Hallo zusammen,
muss sich ein Versicherungsmakler um Beschwerden beim Ombudsmann gegen die über ihn abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kümmern, wenn die eine Kostenübernahme verweigert?
Danke
Hallo zusammen,
muss sich ein Versicherungsmakler um Beschwerden beim Ombudsmann gegen die über ihn abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kümmern, wenn die eine Kostenübernahme verweigert?
Danke
Ja.
Außerdem muss er Kaffee machen, die Wäsche bügeln und dir zum Geburtstag eine Karte schicken.
Gruß,
Steve
PS: Kann Spuren von Sarkasmus enthalten.
Also nicht Du als Betroffener, dem die VS den Rechtsschutz verweigert wendet sich an den Versicherungs-Ombudsmann ?
Sondern Du verlangst das vom Makler ?
Ein Makler hatte doch mit der Vermittlung der VS seine Arbeit getan.
Selbst wenn Du einen VS-Agenten meinst, also einen Bevollmächtigten der VS, so würde der ja nicht gegen seine Gesellschaft vorgehen helfen. Er hilft bei Formalitäten im Schadensfall aber wendet sich garantiert nicht an den Ombudsmann !
Mach das selbst. Der Ombudsmann wird aber nur aktiv wenn deine vorherigen Bemühungen bei der VS gescheitert (abgelehnt) worden sind.
MfG
duck313
Du hast Dich doch an den Ombudsman in Berlin gewandt oder? Wenn ja dann geht das nicht von heute auf morgen, dass der sich wieder bei Dir meldet um Dir mitzuteilen was sein Kontakt mit Deiner Vers. ergeben hat.
Wenn der Entscheid für Dich dann negativ ausfällt kannste Dich an die BaFin in Bonn wenbden
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html ramses90
Rechtsschutzversicherungen werden vom Versicherungsmakler nur vermittelt.
Für alles weitere sind Rechtsanwälte zuständig!
Und was meinst du, was die Bafin in solch einem Fall tun kann?
Schau selbst nach:
Dann noch einmal die Frage an dich.
Was soll denn die Bafin erreichen, wenn der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme verweigert?
Die möglichen Ablehnungen einer Rechtsschutzversicherung findet man in den vorhanden Vertragsbedingungen!