Hallo,
müssen gesetzliche Feiertage auch bei einem festen Jahresarbeitszeitkonto entlohnt werden? Also vom noch zu leistenden Stundenkonto abgezogen werden, wenn nicht an dem Tag im Betrieb gearbeitet wird?
Angenommen in einem Arbeitsvertrag ist folgendes hinterlegt:
a) pro Jahr werden XXXX Stunden gearbeitet
b) die Jahresarbeitszeit verteilt sich durchschnittlich auf XX Stunden pro Woche
(rechnerisch ergeben die XX Stunden pro Woche multipliziert mit 52 Wochen genau
die Jahresarbeitszeit)
c) der Arbeitnehmer wird je nach Arbeitsaufkommen eingesetzt und erklärt sich auch zur Feiertagsarbeit bereit
Der Arbeitnehmer arbeitet im Regelfall immer die im Vertrag hinterlegten Wochenstunden, die sich gleichmäßig auf Mo - Fr verteilen. Nur ab und zu wird einmal länger oder kürzer pro Tag je nach Arbeitsaufkommen gearbeitet. Die geleisteten Stunden werden dann dem Jahresarbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Der Arbeitnehmer hat immer an den gestzlichen Feiertagen frei, da keine Arbeit vorhanden ist. Jedoch werden an diesen Tagen, auch wenn sie auf einen Werktag fallen, keine Stunden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
Laut Arbeitgeber werden diese Tage stundeneutral behandelt, da keine Arbeit geleistet wurde. Der Arbeitnehmer muss an anderen Tagen dann länger arbeiten, also mehr als die vertraglichen Wochenstunden, um auf die im Vertrag vereinbarten Jahresstunden zu kommen.
Ist diese Handhabe bei einem Jahresarbeitszeitkonto korrekt?
Gruß
jnok