Mutter musste ins Heim

Hallo,

meine Mutter hat seit 20 Jahren Parkinson und ist ganz plötzlich seit Mitte Oktober immobil. Es fing an mit Stürzen, ohne dass sie alleine wieder aufstehen konnte. Nach langem Reden haben wir es geschafft, dass sie ins Krankenhaus geht, in der Hoffnung, dass es wieder ein bißchen besser würde. Leider ohne jeden Erfolg. Es wurde im Anschluss eine Kurzzeitpflege organisiert, in der sie jetzt bleiben muss. Sie sitzt im Rollstuhl und ist auf 2 Pflegepersonen angewiesen. Für uns ist es das schlimmste, weil sie ins Heim mußte. Sie hat Probleme damit und will wieder nach Hause, was ich verstehe, aber wir sind berufstätig und haben nicht die Möglichkeit sie zu pflegen. Hinzu kommt, dass sie nur Pflegestufe 1 hat und ein ambulanter Pflegedienst mit 45 min. täglich ja gar nicht aureicht. Für sie ist es schlimm und wir machen uns Vorwürfe.
Wir hoffen, dass sie sich dort doch noch einlebt, aber jetzt haben wir das nächste Problem. Es gibt dort ein schwerstdemenzkranke Mitbewohnerin, die nachts immer in ihr Zimmer kommt und völlig bewegungslos am Bett steht ohne was zu sagen. Das ist jetzt mehrfach passiert und sie hat Angst vor dieser Frau (hätte ich auch). Es kann doch aber nicht sein, dass nachts eine Person durchs Haus geistert und in andere Zimmer geht. Ich habe das der Heimleitung gesagt, aber es wurde nur gesagt, wir können Frau X. nicht einschließen. Also schließen sie meine Mutter ein, aber manchmal auch so spät, dass die Demenzkranke vorher schon mal wieder reinschleicht und meine Mutter fragt, warum schließt man mich ein ? Es ist nicht förderlich für die Eingewöhnung. Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll ?

Hallo überfragte,

ich glaube auch dass es sehr ungewöhnlich ist, hat Deine Mutter schon mal diese Frau angesprochen, sie vielleicht gefragt wen sie sucht?

Vielleicht sollte Deine Mutter eine Klingel o.ä. in ihrem Bett haben
um sich notfalls lautstark bemerkbar zu machen.

Vielleicht könnte sie das Zimmer wechseln,eventuell lag ja vor dem Einzug Deiner Mutter jemand im Zimmer, den die Bewohnerin gut kannte?
Konntest Du die Frau schon mal fragen?

LG aria

Hallo,

deine Mutter darf nicht eingeschlossen werden!!!

Wenn sie keinen Vormund oder Betreuer hat, dann darf für sie nicht stellvertretend gehandelt werden.
Wenn sie selbst nicht möchte, das abgeschlossen wird, dann bleibt das Zimmer offen!

Alles andere ist Freiheitsberaubung und strafbar!!!

Es ist ein großes Risiko einen immobilen Patienten einzuschließen - wer hat z.B. im Brandfall Zeit noch aufzuschließen?

Das Heim hat die Verpflichtung eine richterliche Anordnung für die ‚umhergeisternde‘ Bewohnerin zu erwirken.
Dieser Richter kann dann anordnen, das die Bewohnerin entweder eine beruhigende Medikation erhält oder fixiert wird.

Da sie stark dement ist, gefährdet sie zum einen sich selbst - sie könnte stürzen, ungesehen das Haus verlassen, unbeaufsichtigt fremde Medikamente einnehmen etc…

Zum anderen gefährdet sie andere Bewohner - sie könnte Feuer entzünden, Bettlägerigen die Infusion verstellen, Fenster aufmachen und so Lungenentzündungen provozieren etc…

Eine Fixierung dieser Patientin ist gerechtfertigt und wünschenswert.
Das Einschließen deiner Mutter ist gesetzeswidrig!

So lautet die Gesetzgebung zu diesem Thema:

Freiheitsberaubung (§239 StGB)
Wer widerrechtlich einen Menschen einsperrt oder auf eine andere Weise des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe betracht:

Allgemeines:

Sinn und Zweck des Gesetztes ist der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit, das heißt der Möglichkeit, sich von einem beliebigen Ort an den anderen zu bewegen. Es kommt allein auf den natürlichen Willen an, seinen Aufenthaltsort zu wählen. Es kommt dabei nur auf die Möglichkeit an, nicht darauf, ob der Betroffene dies gerade will.

Art und Weise der Freiheitsberaubung:

Durch Fixierung (Fuß-, Körper- oder Handfesseln),

Einschließen,

Durch Verabreichen von Medikamenten, insbesondere Narkotika und Psychopharmaka,

Durch Wegnahme von medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl, Krücken),

Durch das Anbinden des Armes des Patienten beim Anlegen einer Infusionslösung durch das Festbinden eines Körperteils während der Gabe

Grundsätzlich liegt bei den o.g. Situationen der Tatbestand der Freiheitsberaubung vor. Dieser ist jedoch nicht strafbar, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt und sich die Maßnahmen innerhalb dessen Grenzen bewegt.

