Musterung

hi,hab noch paar fragen wegen einer musterung.die findet schon in 14 tagen statt :-/
bin mir noch unsicher,wa ich ableisten soll.zivildienst oder bund :frowning:

-kann ich bei der musterungn denen mitteilen ,dass ich mir es noch nicht 100% überlegt habe ohne dass ich benachteiligt werde ? ich weiss nicht was ich davon auswählen soll.

-wenn man eine brille trägt,muss man das auch attestieren ??

-sagen wir mal,ich verweigere nicht und will dann doch lieber zivildienst machen,wird die verweigerung auch anerkannt oder eher nicht ??
(frage nochmals umgelehrt)

-falls ich T2 kriege,wann kommt der einberufungsbescheid ?

-kann man mit morbus schlatter ausgemustert werden ? bin schon 20 jahre alt und schmerzen sind seit jahren immernoch da…
(frage nebenbei,hatte das auch jemand?also diese krankheit,was kann man machen um die schmerzen zu mildern?)

-was bedeutet T3 genau ?

Gruss
Sascha Kuhn

bin mir noch unsicher,wa ich ableisten soll.zivildienst oder
bund :frowning:

Du solltest dir noch mal klar machen, dass deine Ausdrucksweise ein bisschen problematisch ist. Wenn du dich für Zivildienst entscheidest, dann darf das in deiner Verweigerung nicht so klngen, als habest du dich „dafür entschieden“, denn du hast kein Entscheidungsrecht. Es gibt in Deutschland eine Wehrpflicht, und nur aus Gewissensgründen - aus keinen Gründen sonst - darfst du den Dienst an der Waffe verweigern.

-kann ich bei der musterungn denen mitteilen ,dass ich mir es
noch nicht 100% überlegt habe ohne dass ich benachteiligt
werde ? ich weiss nicht was ich davon auswählen soll.

Du kannst auch nicht wählen. Eine Benachteiligung würde es theoretisch trotzdem nicht geben, aber eines muss dir auch klar sein: Wenn du verweigerst, musst du deine Gewissensgründe darlegen. Und jemand, der es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, Dienst an der Waffe zu leisten, der weiß das doch, oder?

-sagen wir mal,ich verweigere nicht und will dann doch lieber
zivildienst machen,wird die verweigerung auch anerkannt oder
eher nicht ??
(frage nochmals umgelehrt)

Die Verweigerung wird dann anerkannt, wenn du glaubhaft darlegst, dies aus Gewissensgründen zu tun. Ob du schon beim Bund bist oder nicht, ist insofern sekundär. Das wurde dir übrigens in diesem Brett alles schon mal erklärt, ich verstehe nicht, wieso du die gleichen Fragen noch mal stellst.

Levay

bin mir noch unsicher,wa ich ableisten soll.zivildienst oder
bund :frowning:

Die Entscheidung kann dir leider keiner abnehmen.Ich z.B. war beim Bund und habs nie bereut.Im Gegenteil.Ich denk heute noch mit Freude an die Zeit zurück.Andererseits gibts genug Leute, die nich sone schöne Zeit hatten.

-kann ich bei der musterungn denen mitteilen ,dass ich mir es
noch nicht 100% überlegt habe ohne dass ich benachteiligt
werde ? ich weiss nicht was ich davon auswählen soll.

Normalerweise wirst du bei der Musterung sowieso gefragt.Bis dahin solltest du aber eine Entscheidung getroffen haben.

-wenn man eine brille trägt,muss man das auch attestieren ??

Jup

-sagen wir mal,ich verweigere nicht und will dann doch lieber
zivildienst machen,wird die verweigerung auch anerkannt oder
eher nicht ??
(frage nochmals umgelehrt)

Was?Wie?Du willst nicht verweigern und fragst, ob die Verweigerung anerkannt wird?Irgendwie steh ich grad aufm Schlauch.

-falls ich T2 kriege,wann kommt der einberufungsbescheid ?

Der Tauglichkeitsgrad macht keinen Unterschied.Wie lange genau das dauert, weiss ich nicht.

-kann man mit morbus schlatter ausgemustert werden ? bin schon
20 jahre alt und schmerzen sind seit jahren immernoch da…
(frage nebenbei,hatte das auch jemand?also diese krankheit,was
kann man machen um die schmerzen zu mildern?)

Sags dem Arzt einfach.Der sagt dann schon, obs geht, oder nicht.
Beim Bund is das Standartheilmittel ne Tube Kühlgel.
Ansonsten geh doch vorher zum Orthopäden und frag, ob eine Kniebandage Abhilfe schaffen könnte.

-was bedeutet T3 genau ?

Du bist ausgemustert.

Gruss
Sascha Kuhn

Hallo,

-kann ich bei der musterungn denen mitteilen ,dass ich mir es
noch nicht 100% überlegt habe ohne dass ich benachteiligt
werde ? ich weiss nicht was ich davon auswählen soll.

  1. Es geht nicht um ein Überlegen, sondern um eine Gewissensentscheidung.
    Du hast nicht die Wahl.

  2. Deine Überlegungen werden die Musterungskommission nicht interessieren. Du gehst nur zur Musterung, damit Dein Tauglichkeitsgrad festgestellt werden kann.

  3. Die Musterungsuntersuchung folgt einer vorgegebenen Ordnung. Persönliche Empfindlichkeiten sind dabei kein Bewertungskriterium, so dass Du eine „Benachteiligung“ nicht zu befürchten hast.

-wenn man eine brille trägt,muss man das auch attestieren ??

