Ist doch klar, daß man bei einem Privatkauf selber das Risiko eines unversicherten Versandes übernehmen muß.
Der Verkäufer ist erstmal lediglich verpflichtet zu bezeugen das es zum Briefkasten gelangt ist.
Nun aber die Frage:
Wäre der Verkäufer eigentlich verpflichtet einen Nachsendeauftrag bei der Post zu erteilen wenn die versicherte Sendung verlorengeht ?
Oder kann er aus Bequemlichkeit die Sache einfach au sich beruhen lassen ?
Ich muß sagen, daß ich früher einmal dem Verkäufer gegenüber mal nachdem ich eine Sendung nicht erhalten habe ihm gegenüber den Namen Nachsendeaufrag genannt habe. Der Verkäufer hats aber unter den Teppich gekehrt und ist aus Bequemlichkeit nicht äig geworden.
Nun ist es ja so, daß auch nur der Verkäufer tätig werden kann. Als Empfänger kann man bei der Post leider keinen Nachsendeauftrag stellen.
Außerdem fände ich es schön wenn der Verkäufer auch einen viertelstündigen Arbeitsaufwand dabei hat. Sowas könnte den einen oder anderen Verkäufer ja dazu bewegen die Sachen doch zu verschicken.
Insgesamt möchte ich sagen, daß es in meinem Leben auch nur 2x vorgekommen ist, daß unversicherte Sendungen nich ankkamen (beim einen Verkäufer wurde in großen Stil nichts verschick).