Als Rechtfertigungsgründe kommen in Betracht:

Einwilligung des Patienten, entweder in ausdrücklicher oder in schlüssiger Form. Ist der Patient in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und willigt er in eine vernünftige und für ihn notwendige Behandlung nicht ein, so darf er dazu nicht gezwungen werden, insbesondere darf er nicht festgehalten werden. Ist der Patient jedoch unzurechnungsfähig, so ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder des Betreuers maßgeblich.

Rechtfertigender Notstand, ist gegeben, wenn von dem Patienten unmittelbar und gegenwärtig eine ernsthafte Gefahr für sich selbst oder für andere ausgeht. Grundsätzlich darf die Fixierung nur von einem Arzt angeordnet werden. Ausnahmsweise muss das Pflegepersonal über die Fixierung entscheiden, wenn eine akute Gefahr besteht. Aber auch hier muss sofort nach Durchführung der Maßnahme ein zuständiger Arzt informiert werden. Bei einer längeren Fixierung ist eine richterliche Genehmigung einzuholen.

Notstand, das heißt, wenn ernstliche Gefahren für Leib und Leben abgewehrt werden müssen.

Es grüßt
Yvisa

Hallo,

ich glaube auch dass es sehr ungewöhnlich ist, hat Deine
Mutter schon mal diese Frau angesprochen, sie vielleicht
gefragt wen sie sucht?

Nein, es ist gar nicht ungewöhnlich. Viele Demenzkranke wandern umher und suchen irgendetwas oder irgendwen.
Was genau gesucht wird oder warum sie so umhergeistern, bleibt meist im Verborgenen, da sie es selbst oft nicht genau definieren können…

Vielleicht sollte Deine Mutter eine Klingel o.ä. in ihrem Bett
haben

Das sollte sie auf jeden Fall…

um sich notfalls lautstark bemerkbar zu machen.

Was kaum eine Lösung ist, denn es kann Wochen oder gar Monate so weitergehen…

Vielleicht könnte sie das Zimmer wechseln,eventuell lag ja vor
dem Einzug Deiner Mutter jemand im Zimmer, den die Bewohnerin
gut kannte?

Das ist eher unwahrscheinlich. Und selbst wenn, könnte man das Zimmer dann ja nicht leerstehen lassen…

Konntest Du die Frau schon mal fragen?

Eine schwer Demenzkranke nach Gründen zu befragen ist schier unmöglich…

Es grüßt
Yvisa

Guten Morgen,

deine Mutter darf nicht eingeschlossen werden!!!

Wenn sie keinen Vormund oder Betreuer hat, dann darf für sie
nicht stellvertretend gehandelt werden.
Wenn sie selbst nicht möchte, das abgeschlossen wird, dann
bleibt das Zimmer offen!

Das gilt uneingeschränkt auch für die demenzkranke Frau!

Alles andere ist Freiheitsberaubung und strafbar!!!

Das gilt auch für die demenzkranke Frau.

Es ist ein großes Risiko einen immobilen Patienten
einzuschließen - wer hat z.B. im Brandfall Zeit noch
aufzuschließen?

Die demenzkranke Frau ist nach deiner Meinung sogar fixiert oder medikamentös ruhig gestellt, das bedeutet noch größeren Aufwand. Sie soll verbrennen?

Das Heim hat die Verpflichtung eine richterliche Anordnung für
die ‚umhergeisternde‘ Bewohnerin zu erwirken.
Dieser Richter kann dann anordnen, das die Bewohnerin entweder
eine beruhigende Medikation erhält oder fixiert wird.

Diese Verpflichtung besteht nicht. Bloßes Umhergeistern ist kein Grund für eine richterliche Anordnung zum Fixiieren oder Ruhigstellen! Deine Auffassung ist entsetzlich!

Da sie stark dement ist,

Ob sie stark dement ist, weißt du gar nicht. Nächtliche Unruhe ist nicht automatisch Indiz für starke Demenz.

gefährdet sie zum einen sich selbst -
sie könnte stürzen, ungesehen das Haus verlassen,

Für diese Form der Gefährdung ist Fixierung und Ruhigstellen kein geeignetes Mittel, dazu gibt es höchstricherlicher Urteile! Die Einrichtung muss andere, geeignetere Maßnahmen ergreifen.

unbeaufsichtigt fremde Medikamente einnehmen etc…

Zum anderen gefährdet sie andere Bewohner - sie könnte Feuer
entzünden, Bettlägerigen die Infusion verstellen, Fenster
aufmachen und so Lungenentzündungen provozieren etc…

Von diesen Beispielen ist kein einziges dabei, das ein Musterverhalten von Demenzkranken ist. Jeder Bewohner könnte das Fenster öffnen oder aus Versehen fremde Medikamente nehmen. Um das zu verhindern haben Medikamente geeignet aufbewahrt und gestellt zu werden und Fenster gesichert.