Zum Musterungstermin hast Du alle Dir zur Hand liegenden ärztlichen Unterlagen mitzuführen.
Im Falle von Unklarheiten kann der Musterungsarzt eine weitergehende Untersuchung in einem Bundeswehrkrankenhaus anordnen. Das ist dann Teil der Musterung und somit eine Pflichtveranstaltung. Daher ist es in Deinem eigenen Interesse, möglichst viel dazu beizutragen, dass sich der Musterungsarzt ein möglichst vollständiges Bild Deines Gesundheitszustandes machen kann.

-sagen wir mal,ich verweigere nicht und will dann doch lieber
zivildienst machen,wird die verweigerung auch anerkannt oder
eher nicht ??

Du zeigst, dass Du im Kern leider noch nicht verstanden hast, worum es hier geht. Du hast nicht die Wahl, ob Du lieber dies oder lieber das machen kannst, sondern Du bist wehr pflichtig. Du kannst lediglich einen Antrag darauf stellen, den Dienst an der Waffe zu verweigern. Diesem Antrag liegt eine Gewissens entscheidung zugrunde oder auch nicht.
Einen solchen KDV-Antrag kann jeder jederzeit stellen, ob vor dem Wehrdienst oder während dessen. Ob er anerkannt wird, kann Dir hier niemand sagen, weil es davon abhängt, wie Du Deine Gewissensentscheidung begründest. Dies wird vom zuständigen Ausschuss geprüft und eventuell positiv beschieden.

-falls ich T2 kriege,wann kommt der einberufungsbescheid ?

Auch das kann hier niemand beantworten, da es einfach vom Bearbeitungsstand des Kreiswehrersatzamtes und den Vakanzen der Ausbildungstruppenteile abhängt. Allenfalls kann man nach der Musterung mal beim KWEA anfragen, wann man so grob mit der Zustellung des Einberufungsbescheides rechnen könne.

-kann man mit morbus schlatter ausgemustert werden ? bin schon
20 jahre alt und schmerzen sind seit jahren immernoch da…

Diese Frage beantwortet der Musterungsarzt.

-was bedeutet T3 genau ?

Der Tauglichkeitsgrad T3 ist seit 2004 entfallen. Alle Krankheitsbilder, die unter T3 fielen, fallen seither unter T5: nicht wehrdienstfähig -> Aumusterung.

Grüße
Tom

mit T3 ist man eingeschränkt einsatzfähig.wieso sagt jeder,man sei ausgemustert wenn das doch nicht stimmt ´??? *lol*

mit T3 ist man eingeschränkt einsatzfähig.wieso sagt jeder,man
sei ausgemustert wenn das doch nicht stimmt ´??? *lol*

Man ist mit T3 nicht eingeschränkt wehrdienstfähig (!!), weil es T3 seit 2004 nicht mehr gibt(!!), wie ich zuvor bereits schrieb. Die einstmalig unter T3 aufgeführten „Krankheitsbilder“ wurden mit auf T5 verschoben. D. h., wer in 2004 noch auf T3 gemustert wurde, würde heute mit denselben Krankheitsbildern bereits auf T5 gemustert und ist somit nicht eingeschränkt, sondern nicht wehrdienstfähig und darf nicht zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden.

Tom

Die einstmalig unter T3 aufgeführten
„Krankheitsbilder“ wurden mit auf T5 verschoben. D. h., wer in
2004 noch auf T3 gemustert wurde, würde heute mit denselben
Krankheitsbildern bereits auf T5 gemustert und ist somit nicht
eingeschränkt, sondern nicht wehrdienstfähig und darf
nicht zur Ableistung des Wehrdienstes herangezogen werden.

Der Vollständigkeit halber gilt für Reservisten, die vor dem 01.10.2004 mit T3 ausgeschieden sind nun mit Wegfall von T3 die Tauglichkeitsstufe T6 (Wehrdienstfähig als Reservist). Dementsprechend können ehemalige T3er durchaus noch zum Wehrdienst als Reservist herangezogen werden.

Gruß Andi

Der Vollständigkeit halber gilt für Reservisten, die vor dem
01.10.2004 mit T3 ausgeschieden sind nun mit Wegfall von T3
die Tauglichkeitsstufe T6 (Wehrdienstfähig als Reservist).
Dementsprechend können ehemalige T3er durchaus noch zum
Wehrdienst als Reservist herangezogen werden.

Was es nicht alles gibt :wink:

Btw: Wehrdienst als Reservist? Ich dachte immer, Reservisten wären ehemalige Soldaten in der Reserve und würden im Wehrdienst als Wehrübende bezeichnet. Deshalb fällt doch für sie während eines Wehrdienstverhältnisses ja auch der Dienstgradzusatz „d. R.“ weg. Hat sich da was geändert?
Oder meintest Du jetzt eher Reservisten als Überbegriff?

Grüße
Tom

Nein, das habe ich (und wohl auch die Schaffer der Bezeichnung „Wehrdienstfähig als reservist“) geschrieben um deutlich zu machen, dass sie zwar Wehrdienst im Sinne von Wehrübungen leisten können, aber nicht mahr als SaZ/BS eingestellt werden können.

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, das habe ich (und wohl auch die Schaffer der Bezeichnung
„Wehrdienstfähig als reservist“) geschrieben um deutlich zu
machen, dass sie zwar Wehrdienst im Sinne von Wehrübungen
leisten können, aber nicht mahr als SaZ/BS eingestellt werden
können.

Ah…verstehe. Danke für die Info!

Schönen Gruß

Tom

da nich für…owT