MUSS Verkäufer Nachforschungsauftrag stellen ?

Ist doch klar, daß man bei einem Privatkauf selber das Risiko eines unversicherten Versandes übernehmen muß.

Der Verkäufer ist erstmal lediglich verpflichtet zu bezeugen das es zum Briefkasten gelangt ist.

Nun aber die Frage:

Wäre der Verkäufer eigentlich verpflichtet einen Nachsendeauftrag bei der Post zu erteilen wenn die versicherte Sendung verlorengeht ?

Oder kann er aus Bequemlichkeit die Sache einfach au sich beruhen lassen ?

Ich muß sagen, daß ich früher einmal dem Verkäufer gegenüber mal nachdem ich eine Sendung nicht erhalten habe ihm gegenüber den Namen Nachsendeaufrag genannt habe. Der Verkäufer hats aber unter den Teppich gekehrt und ist aus Bequemlichkeit nicht äig geworden.

Nun ist es ja so, daß auch nur der Verkäufer tätig werden kann. Als Empfänger kann man bei der Post leider keinen Nachsendeauftrag stellen.

Außerdem fände ich es schön wenn der Verkäufer auch einen viertelstündigen Arbeitsaufwand dabei hat. Sowas könnte den einen oder anderen Verkäufer ja dazu bewegen die Sachen doch zu verschicken.

Insgesamt möchte ich sagen, daß es in meinem Leben auch nur 2x vorgekommen ist, daß unversicherte Sendungen nich ankkamen (beim einen Verkäufer wurde in großen Stil nichts verschick).

Hallo1

Gemeint ist „Nachforschungsauftrag“,den kann man stellen bei Verlust aller Arten von unversicherten/nicht codierten Sendungen,wie Brief,Päckchen usw.

Was Du meinst ist die NachforschungVerlustmeldung bei versichertem Versand,bei der man ja einen Sendungscode bekommt,der es nachverfolgbar macht.
Hier haftet der Paketdienst bis zur vereinbarten Höhe (z.B. 500 €) bei Verlust oder Beschädigung.

Und diese Meldung kann nur der Vertragspartner des Paketdienstes machen,das ist der Absender.

Wenn er im Versand privat an privat von der sonst geltenden Regel abweicht und versicherten Versand anbietet,dann sehe ich ihn schon verpflichtet,die Schritte einzuleiten,damit die Sendung gefunden wird oder der Schaden bezahlt wird.
Er tut dies ja mit der eingeschlossenen Zusage,"ich hafte hier doch für den Versand, weil Du ,lieber Kunde dies extra bezahlt hast ".

Denn sonst wäre der versicherte Versand für den Kunden wertlos!
Er bezahlte er für eine Leistung,die nicht erbracht wird. Nicht erbracht werden kann,wenn nicht der Absender mithilft. Denn er ist der Partner des Paketdienstes und muss den Anspruch auf Ersatz anmelden und dann ggf an den Kunden abtreten bzw. abrechnen.

Schließlich kann nicht der Kunde Vertragspartner des Paketdienstes werden um diesen Schutz zu erhalten.

MfG
duck313

Aber der Auftrag gilt auch für unversicherten Versand.

Ich dachte ich hätte das eindeutig formuliert.

Bitte ich möchte hier nicht bei Adam und Eva wieder von vorne anfangen um hier zu dokumentieren, daß ein Nachforschungsauftrag auch bei unversicherten Versand gilt.

Es geht darum wie weit ein Verkäufer tätig weren muss wenn ich ihm miteile, daß eine unversicherte Sendung nicht angekommen ist. Es wird über mehere Wochen auch nachgeforscht z.B. bei einer Warensendung oder nem Brief (ich dachte das solle klar sein).

Viel versprechen kann ich mir als Käufer nicht allerdings wäre das für den Verkäufer unangenehm insbesondere wenn er Wiederholungstäter isr.

Wegen versicherter Sendung mache ich mir überhaup keine Gedanken, da es hier keine Probleme gibt da wird die Pos/DHL auch im eigenen Interesse tätig werden da sie ja einen nachgewiesenen Vrtlust ersetzen muß.

