Hi,
auf n-tv.de wird zu einem Musterbrief der Vebraucherzentrale verlinkt den man an Airlines schicken soll wenn man seinen Flug storniert und mehr als Steuern und Gebühren wiederhaben will. Der ist soweit klar, bis auf einen Passus:
"Ich/Wir fordere/n Sie daher höflich auf, mir/uns nach § 649 Satz 3 BGB den Ticketpreis abzüglich 5 Prozent zurück zu zahlen (siehedazu auch LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13, AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.11.2013, AZ: 29 C 2391/13), es sei denn, Sie
weisen mir/uns nach, dass Sie geringere/höhere Aufwendungen erspart haben. "
Mir geht es um den letzten Satz: „dass Sie geringere/höhere Aufwendungen erspart haben.“. Muss ich da was wegnehmen oder bleibt der Satz genau so stehen? Denn ich weiss ja nicht ob die Airline nun „geringere“ oder „höhere“ Aufwendungen „gespart“ hat.
Danke für einen Tip.
Gruss
K