Eine Fixierung dieser Patientin ist gerechtfertigt und
wünschenswert.
Das Einschließen deiner Mutter ist gesetzeswidrig!

Eine Fixierung der Demnzkranken ist sachlich nicht gerechtfertigt und wäre genauso gesetzwidrig wie das Einschließen der Mutter. Das ist eine unverhältnismäßige Maßnahme. Es wäre technisch leicht möglich, deren Zimmer so zu verschließen, dass deine Mutter rauskommt und nur Personal mit Schlüssel rein.

So lautet die Gesetzgebung zu diesem Thema,

die du auch 1:1 auf die Demenzkranke anwenden musst!

Freiheitsberaubung (§239 StGB)
Wer widerrechtlich einen Menschen einsperrt oder auf eine
andere Weise des Gebrauchs der persönlichen Freiheit beraubt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe betracht:

Allgemeines:

Sinn und Zweck des Gesetztes ist der Schutz der persönlichen
Fortbewegungsfreiheit, das heißt der Möglichkeit, sich von
einem beliebigen Ort an den anderen zu bewegen. Es kommt
allein auf den natürlichen Willen an, seinen Aufenthaltsort zu
wählen. Es kommt dabei nur auf die Möglichkeit an, nicht
darauf, ob der Betroffene dies gerade will.

Art und Weise der Freiheitsberaubung:

Durch **Fixierung (Fuß-, Körper- oder Handfesseln),

Einschließen,

Durch Verabreichen von Medikamenten, insbesondere Narkotika
und Psychopharmaka,**

Durch Wegnahme von medizinischen Hilfsmitteln (Rollstuhl,
Krücken),

Durch das Anbinden des Armes des Patienten beim Anlegen einer
Infusionslösung durch das Festbinden eines Körperteils während
der Gabe

Grundsätzlich liegt bei den o.g. Situationen der Tatbestand
der Freiheitsberaubung vor. Dieser ist jedoch nicht strafbar,
wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt und sich die Maßnahmen
innerhalb dessen Grenzen bewegt.

Als Rechtfertigungsgründe kommen in Betracht:

Einwilligung des Patienten, entweder in ausdrücklicher oder in
schlüssiger Form. Ist der Patient in Vollbesitz seiner
geistigen Kräfte und willigt er in eine vernünftige und für
ihn notwendige Behandlung nicht ein, so darf er dazu nicht
gezwungen werden, insbesondere darf er nicht festgehalten
werden. Ist der Patient jedoch unzurechnungsfähig, so ist die
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder des Betreuers
maßgeblich.

Rechtfertigender Notstand, ist gegeben, wenn von dem Patienten
unmittelbar und gegenwärtig eine ernsthafte Gefahr für sich
selbst oder für andere ausgeht. Grundsätzlich darf die
Fixierung nur von einem Arzt angeordnet werden. Ausnahmsweise
muss das Pflegepersonal über die Fixierung entscheiden, wenn
eine akute Gefahr besteht. Aber auch hier muss sofort nach
Durchführung der Maßnahme ein zuständiger Arzt informiert
werden. Bei einer längeren Fixierung ist eine richterliche
Genehmigung einzuholen.

Notstand, das heißt, wenn ernstliche Gefahren für Leib und
Leben abgewehrt werden müssen.

Diese ernstliche Gefahr für Leib und Leben geht von der Demenzkranken NICHT aus! Fixierung darf nur und auch nur vorübergehend erfolgen, wenn eine KONKRETE Gefahr besteht. Eine ABSTRAKTE reicht als Grund nicht aus. Dazu gibt es mehrere BGH-Urteile.

Es wäre ein Leichtes, Maßnahmen zu ergreifen, durch die die Mutter nicht mehr belästigt würde. Es gibt keinen Grund, dies auf Kosten der Menschenrechte eines Anderen zu tun!

Grüße

Marina

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Hallo überfragte,

ich verstehe etwas nicht:
Lässt sich das Zimmer deiner Mutter nicht von innen verriegeln?
Wenn ja - ist sie nicht mehr in der Lage, das zu tun?
Wenn nicht - warum nicht? Kann man das ändern?

Wenn sie nicht mehr in der Lage ist, ihre Tür zu verriegeln, wird sie ja wohl von einer Pflegekraft zu Bett gebracht. Kann die dann die Tür nicht gleich verriegeln (falls deine Mutter das wünscht)?

Eine Glocke, die sie vom Bett aus erreichen kann, hat sie doch wohl auf jeden Fall? Oder ein Armband?

Das nächtliche Herumgeistern demenzkranker Heimbewohner ist für andere nicht nur lästig, sondern auch tatsächlich beängstigend, wohl wahr. Außer Einschließen hat die Heimleitung keine Idee?

Im Heim, in dem meine Schwiegermutter wohnt, hat man in solchen Fällen dicke Kordeln vor den Türen der gern besuchten Zimmer angebracht (ähnlich wie in Museen). Das kann eine wirksame Barriere sein, weil - je nach Grad der Demenz - nächtliche Wanderer nicht mehr in der Lage sind, diese Kordeln auszuhaken.

