Hallo, ich habe heute einen Bescheid darüber bekommen, wieviel Unterhalt ich für mein Kind und meine noch Frau zahlen muss. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, dass sie für diese Berechnung nicht angegeben hat, das sie Wohngeld bekommt. Ist das so richtig oder muss sie es als " Einkommen " ihrerseits ebenfalls angeben ?
Ja. Genauso, wie sie der Wohngeldstelle als Einkommen auch Deinen Unterhalt angeben muss.
Ok, ist das irgendwo geregelt ? Ich finde dazu leider nichts
Ja, sie muss den Unterhalt angeben, damit die Steuerzahler nicht zuviel zahlen müssen. Der Unterhalt wird natürlich angerechnet. Wenn aber bei der Unterhaltsberechnung das Wohngeld als Einkommen berücksichtigt würde, würde der Unterhaltspflichtige ja weniger Unterhalt zahlen müssen und die Steuerzahler entsprechend mehr. So ist das wahrscheinlich nicht gedacht.
Grüße
Hi,
schau mal hier
". . . Gelten folgende Sozialleistungen als Einkommen?
. . . .Wohngeld: ja, aber: Wohngeld ist kein Einkommen, soweit es
erhöhte Wohnkosten abgelten soll, was i.d.R. beim Bezug von Wohngeld der
Fall ist. . . . "
lg
Danke euch