Muss Zeitarbeitsfirma neuen Einsatzort suchen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen und hoffe, dass sich jemand findet, der sich damit auskennt :smile:

Ich bin seit 2008 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Der Einsatz ist wirklich toll und eigentlich ein absoluter Traumjob gewesen, für den ich sogar in ein anderes Bundesland gezogen bin, bzw. einen 2. Wohnsitz dort hatte.

2009 wurde ich schwanger und bin seit Dezember 2009 in Elternzeit.
Nun mein Problem: mein Mann lebt hier und eine Fernbeziehung, wie vor der Geburt meines Kindes kommt nicht in Frage. Er hat eine sehr gute Anstellung in leitender Position hier, die er natürlich auch nicht aufgeben möchte. Meine Zweitwohnung habe ich 2009 gekündigt, da die Doppelbelastung an Mietkosten nicht mehr tragbar war.

Ich habe einen unbefristeten Vertrag und frage mich nun, wie es nach Ende meiner Elternzeit weitegehen wird: muss die Zeitarbeitsfirma einen neuen Einsatzort für mich finden? Bzw., wie genau sollte denn mein Wiedereintritt ablaufen? Ich kann nicht mehr an meinen alten Einsatzort zurück und pendeln wäre mit einem Baby auch undenkbar - der Einsatzort liegt ca. 380km von meinem Wohnort entfernt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

LG

Wenn der Einsatzort im Arbeitsvertrag unbestimmt ist, dann befürchte ich, dass - wenn es hart auf hart kommt - die Zeitarbeitsfirma Sie überall hinstecken kann. Ist der Einsatzort aber räumlich eingegrenzt (das gibt es auch), dann sieht es besser aus.

Hallo Sayurii,

dies ist eindeutig in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Dort steht drin, auf welches Einsatzgebiet du dich verpflichtest (entweder das Bundesland oder ganz Deutschland). Wahrscheinlich steht bei dir ganz Deutschland drin. Du musst also als einfache Wegstrecke 2 Stunden Fahrt auf dich nehmen, oder dort durch Pension oder Zimmer oder Wohnung dort wohnen. — Die Zeitarbeitsfirma hat keine weiteren Verpflichtungen. Entweder nimmst du den Job 380 km entfernt an (weil du es vorher auch getan hattest) oder sie wird dich kündigen. Im günstigsten Fall findet die Leihfirma für dich durch Zufall einen zeitlich passenden Job an deinem Wohnort, aber verpflichtet ist sie zu gar nix.— Du hättest dich einfach beim Leiharbeitnehmervertrag nicht auf ganz Deutschland einlassen dürfen.

Hallo,
das ist eine sehr komplexe Frage. Ich persönlich würde mir einen Job in der Stadt des Lebensmittelpunktes suchen und den anderen dann kündigen. Die ZAF ist nicht verpflichtet Dir etwas zu suchen, was in der Nähe liegt. Auch wenn es eine größere Firma wie RANDSTAD oder so ist-heißt es leider nicht das alle miteinander vernetzt sind. Leider sind dies nur Firmen die den Namen tragen und die Philosophie von zB RANDSTAD nach außen tragen-aber eine andere Firmierung vorweisen und meistens auch andere Tarifverträge. Also wäre die Überlegung auch nicht so toll einfach in die Filiale der Stadt zu gehen und dort nachzufragen. Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Viel Glück.

Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine Antwort!

Mein Vertrag beinhaltet tatsächlich die Klausel „bundesweit“.

d.h. in meinem Fall würde mir die Firma nach Wiedereintritt kündigen - ist das dann eine fristgemäße oder fristlose Kündigung? Und falls es eine fristgemäße Kündigung sein sollte (4 Wochen), bekomme ich dann in dieser Zeit mein Gehalt ausgezahlt? Oder darf mir die Firma diese Zeit mit meinen Urlaubstagen „verrechnen“?

LG

Hallo Sayurii,

die Elternzeit geht nur 12 Monate. Falls dir die Zeitarbeitsfirma noch nicht gekündigt hat, dann geht sie davon aus, dass du danach wieder zu deinem alten Job zurückkehrst.

Solltest du nicht zu deinem alten Job 380 km entfernt zurückkehren, obliegen dir dieselben Verpflichtungen,- d. h. du hättest fristgerecht kündigen müssen, ansonsten musst du der Leihfirma für deinen Nichtantritt Geld bezahlen und zwar für die gesamte gesetzliche Kündigungszeit (4 Wo). Wahrscheinlich spekuliert die Zeitarbeitsfirma schon darauf, dass du nicht kündigst und freut sich auf ihren Verdienst- u. Kostenausfall, welchen du verursacht hast, um es dir in Rechnung zu stellen. Das könnte für dich teuer werden.