Wichtig ist, mit den Pflegern und Pflegerinnen vor Ort ständig im Gespräch zu bleiben. Und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Aber da sag ich dir ja nichts Neues.

Alles Gute!
Casta

Hallo,

deine Mutter darf nicht eingeschlossen werden!!!

Wenn sie keinen Vormund oder Betreuer hat, dann darf für sie
nicht stellvertretend gehandelt werden.
Wenn sie selbst nicht möchte, das abgeschlossen wird, dann
bleibt das Zimmer offen!

Das gilt uneingeschränkt auch für die demenzkranke Frau!

Natürlich, wenn keine richterliche Verfügung vorliegt.

Alles andere ist Freiheitsberaubung und strafbar!!!

Das gilt auch für die demenzkranke Frau.

Selbstverständlich, wenn keine richterliche Verfügung vorliegt.

Es ist ein großes Risiko einen immobilen Patienten
einzuschließen - wer hat z.B. im Brandfall Zeit noch
aufzuschließen?

Die demenzkranke Frau ist nach deiner Meinung sogar fixiert
oder medikamentös ruhig gestellt, das bedeutet noch größeren
Aufwand. Sie soll verbrennen?

Deine Frage empfinde ich als bewußte Provokation.
Natürlich nicht.
Wenn das Risiko einer solchen Maßnahme auf sich genommen wird, dann ist es wohl klar, das eine eigentlich unbeteiligte Person nicht das größere Risiko zu tragen hat.

Dieses Risiko darf nur für die Person in Kauf genommen werden, von der eine Gefährdung ursächlich ausgeht.

Das Heim hat die Verpflichtung eine richterliche Anordnung für
die ‚umhergeisternde‘ Bewohnerin zu erwirken.
Dieser Richter kann dann anordnen, das die Bewohnerin entweder
eine beruhigende Medikation erhält oder fixiert wird.

Diese Verpflichtung besteht nicht. Bloßes Umhergeistern ist
kein Grund für eine richterliche Anordnung zum Fixiieren oder
Ruhigstellen! Deine Auffassung ist entsetzlich!

Diese Verpflichtung besteht sehr wohl, da das Heim anscheinend nicht in der Lage ist, andere pflegerische Maßnahmen erfolgreich durchzuführen.
Die demenzkranke Person gefährdet sich selbst - dieses Risiko ist längerfristig nicht in Kauf zu nehmen.
Inwieweit sie andere gefährdet ist schwer einzuschätzen, eine immobile Patientin stark zu ängstigen ist allerdings ebenfalls kaum akzeptabel.

Haben andere Maßnahmen versagt (davon gehe ich bei einem verantwortungsvollen Pflegeheim aus), dann sollte geprüft werden ob eine andere Medikation oder eben eine Fixierung weiterhilft.
Nicht alle Patienten empfinden eine Fixierung als Einschränkung.
Und andere Medikation bedeutet nicht zwangsläufig narkotisieren…!

Optimal sind solche Maßnahmen natürlich nicht - aber ein Pflegeheim ist auch nicht optimal.
Ebensowenig wie eine Demenzerkrankung!

Da sie stark dement ist,

Ob sie stark dement ist, weißt du gar nicht. Nächtliche Unruhe
ist nicht automatisch Indiz für starke Demenz.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil…
Im UP wurde sie als schwerstdement geschildert - bist du anderweitig informiert??

gefährdet sie zum einen sich selbst -
sie könnte stürzen, ungesehen das Haus verlassen,

Für diese Form der Gefährdung ist Fixierung und Ruhigstellen
kein geeignetes Mittel, dazu gibt es höchstricherlicher
Urteile! Die Einrichtung muss andere, geeignetere Maßnahmen
ergreifen.

Anscheinend wurden keine anderen, geeigneten Maßnahmen gefunden.
Auch dazu gibt es höchstrichterliche Urteile…

Der Richter wird den Antrag des Pflegeheims sicherlich prüfen, bevor es eine entsprechende Anordnung gibt.
Und er wird dann entscheiden was getan werden kann und muß.

unbeaufsichtigt fremde Medikamente einnehmen etc…

Zum anderen gefährdet sie andere Bewohner - sie könnte Feuer
entzünden, Bettlägerigen die Infusion verstellen, Fenster
aufmachen und so Lungenentzündungen provozieren etc…

Von diesen Beispielen ist kein einziges dabei, das ein
Musterverhalten von Demenzkranken ist. Jeder Bewohner könnte
das Fenster öffnen oder aus Versehen fremde Medikamente
nehmen. Um das zu verhindern haben Medikamente geeignet
aufbewahrt und gestellt zu werden und Fenster gesichert.

Es gibt ein Musterverhalten von Demenzkranken???
Seit wann???

Ich kenne demente Patienten, die Blumenwasser tranken, Exkremente aßen, Bäder überfluteten, Feuer legten durch abbrennen eines Adventsgestecks, nachts die Treppen hinabstürzten, splitterfasernackt im Gewitterregen standen, sich in den Fahrstuhlschacht verirrten und Infusionsschläche anderer Patienten herausrissen.

