Hallo Thomas,
Ich kenne mich nicht direkt aus, weiß aber, daß jede® dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Tut sie das? Hat sie eine Kinderbetreuung? Kann sie kurzfristig auf Bewerbungsgespräche? Könnte sie einen neuen Job annehmen, wenn ihr einer vermittelt wird? Falls ja, warum will sie dann nicht aus dem Erziehungsurlaub sofort in ihre alte Stelle zurück?
Ich vermute jedenfalls, das Arbeitsamt wird überprüfen wollen, ob sie dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung steht. Wenn das der Fall ist, und sei es auch für einen anderen Job als der, den sie vorher hatte, kann ich mir keine Probleme vorstellen.
Viele Grüße, Stefanie
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