Muss Rechnung mit Ware verschickt werden ?

Hi,
ich betreibe ein Gewerbe und bin etwas grün hinter den Ohren.
Wollte daher fragen ob ich eine Rechnung in Papierform mit der Ware verschicken muss oder kann ich nur die Ware verschicken ohne die Rechnung?Habe im Internet verschiedene Antworten gelesen und bin mir nicht sicher was richtig ist.

Hi,

… ob ich eine Rechnung in Papierform mit der
Ware verschicken muss oder kann ich nur die Ware verschicken
ohne die Rechnung? Habe im Internet verschiedene Antworten
gelesen und bin mir nicht sicher was richtig ist.

  1. Zur Ware muss doch sowieso ein Schrieb, der dazu hilft, dass die Ware auch bei zerstörter Verpackung noch beim richtigen Empfänger ankommt.
    Warum also sollte das nicht die Rechnung sein.!?

  2. Damit ist dann außerdem sichergestellt, dass die Rechnung spätestens mit der Ware beim Empfänger ankommt und es wird die Arbeit für ein einzelnes Versenden der Rechnung eingespart.

  3. Auch wenn die Ware bereits im Voraus bezahlt wurde (oder bei Bezahlug per Abbuchung), ist es sinnvoll, die Rechnung (siehe 1.) dazu zu legen. In diesem Fall kann gleich schon in der Rechnung stehen, dass das Geld bereits gezahlt wurde.

  4. Außerdem „hängen“ an einer Rechung ggf. auch noch Fristen für Zahlung und Gewährleistung.
    Wenn man eine Ware ohne Rechnung bekommt, besteht kaum eine Pflicht, sie zu bezahlen.

  5. Die Rechnung nicht mit der Ware zu versenden, verführt zu Schlamperei und Verspätungen bei der eigenen Buchhaltung. Das schadet Dir nur.

ich betreibe ein Gewerbe und bin etwas grün hinter den Ohren.

Dafür gibt es hier Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JK

Kannst du ohne Rechnung verschicken, mit der Vorraussetzung dass du es per Email sendest. Ob per Mail oder in Papierform, eins von beiden musst du machen.

Und wenn du die Ware per Internet verkauft hast, dann muss auch eine Widerrufsblehrung in Papierform mitsenden, denn dass ist bei Fernabsatz Pflicht. Ich empfehle dir eine Rechnung und auf die Rückseite der Rechnung eine Widerrufsbelehrung mitzusenden. Vorderseite sollte ein Hinweis auf Rückseite stehen. Wie eine Rechnung ausgestellt wird, ist eine ganz andere Sache. Dazu gibt es auch feste Regeln.

Ps. Dies ist keine Rechtsberatung meinerseits, nur ein Tip.

Hallo,
grundsätzlich gehört zu jedem Verkauf eine Rechnung. Die Rechnung muss dem Käufer zeigen, welcher Betrag gezahlt werden muss/gezahlt wurde und wie sich dieser Betrag zusammen setzt (Steueranteil, Versandkosten, Zusatzkosten durch bestimmte Zahlungsarten etc.), außerdem muss die Steuernummer ersichtlich sein.

Eine Rechnung muss dem Käufer auf jeden Fall zu Verfügung gestellt werden. Das muss nicht mit dem verschickten Paket erfolgen, sondern kann auch als Email verschickt werden, dann aber als PDF, wobei ich selbst lieber den Briefweg vorziehen würde. Man muss sich nur mal vorstellen, man verkauft einen Artikel für 5 Euro und der Käufer manipuliert die Rechnung, weil er z.B. einen Versicherungsfall zu seinen Gunsten ausgehen lassen will und macht aus den 5 Euro 500 Euro. Wenn der dann vielleicht noch die Rechnung bei seiner Steuererklärung einreicht, dann kommt man auf den Verkäufer zurück. Hier wird dann das Finanzamt unter Umständen einfach mal prüfen…

Eine Papierrechnung kann man zwar einscannen und auch manipulieren, aber gerade, wenn ein farbiges Firmenlogo benutzt wird, wird es dem Empfänger deutlich erschwert.

Eine Rechnung als Email ist legitim, sofern sich die Geschäftsabwicklung im Internet vollzog - nur dann kann man davon ausgehen, dass der Käufer einen Zugang zu seinem Email-Account hat.

Wie auch immer: Eine Rechnung muss sein! Es reicht aber aus, wenn in einem Paket nur der Artikel liegt. Aber auch hier würde ich wenigstens einen Lieferschein beilegen - einfach zur Überprüfung der Vollständigkeit, wenn das Paket beim Transport durch das Logistikunternehmen eventuell einen Schaden genommen hat.

Hallo,

wenn Du keine Rechnung dazu legst, dann muss ein Lieferschein dabei sein, damit der Empfänger beim Empfang die Vollständigkeit prüfen kann.
Die Rechnung kannst Du also dann später stellen über den Umfang den der Lieferschein bescheinigt.
Jede Rechnung muss ein Unikat sein und alle Rechnungen einer Abrechnungsperiode müssen sich lückenlos zusammensetzen lassen.
Also entweder einfach durchnummerieren oder ein anderes System entwickeln. Zum Beispiel Datum und dann am Tag durchnummerieren:
130429-1, 130429-2 … 130430-1…

Hallo!
Du kannst die Rechnung auch getrennt versenden.
VG
Christoph

Ware MUSS nicht mit Rechnung versandt werden. Aber Lieferschein sollte dabei sein. Du brauchst ja einen Beleg für ihn und dich.