die kann man ablehnen, aber frag mich nicht, wie und was das für den Zeugen nach sich zieht, die Schreiben habe ich nicht mehr.
Man wird sehr eindeutig belehrt, dass man die Wahrheit zu sagen hat, das ganze wird protokolliert und man hat das gegenzulesen und zu unterschreiben, wenn es den Sachverhalt korrekt (wie in der Erinnerung) darstellt.
Zu Gunsten oder zu Lasten ist gar nicht die Frage, es geht um die Schilderung des Sachverhalts.
Und das ganze darf man dann ggf auch noch vor Gericht wiederholen, auch da sind die Belehrungen eindeutig und - so habe ich es erlebt - keinerlei Mutmaßungen gestattet.