Erzähl mir doch mal was über das Musterverhalten von Demenzpatienten!!!

Eine Fixierung dieser Patientin ist gerechtfertigt und
wünschenswert.
Das Einschließen deiner Mutter ist gesetzeswidrig!

Eine Fixierung der Demnzkranken ist sachlich nicht
gerechtfertigt und wäre genauso gesetzwidrig wie das
Einschließen der Mutter. Das ist eine unverhältnismäßige
Maßnahme. Es wäre technisch leicht möglich, deren Zimmer so zu
verschließen, dass deine Mutter rauskommt und nur Personal mit
Schlüssel rein.

Ohne richterliche Anordnung wäre sie mit Sicherheit gesetzwidrig.
Davon war allerdings niemals die Rede…!
Mit dem Verschluß des Patientenzimmers wäre nur ein Risiko von vielen behoben…

So lautet die Gesetzgebung zu diesem Thema,

die du auch 1:1 auf die Demenzkranke anwenden musst!

Grundgesetz Artikel 3: Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Rechtfertigender Notstand, ist gegeben, wenn von dem Patienten
unmittelbar und gegenwärtig eine ernsthafte Gefahr für sich
selbst oder für andere ausgeht. Grundsätzlich darf die
Fixierung nur von einem Arzt angeordnet werden. Ausnahmsweise
muss das Pflegepersonal über die Fixierung entscheiden, wenn
eine akute Gefahr besteht. Aber auch hier muss sofort nach
Durchführung der Maßnahme ein zuständiger Arzt informiert
werden. Bei einer längeren Fixierung ist eine richterliche
Genehmigung einzuholen.

Notstand, das heißt, wenn ernstliche Gefahren für Leib und
Leben abgewehrt werden müssen.

Diese ernstliche Gefahr für Leib und Leben geht von der
Demenzkranken NICHT aus!

Kennst du diese Patientin persönlich?
Eine potentielle Gefahr geht selbstverständlich von ihr aus.
Es ist eindeutig auch von Eigengefährdung die Rede.
Wie stark diese zu werten ist, entscheidet der Richter…

Es wäre selbstverständlich wünschenswert, das andere Maßnahmen Erfolge zeigen und der Patientin (und allen anderen) damit geholfen ist.
Wenn dies nicht der Fall ist, dann wiederhole ich meine Aussage:

Das Pflegeheim ist verpflichtet zum Schutze der Patientin (und dem Schutze ihrer Mitpatienten) eine richterliche Verfügung zu erwirken.

Gruß
Y.

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Deine Frage empfinde ich als bewußte Provokation.
Natürlich nicht.

Ach was?!

Wenn das Risiko einer solchen Maßnahme auf sich genommen wird,
dann ist es wohl klar, das eine eigentlich unbeteiligte Person
nicht das größere Risiko zu tragen hat.

Du hast von Verhältnismäßigkeit der Mittel überhaupt keine Ahnung! Beschäftige dich mal mit Gerichtsurteilen zum Thema Fixierung.

Dieses Risiko darf nur für die Person in Kauf genommen werden,
von der eine Gefährdung ursächlich ausgeht.

Wo geht von der Demenzkranken eine Gefährdung aus?

Diese Verpflichtung besteht sehr wohl, da das Heim anscheinend
nicht in der Lage ist, andere pflegerische Maßnahmen
erfolgreich durchzuführen.

Du bist Hellseher und weißt, welche pflegerischen Maßnahmen mit welchem Erfolg durchgeführt wurden?

Die demenzkranke Person gefährdet sich selbst - dieses Risiko
ist längerfristig nicht in Kauf zu nehmen.

Womit gefährdet sich die demenzkranke Person? Durch Umherlaufen? Umherlaufen rechtfertigt keine Fixierung! Der BGH hat Fixierung sogar abgelehnt, wenn Sturzgefahr besteht!

Inwieweit sie andere gefährdet ist schwer einzuschätzen, eine
immobile Patientin stark zu ängstigen ist allerdings ebenfalls
kaum akzeptabel.

Haben andere Maßnahmen versagt (davon gehe ich bei einem
verantwortungsvollen Pflegeheim aus), dann sollte geprüft
werden ob eine andere Medikation oder eben eine Fixierung
weiterhilft.

Wovon du ausgehst ist wilde Spekulation! Es gibt viele, auf die individuellen Gewohnheiten der Bewohner abgestimmte Möglichkeiten, umherlaufende Bewohner in sichere Bahnen zu lenken. Fixierung ist für simples Umherlaufen NIE eine geeignete und verhältnismäßige Lösung! Auch nicht Medikamente.

Nicht alle Patienten empfinden eine Fixierung als
Einschränkung.
Und andere Medikation bedeutet nicht zwangsläufig
narkotisieren…!

