Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Sorry, da kann ich nicht kompetent genug weiterhelfen. Aber wenn Du nur mal so Nachhilfe gibst, muss das nicht gleich ein Gewerbe sein (siehe Definition). Dann gehts auch so…
Wenns aber eine „selbstständige Tätigkeit“ ist, Du also dauerhaft!! Nachhilfe gibts, dann reicht eine Anmeldung beim Finanzamt (nicht Gewerbeamt) und Du schreibst Deinem Kunden eine Rechnung.
Wenn Du als Nachhilfelehrkraft für ein NH-Institut oder Schule etc. arbeitest, dann stellt Du einfach eine Honorarrechnung (dann bist auch wieder selbstständig).
Von einem Werkvertrag im Zusammenhang mit Nachhilfe habe ich noch nie etwas gehört.
Grüße
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Hallo
Wir geben bis jetzt ohne Vertragsbindung Nachhilfe. Wir wollen aber auch auf Vertragsbindung umstellen, da die Ausfallquote das Gschäft unwirtschaftlich werden lässt. Ich kann zwar nicht weiterhelfen, würde aber dringend eine Bindung der Schüler mit festgelegter Stundenzahl empfehlen
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Sorry, kann dir da nicht direkt weiterhelfen, weil ich Mexiko arbeite. Sollte sich aber irgendwo im Internet finden lassen z.B. unter „Muster Werkvertrag“
einige Links:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag…
http://budziak.blox.pl/resource/Forderungen_Musterve…
http://www.boku.ac.at/muster_werkvertraege.html
http://www.psg-ehst.de/formulare/muster%20eines%20we…
http://www.ihk-siegen.de/fileadmin/Geschaeftsfelder/…
http://www.buergergesellschaft.de/?id=104174
http://ebookbrowse.com/werkvertrag-muster-doc-d84981863
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/Must…
Ansonsten: Viel Erfolg !!
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Hallo Asraelite,
einen speziellen Vertrag für die Nachhilfe gibt es nicht von der „Stange“, dies muss ggf. ein Anwalt machen. Kosten hierfür ca. 500 bis 1000 EUR. Ansonsten musst du dir einen Mustervertrag vom Internet herunterladen und den dann auf die Nachhilfe anpassen. Ich denke nicht, dass dir jemand einen für NH gemachten Vertrag kostenlos überlässt, da diese wie oben geschrieben, teuer sind.
Eine kostenlose Beratung zu diesem Thema bekommst du von der örtlichen IHK. Die Adressse und Telefonnummer findest du mit Sicherheit im Internet.
Schöne Grüße
Bernd
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Ich möchte das längere Zeit machen, und natürlich nicht schwarzarbeiten. Da es sowieso „nichts kostet“ (bei so geringfügigem Einkommen zahlt man keine Umsatzsteuer, Versicherung,…)
Das Honorar (die Honorarnote) schreibe ich (nach Vereinbarung) nach jeder Stunde oder monatlich, usw.
Was mache ich aber wenn der Schüler nicht kommt,… dann habe ich Kosten bzw. Zeit vergeudet, und bekomme nichts. Dieses Risiko will ich minimieren.
Genau darum geht es mir. Sollte ich etwas finden, melde ich mich auch! (Hoffe ihr macht das auch)
Danke werde das mal durchsehen
Die hohen Kosten will ich mir eigentlich ja sparen, ich rechne mit 100-200€ Umsatz im Momnat, ein Vertrag um 500€
ist da sicher nicht drin.
Die WKO ist das österreichische Pendant zur IHK, die haben solche Verträge leider auch nicht.
Hallo,
das ist aber sehr komisch, dass die WKO hier keine Muster hat.
Wir betreiben in Deutschland ca. 60 Nachhilfestudios und haben natürlich solche Verträge, damit diese auch nach deutschem Recht rechtssicher sind, habe ich diese Verträge von einem Anwalt machen lassen. Deshalb weiß ich auch, was das kostet.
Mail mir mal auf meiner normalen Emailadresse. Wir befassen uns schon lange damit auch in Österreich Fuß fassen, vielleicht können wir ja was machen.
Schöne Grüße
Bernd Estermeier
Hallo,
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Genau kenne ich mich mit den Verträgen nicht aus (ich arbeite ohne), aber in meinem Existenzgründer-Seminar wurde uns gesagt, dass Nachhilfe unter dem Begriff „Dienstvertrag“ läuft. Der Unterschied zum Werkvertrag ist wichtig, weil du beim Werkvertrag für den Erfolg garantierst und somit wohl auch haftest, beim Dienstvertrag aber nicht. Und bei Nachhilfe kannst du ja nicht garantieren, dass die Noten besser werden.
Viel Erfolg und viele Grüße
Gwen
Genau, es geht mir um 2 Sachen:
-
Rechtliche „Durchsetzbarkeit“ meiner Forderungen (als Absicherung) ABER:
-
Keine „Erfolgsgarantie“ (und somit „Geld-zurück“) im Sinne besserer Noten. Ich muss mich ja bemühen, aber was soll ich im Falle beratungsresistenter Schüler tun… Für mich klang das - ebenfalls nach einem Existenzgründerseminar! - eher als freier Dienstvertrag. Die WKO meinte aber, dass das einen Werkvertrag bedingt.
Liebe Grüße,
Jan
Hallo Jan,
die WKO ist in Österreich und entspricht der deutschen IHK, oder? Evtl. gelten bei euch etwas andere Regelungen als in Deutschland.