Wie Du eben sagst gilt es für alle Arten des versands (versichert als auch unversicher).

Bei meinem Thread gehts darum wie weit Verkäufer äig werden MUSS wenns UNVERSICHERT nicht ankommt. Und das am besten sogar freiwillig.

Wie gesagt kann ja auch NUR der VERKÄUFER tätig werden.

Diese Prozedur wird mir zu 99% nichts bringen aber ich denke ein Verkäufer der nichtversendete Sachen immer mit Posverlust begründet sollte auch bei der Post vorstellig werden.

Die Masche unversicherte Sachen nicht abzusenden dar eben nicht zu einfach sein.

Hi, bei was bitte, ohne Sendungsnummer soll Post oder DHL denn da nachforschen?
Selbst wenn der Verkäufer das versucht, wird er sofort mit dem Hinweis, dass eine Nachforschung nicht möglich ist, abgewiesen werden.
Und da die Menschheit zu ´nem gewissen Anteil halt aus „unaufrichtigen“ Menschen besteht ist der, der bei einem Verkäufer unversicherten Versan akzeptiert, in gewisser Weise auch selbst schuld.
ramses90

hi,

die Art und Weise wie das Versandunternehmen den Verlust bearbeitet und nach verfolgt ist doch irrelevant für die Frage, ob der Versender tätig werden muss.

bei was bitte, ohne Sendungsnummer soll Post oder DHL denn da nachforschen?

Der Empfänger und das Datum sind aus meiner Sicht ein recht eindeutige Merkmale und werden sicher auch elektronisch erfasst beim Versand von unversicherten Sendungen.

Aber um abzukürzen: Die Post/DHL bietet natürlich einen Nachvorschungsauftrag für Briefe, Päckchen usw. an.

Nachvorschungsauftrag Briefsendungen online
Nachvorschungsauftrag DHL

grüße
lipi

Also ich wundere mich, daß Du das nicht weißt, das es auch bei unversicherten Versand einen Nachsendeauftrag gibt.

Und das stellt hier auch niemand anders infrage vielmehr wirds in den Anworten untermauert.

Das ich die Erfolgsaussichten eines solchen Auftrags als sehr gering ansehe habe ich ja selbst erwähnt.

Aber es geht eben eher darum ob der Versender nich alles mögliche in seiner Macht tuen sollte damits ankommt.

Meine Frage war exakt formuliert und Leute wie Du treen das Thema so unqualifiziert breit, daß das Thema ins Absurde führt.

Und wie gesagt kann das auch nur der Verkäufer. Er ha zwar keine Sendenummer sondern weiß exakt wie die Sendung aussieht (also welches Format+Farbe der Briefumschlag hat) und er kann angeben in welchem Briefkasten zu welcher Uhrzeit das reingelegt wure.

Aber zurück zum Thema:

Wenn nur der Absender tätig werden kann (und zwar auch bei UNVERSICHERTEN VERSAND) ist er denn dazu verpflichte daß der Post mitzuteilen.

Wenn der Verkäufer nicht täig wird so wird doch die Wahrscheinlichkeit, daß ichs empfange noch weiter herabgesetzt.

Danke littlepinguin,

Du untermauerst zumindest mit Antragslink daß auch bei UNVERSICHEREM Versand Nachforschung.

Bleibt aber die eigentliche Frage offen:

Ob ein Versender (ich habe explizit Privatverkäufer gesagt, da sich beim Gewerbetreibende die Sache anders darstellt zumal der Gewerbetreibende auch bei unversichertem Versand verpflichtet daß die Sache ankommmt)
TÄTIG WERDEN MUSS damit sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, daß ich jemals nochmal was empfange.

Wiederhole nochmal, daß ich selber einen solchen Anrag eben nicht stellen kann selbst wenn mir der Verkäufer alles Daten wie Aussehen des Briefes Leerungszeit des Postkastens etc. per email nennen würde.

Es könnte nur der Versender einen solchen Antrag stellen.