Du gehst aber davo aus, dass das Abschließen einer Zimmertür eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme ist, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung froh wäre, wenn sie das Zimmer abschließen könnte und dies auch üblicherweise tut, wenn Fremde das Zimmer betreten könnten. Deshalb schließt man seine Wohnungstür ab, deshalb schließt man das Hotelzimmer ab. Eine Tür so zu verschließen, dass derjenige sie öffnen kann, der drinnen ist und nur Berechtigte von außen öffnen können, ist das simpelste, was man technisch umsetzen kann. Deshalb braucht kein Mensch fixiert oder unter Zwangsmedikation gestellt zu werden!

Optimal sind solche Maßnahmen natürlich nicht - aber ein
Pflegeheim ist auch nicht optimal.
Ebensowenig wie eine Demenzerkrankung!

Da sie stark dement ist,

Ob sie stark dement ist, weißt du gar nicht. Nächtliche Unruhe
ist nicht automatisch Indiz für starke Demenz.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil…
Im UP wurde sie als schwerstdement geschildert - bist du
anderweitig informiert??

Die „Einschätzung“, ob die Bewohnerin schwerst dement ist, stammt von der Fragestellerin. Solltest du Umgang mit Demenziellen haben, dann müsstest du wissen, dass die Einschätzung von Laien wirklich kein Kriterium ist. Bloßes Umherlaufen und vor dem Bett stehen ist eher kein sehr wahrscheinliches Kriterium für schwere Demenz. Man müsste als zumindest mal nachfragen, von wem diese Einschätzung stammt.

gefährdet sie zum einen sich selbst -
sie könnte stürzen, ungesehen das Haus verlassen,

Für diese Form der Gefährdung ist Fixierung und Ruhigstellen
kein geeignetes Mittel, dazu gibt es höchstricherlicher
Urteile! Die Einrichtung muss andere, geeignetere Maßnahmen
ergreifen.

Anscheinend wurden keine anderen, geeigneten Maßnahmen
gefunden.

Woher weißt du Hellseher, welche Maßnahmen getroffen wurden? Die Prüfberichte von Heimaufsicht und MDK sind voll von Fällen, wo Heime in diesen Fällen eben nicht korrekt gehandelt haben!

Auch dazu gibt es höchstrichterliche Urteile…

Es gibt höchstrichterliche Urteile dazu, dass es keine geeignete andere Maßnahme gegen Umherlaufen gibt, als Patienten zu fixieren oder unter Zwangsmedikamention zu stellen? Zeig mir eines!

unbeaufsichtigt fremde Medikamente einnehmen etc…

Zum anderen gefährdet sie andere Bewohner - sie könnte Feuer
entzünden, Bettlägerigen die Infusion verstellen, Fenster
aufmachen und so Lungenentzündungen provozieren etc…

Von diesen Beispielen ist kein einziges dabei, das ein
Musterverhalten von Demenzkranken ist. Jeder Bewohner könnte
das Fenster öffnen oder aus Versehen fremde Medikamente
nehmen. Um das zu verhindern haben Medikamente geeignet
aufbewahrt und gestellt zu werden und Fenster gesichert.

Es gibt ein Musterverhalten von Demenzkranken???
Seit wann???

Dieses Musterverhalten hast du doch impliziert. Du hast behauptet, dass jeder Demenzkranke, der umherläuft, sich und andere gefährdet.

Ich kenne demente Patienten, die Blumenwasser tranken,
Exkremente aßen, Bäder überfluteten, Feuer legten durch
abbrennen eines Adventsgestecks, nachts die Treppen
hinabstürzten, splitterfasernackt im Gewitterregen standen,
sich in den Fahrstuhlschacht verirrten und Infusionsschläche
anderer Patienten herausrissen.

Erzähl mir doch mal was über das Musterverhalten von
Demenzpatienten!!!

Und ich kenne zahlreiche Demenzpatienten, die unruhig sind und Umherlaufen und weder sich, noch andere noch irgendeiner Fliege irgendetwas zu leide tun. Das ist sogar die Mehrheit.

Eine Fixierung dieser Patientin ist gerechtfertigt und
wünschenswert.
Das Einschließen deiner Mutter ist gesetzeswidrig!

Eine Fixierung der Demnzkranken ist sachlich nicht
gerechtfertigt und wäre genauso gesetzwidrig wie das
Einschließen der Mutter. Das ist eine unverhältnismäßige
Maßnahme. Es wäre technisch leicht möglich, deren Zimmer so zu
verschließen, dass deine Mutter rauskommt und nur Personal mit
Schlüssel rein.

Ohne richterliche Anordnung wäre sie mit Sicherheit
gesetzwidrig.
Davon war allerdings niemals die Rede…!

Du hast ohne nähere Kenntnis der Sachlage die Fixierung der Demenzkranken als gerechtfertigt angesehen! Das ist ein Skandal!

Mit dem Verschluß des Patientenzimmers wäre nur ein Risiko von
vielen behoben…

Ich hatte es schon geschrieben: Zur Begründung einer solch harten Maßnahme muss eine KONKRETE, keine ABSTRAKTE Gefahr bestehen. Du kennst den Unterschied? Konkret heißt, es muss bei genau dieser Bewohnerin einen begründeter Verdacht bestehen. Es reicht nicht, dass irgendwann einmal irgendeine Demenzkranke mit Weglauftendenz ein Feuer angezündet hat!