Deine Vorstellungen kann ich gut nachvollziehen, da ohne Vertrag in der Tat relativ viel Geld verloren geht, weil manche Kunden kurzfristig absagen oder auch gar nicht erscheinen. Andererseits kann ein Vertrag auch möglicherweise Kunden abschrecken, die sich nicht festlegen wollen. Gerade in der Anfangsphase, wenn man noch keinen Namen hat, könnte das schwierig sein.
Bzgl. resistenter Schüler kann man in der Tat nichts machen - eine Garantie auf Notenverbesserungen würde ich nie übernehmen, da viele notenrelevante Faktoren gar nicht im Einflussbereich des Nachhilfelehrers liegen.
Wie wär’s denn, wenn du deinen Vertrag von einem spezialisierten Anwalt ausarbeiten lässt? Evtl. gibt es in Österreich auch eine Vereinigung von Nachhilfeinstituten, die dir ggf. helfen können.
Viele Grüße
Gwen
Hallo Jan,
die WKO ist in Österreich und entspricht der deutschen IHK,
oder? Evtl. gelten bei euch etwas andere Regelungen als in
Deutschland.
Genau!
Deine Vorstellungen kann ich gut nachvollziehen, da ohne
Vertrag in der Tat relativ viel Geld verloren geht, weil
manche Kunden kurzfristig absagen oder auch gar nicht
erscheinen. Andererseits kann ein Vertrag auch möglicherweise
Kunden abschrecken, die sich nicht festlegen wollen.
Es müsste natürlich auch eine entsprechende Kündigingsklausel drin sein.
Gerade in
der Anfangsphase, wenn man noch keinen Namen hat, könnte das
schwierig sein.Bzgl. resistenter Schüler kann man in der Tat nichts machen -
eine Garantie auf Notenverbesserungen würde ich nie
übernehmen, da viele notenrelevante Faktoren gar nicht im
Einflussbereich des Nachhilfelehrers liegen.
Richtig, deshalb ist mir das ganz wichtig.
Wie wär’s denn, wenn du deinen Vertrag von einem
spezialisierten Anwalt ausarbeiten lässt? Evtl. gibt es in
Österreich auch eine Vereinigung von Nachhilfeinstituten, die
dir ggf. helfen können.
Ich würde mir die Kosten für einen Anwalt gerne sparen, da ich da mit etwa 500e rechne…
Die WKO ist auch nicht direkt zuständig (da Berufsgruppe „neuer Selbstständiger“), daher gibt es auch keine/n Fachverband/Vertretung in der WKO.
Es gibt also meines Wissens auch keine Vereinigung die man fragen könnte. Und ich glaube nicht, dass ein Institut „der Konkurrenz“ hilft.
Und leider machen das Bekannte nur „ganz privat“…
Liebe grüße, Jan
Hallo!
äh, wer/was ist denn bitte WKO?
Ich bin auch selbständig mit Nachhilfe,
ich habe eine Gewerbeanmeldung und stelle Rechnungen aus, am Jahresende (oder besser vorher, pro quartal) reiche ich eine Umsatzsteuererklärung ein…
was und wie Du da jetzt einen werkvertrag einsetzen möchtest/mußt, ist mir leider unklar, bin aber gerne bereit weiter zu helfen, wenn ich mehr Informationen habe…
internette grüße
starliner
Ich möchte gerne Nachhilfe geben. Laut Auskunft bei der WKO
ist das eine Tätigkeit als neuer Selbstständiger. Man schließt
dann einen Werkvertrag ab. Hat jemand ein Muster so eines
Vertrages? Bzw kann jemand so ein Muster erstellen?
Hallo!
äh, wer/was ist denn bitte WKO?
Das ist das österreichische Pendant zur IHK.
Ich bin auch selbständig mit Nachhilfe,
ich habe eine Gewerbeanmeldung und stelle Rechnungen aus, am
Jahresende (oder besser vorher, pro quartal) reiche ich eine
Umsatzsteuererklärung ein…
was und wie Du da jetzt einen werkvertrag einsetzen
möchtest/mußt, ist mir leider unklar, bin aber gerne bereit
weiter zu helfen, wenn ich mehr Informationen habe…
internette grüße
starliner
Es geht mir um 2 Sachen:
-
Rechtliche „Durchsetzbarkeit“ meiner Forderungen (als Absicherung) ABER:
-
Keine „Erfolgsgarantie“ (und somit „Geld-zurück“) im Sinne besserer Noten, ich habe ja auf viele notenrelevante Faktoren ja keinen Einfluss.
Nach einigen Gesprächen hier, bin ich mir auch fast sicher dass der Werkvertrag hier das falsche Mittel ist.
Gesendet
Ein Werkvertagsmuster kannst Du bei der iHK anfragen. Es reichen für Nachhilfe aber auch AGB’s die Du einmal erstellen mußt und dann unterschreibt Dir der Nachhilfeschüler /Eltern eine Zustimmungserklärung zud en AGB’s die sie zuvor natürlich eingesehen haben, bzw. eine Kopie davon erhalten haben.
Es hat den Vorteil das die AGB’s nur einmal geschreiben werden müssen. bestimmte Diunge wie Nachhilfestundenanzahl udn besonderes Vereinbarungen werden dann einfach auf die Zustimmungserklärung vor der Unterschrift noch dazugeschrieben.
Gruß Natascha