Hiho Raimund,
der Sold im Studium richtet sich nach Dienstalterstufe und Dienstgrad.
Ein sich im Studium befindlicher, 23-jähriger Oberfähnrich (ledig, keine Kinder) hat ein Grundgehalt von ca. 1.700,- EUR. Das sind ca. 1.400,- EUR ausgezahlt (kann aber auch noch um EUR 50,- variieren, weil ich nur genau weiss, was ich bekomme *gg*).
Die Abfindung (Übergangsbeihilfe) beläuft sich auf das 6-fache seines letztmonatigen Dienstbezuges. Zudem ergänzen sich Übergangsgebührnisse.
Beispiel:
Ein Hauptmann (studierter Truppenoffizier), 32 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, 12 Dienstjahre, hat zuletzt monatlich ca. € 2.870,- verdient. Als Übergangsbeihilfe erhält er einmalig ca € 17.225,- und als Übergangsgebührnisse 24 Monate lang 75% seines letzten Bruttogehaltes, also zusätzlich ca. € 52.700,-.
Das macht also (nach Adam und seinem Riesen) knappe, leckere 70.000,- Klickerklacker (Achtung: Steuer), die Vater Staat noch als nettes „Abschiedsgeschenk“ drauflegt. Trifft aber auch nicht auf jeden zu: z. B. jene, die sich an Stelle der Übergangsgebührnisse für einen Eingliederungsschein entscheiden, der ihnen eine Anstellung im öffentlichen Dienst quasi schon fast garantiert. Als spezielle Eingliederungshilfe können Soldaten auf Zeit mit einer Mindestverpflichtungszeit von 12 Jahren den Zulassungsschein oder den Eingliederungsschein beantragen. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Einstellungsvoraussetzungen vermitteln beide Scheine einen Anspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst im Rahmen der bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für eingliederungsberechtigte Soldaten vorbehaltenen Stellen. Dem Stellenvorbehalt unterliegen nicht Stellen für Lehrer, im Polizeidienst oder höherem Dienst.
der Vater vom Bernd Brendle
Kicher…will Vater Brendle wissen, was Sohn Brendle nun wirklich verdient )?
Gruß
Bark