So lautet die Gesetzgebung zu diesem Thema,

die du auch 1:1 auf die Demenzkranke anwenden musst!

Grundgesetz Artikel 3: Vor dem Gesetz sind alle gleich.

Nur Demenzkranke bei Yvisa nicht.

Diese ernstliche Gefahr für Leib und Leben geht von der
Demenzkranken NICHT aus!

Kennst du diese Patientin persönlich?
Eine potentielle Gefahr geht selbstverständlich von ihr aus.

Die Gefahr muss konkret sein, eine potenzielle, theoretisch-abstrakte reicht nicht aus.

Es ist eindeutig auch von Eigengefährdung die Rede.

Wo? Wodurch gefährdet sich diese Frau? Durch umherlaufen? Der BGH sieht den Freiheitsaspekt als so hochwertig an, dass er Heime sogar bedingt aus der Verantwortung nimmt, wenn sich Bewohner in solchen Fällen selbst verletzen!

Wie stark diese zu werten ist, entscheidet der Richter…

Es wäre selbstverständlich wünschenswert, das andere Maßnahmen
Erfolge zeigen und der Patientin (und allen anderen) damit
geholfen ist.

Davon hast du aber gar nichts geschrieben. Du hast in deiner Antwort überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass es andere Maßnahmen als Freiheitsentzug oder Zwangsmedikatio gibt.

Genau genommen geht weder dich noch die Fragestellerin an, was mit der Frau passiert! Die Fragestellerin kann gegenüber dem Heim den Anspruch erheben, dass die Mutter nicht gestört wird, wenn sie nicht gestört werden will. Ende Gelände, mehr nicht! Es steht keinem zu, die Fixierung oder Zwangsmedikation anderer Bewohner zu erwarten!

Wenn dies nicht der Fall ist, dann wiederhole ich meine
Aussage:

Das Pflegeheim ist verpflichtet zum Schutze der Patientin (und
dem Schutze ihrer Mitpatienten) eine richterliche Verfügung zu
erwirken.

Nein, das Pflegeheim ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Bewohnerin ungestört in ihrem Zimmer ist! Ob die Fixierung, praktisch oder chemisch, die, man kann es nicht oft genug sagen, das härteste Mittel darstellt, bei dieser Bewohnerin als mildestes Mittel geeignet ist, dazu hast du weder das Recht noch die Fähigkeit, das zu entscheiden. Du solltest so viel Respekt vor der Menschenwürde auch der Demenzkranken haben, dass du hier niemand solche Flöhe ins Ohr setzt, die rücksichtslos auf Kosten von anderen gehen.

Grüße

Marina

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/…
ttp://www.biva.de/uploads/media/Landgericht_Zweibr_cken_3_…

Darüber hinaus gibt es viele Maßnahmen, mit denen man diesem Problem Herr werden kann.

Frau Müllers Schuhe, ohne die sie nicht losläuft, im Stationszimmer aufbewahren, so dass Frau Müller sie vorher abholen muss. Laufwege einrichten, auf denen sich die Bewohner gefahrlos bewegen können, wenn ihnen danach ist. Musik, mit der die Weglauftendenz eingedämmt wird. Etc. pp.
http://www.sozialinfo.ch/aktuell/monatshemen/neue-st…

Auf englischen, skandinavischen und holländischen Seiten findet man auch sehr viel zu dem Thema.

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Wenn das Risiko einer solchen Maßnahme auf sich genommen wird,
dann ist es wohl klar, das eine eigentlich unbeteiligte Person
nicht das größere Risiko zu tragen hat.

Du hast von Verhältnismäßigkeit der Mittel überhaupt keine
Ahnung! Beschäftige dich mal mit Gerichtsurteilen zum Thema
Fixierung.

So,so…

Diese Verpflichtung besteht sehr wohl, da das Heim anscheinend
nicht in der Lage ist, andere pflegerische Maßnahmen
erfolgreich durchzuführen.

Du bist Hellseher und weißt, welche pflegerischen Maßnahmen
mit welchem Erfolg durchgeführt wurden?

Abr du bist natürlich Hellseher und weißt es besser…

Inwieweit sie andere gefährdet ist schwer einzuschätzen, eine
immobile Patientin stark zu ängstigen ist allerdings ebenfalls
kaum akzeptabel.

Haben andere Maßnahmen versagt (davon gehe ich bei einem
verantwortungsvollen Pflegeheim aus), dann sollte geprüft
werden ob eine andere Medikation oder eben eine Fixierung
weiterhilft.

Wovon du ausgehst ist wilde Spekulation!

Natürlich - du bist ja hier die Allwissende…

Es gibt viele, auf
die individuellen Gewohnheiten der Bewohner abgestimmte
Möglichkeiten, umherlaufende Bewohner in sichere Bahnen zu
lenken. Fixierung ist für simples Umherlaufen NIE eine
geeignete und verhältnismäßige Lösung! Auch nicht Medikamente.