Selbst zu kündigen verursacht wiederum eine Sperre beim Arbeitslosengeld I, welches du damit auch noch teilweise kaputt machst.

Es gibt schon noch Möglichkeiten, wie du ohne Schaden hier heraus kommen kannst.

Grüße Susanne —

Hallo Sayurii,

Glückwunsch zum Baby - und schön, dass Du über die Zeitarbeit eine tolle Arbeitszeit hattest.

Deine Frage ist allerdings nicht unbedingt Zeitarbeits-spezifisch sondern ein Vorgang der für ALLE Arbeitgeber gesetzlich geregelt ist im Muttersutzgesetz (MuSchG) und im BEEG (Elternzeitgesetz).

Danach ist Dein Arbeitsplatz für max. 3 Jahre gesichert. Du solltest ja eine Vereinbarung (Antrag auf Elternzeit) unterschrieben vom Arbeitgeber haben, auf der das Ende der Elternzeit vermerkt ist. Zum Ende hin (ca. 1,5 Monate vorher) würde ich mich beim Disponenten melden und anfragen, wie und wo Du arbeiten sollst. Bei der Auswahl des Einsatzortes und der umgebenden Bedingungen muß jeder Arbeitgeber die Belange des Mitarbeiters so fern möglich berücksichtigen. Das ist die sog. Fürsorgepflicht.

D. h. konkret, daß Dein Disponent z. B. eine andere Niederlassung (bei Filialbetrieben) bitten muß, für Dich in der Nähe Deines Wohnortes einen Einsatz zu finden. Ebenso ist es rechtens, daß Du Deine Arbeitszeit von 100 % auf z. B. 50 % reduzierst. Auch hierfür muß der Disponent einen passenden Einsatz suchen.

Falls er das nicht kann/will, bleibt ihm nur die Kündigung, die Du mit 3-wöchiger Frist anfechten kannst. Ich hoffe, es kommt nicht so weit.

Lies hierzu die Gesetze:
http://bundesrecht.juris.de/beeg/__15.html,
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/index.html,

Gruß
Harry

Hallo Sayurii,

auf deine Frage mit dem Urlaub. – Der Resturlaub wird an die Elternzeit angehängt. Da du im Urlaub nicht arbeitest, erwirbst du während diesen Tagen keinen neuen Urlaubsanpsruch. – Im übrigen handelt sich um eine fristgerechte Kündigung (4 Wo)seitens deiner Leihfirma. – Für die Urlaubszeit erhälst du den nicht effektiven Arbeitslohn, also weniger als wenn du arbeiten würdest. Dieser Lohn wiederum hat negative Auswirkungen auf ALI, weil der Betrag niedriger ist.

Du hättest vor der Geburt deines Kindes den Urlaub nehmen können (verteilt, oder noch besser einen Antrag auf Ausbezahlung stellen können. Eine jetzige Ausbezahlung mindert ALI.

Hallo,

bitte zunächst um Verständnis für ein paar einleitende Worte. Zeitarbeitsfirmen werden von Politik, Mitarbeitern, Arbeitsgerichten und hauptsächlich von Gewerkschaften immer wieder aufgefordert, sich wie normale Firmen zu verhalten und die allermeisten tun dies besser als die meisten anderen Firmen. Dort sind nämlich meist keine Personalreferent/innen oder Personalkaufleute am Werk, sondern aussortierte Buchhalter, Meister, Produktionsleiter, Techniker.

Von Ihrem Arbeitgeber (in Ihrem Falle eben kein Kaufhaus oder ne Produktionsstätte, sondern ne Zeitarbeitsfirma) können Sie das gleiche erwarten wie es in den Arbeitsgesetzen und Schutzgesetzen geregelt ist. Das heißt- Ihren Arbeitsplatz vor Eintritt der Schwangerschaft (und zwar genau diesen!) muss man Ihnen frei halten. Somit haben Sie einen wenn Sie wieder kommen. Können Sie diesen nicht mehr antreten, aus räumlichen, zeitlichen oder erzieherischen Gründen, dann müssen Sie kündigen, oder die Arbeit nicht wieder antreten- dann werden Sie eben gekündigt. Und zwar mit Recht! Im letzteren Falle haben Sie dann ein Anrecht auf ALG1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn nicht oder nur teilweise, verfällt auch dies ggf. teilweise.

Ihre Zeitarbeitsfirma muss Ihnen doch keine neue Arbeit in einem Wohnort suchen, in den Sie erst während der Mutterschutzzeit gezogen sind. Denken Sie das würde irgendein „normales“ Unternehmen tun???

Also Ihre Frage- klare Antwort- NEIN, das muss die Firma nicht.

Leider ist mir erst heut aufgefallen, dass ich seinerzeit vergessen habe , ihnen zu antworten.
Ist ihr Problem noch akut, dann würde ich ihnen jetzt aber kurzfristig antworten.

dieri