Musterung trotz Studium

Hallo Zusammen…

Ich habe eine Frage bezüglich der Musterung…Ich stuiere nun seit dem 1.9.10 im 3. Semester,bekam aber trotzdem einen Musterungsbescheid…es gibt da ja die 1/3 Regel die besagt das man nur bis zum 2. semester einziehen kann…ich habe aber bereits eine Berufausbildung abgeschlossen und daher weiß ich nich ob die Regel auch für die 2. Ausbildung zählt…Würd mich über Antworten freuen …

Mfg

Hallo Sirprize,

Du bist zu einer Musterung vorgeladen, nicht nur zur Ableistung des Wehrdienstes, der ohnehin nur noch ein Semester dauert.

Gruß,
Andreas