Nein - NIE!
Daher auch so oft fälschlich von anmaßenden Richtern angeordnet…
DU bist da natürlich viel kompetenter, als der Richter, der im Einzelfall entscheidet…

Eine
Tür so zu verschließen, dass derjenige sie öffnen kann, der
drinnen ist und nur Berechtigte von außen öffnen können, ist
das simpelste, was man technisch umsetzen kann.

Soweit ich mich entsinne, kann die innen befindliche Person nicht selbst öffnen und ist auch gegen die Maßnahme des Türverschließens.
Das war das eigentliche Problem…!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil…
Im UP wurde sie als schwerstdement geschildert - bist du
anderweitig informiert??

Die „Einschätzung“, ob die Bewohnerin schwerst dement ist,
stammt von der Fragestellerin. Solltest du Umgang mit
Demenziellen haben, dann müsstest du wissen, dass die
Einschätzung von Laien wirklich kein Kriterium ist. Bloßes
Umherlaufen und vor dem Bett stehen ist eher kein sehr
wahrscheinliches Kriterium für schwere Demenz. Man müsste als
zumindest mal nachfragen, von wem diese Einschätzung stammt.

Du gehst davon aus das die Fragestellerin hier die Unwahrheit schildert???
Nun, ich gehe davon aus das sie eine solche Aussage nicht völlig uninformiert machen würde.
Ich kann deine Nachfrage über die genauen Umstände übrigens hier gar nicht entdecken…

Woher weißt du Hellseher, welche Maßnahmen getroffen wurden?

Woher weißt du Hellseher, das sie nicht getroffen wurden???

Die Prüfberichte von Heimaufsicht und MDK sind voll von
Fällen, wo Heime in diesen Fällen eben nicht korrekt gehandelt
haben!

Und du meinst die Fragestellerin hätte die genauen Umstände und Maßnahmen jetzt zu klären?

Es gibt ein Musterverhalten von Demenzkranken???
Seit wann???

Dieses Musterverhalten hast du doch impliziert. Du hast
behauptet, dass jeder Demenzkranke, der umherläuft, sich und
andere gefährdet.

Ich habe hier gar nichts impliziert…

Ich kenne demente Patienten, die Blumenwasser tranken,
Exkremente aßen, Bäder überfluteten, Feuer legten durch
abbrennen eines Adventsgestecks, nachts die Treppen
hinabstürzten, splitterfasernackt im Gewitterregen standen,
sich in den Fahrstuhlschacht verirrten und Infusionsschläche
anderer Patienten herausrissen.

Erzähl mir doch mal was über das Musterverhalten von
Demenzpatienten!!!

Und ich kenne zahlreiche Demenzpatienten, die unruhig sind und
Umherlaufen und weder sich, noch andere noch irgendeiner
Fliege irgendetwas zu leide tun. Das ist sogar die Mehrheit.

Die Mehrheit aus welcher gesicherten, wissenschaftlichen Studie zu diesem Thema?

Du hast ohne nähere Kenntnis der Sachlage die Fixierung der
Demenzkranken als gerechtfertigt angesehen! Das ist ein
Skandal!

Du hast ohne nähere Kenntnis der Sachlage eine Prüfung einer Fixierungsmaßnahme, durch einen fachkompetenten Richter, als ABSOLUT falsch und unnötig abgetan.
Das ist unerhörte Anmaßung!

Nur Demenzkranke bei Yvisa nicht.

Weil die allwissende Marina unfehlbare Urteile aus der Ferne fällt?
Wie wäre es mit etwas mehr Sachlichkeit?
Dein ganz persönliches Empfinden und deine eigene Ansicht duldet wohl keine andere Meinung?

Die Gefahr muss konkret sein, eine potenzielle,
theoretisch-abstrakte reicht nicht aus.

Ob es eine theoretisch-abstrakte ist, bliebe festzustellen… (wie bereits zig mal erwähnt)

Es wäre selbstverständlich wünschenswert, das andere Maßnahmen
Erfolge zeigen und der Patientin (und allen anderen) damit
geholfen ist.

Davon hast du aber gar nichts geschrieben. Du hast in deiner
Antwort überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass es andere
Maßnahmen als Freiheitsentzug oder Zwangsmedikatio gibt.

Man wird bei einer Nachfrage wohl kaum die demenzkranke Patienten sofort fixieren und sedieren, bloß weil eine Angehörige sich erkundigt hat.
Ich gehe davon aus, das, wenn das Problem anscheinend ja bekannt ist, andere Maßnahmen VOR einer richterlichen Inanspruchnahme zur Erprobung kommen.

Genau genommen geht weder dich noch die Fragestellerin an, was
mit der Frau passiert!

Damit wäre dann die Frage: Was geht es dich eigentlich an?

Die Fragestellerin kann gegenüber dem
Heim den Anspruch erheben, dass die Mutter nicht gestört wird,
wenn sie nicht gestört werden will. Ende Gelände, mehr nicht.
Es steht keinem zu, die Fixierung oder Zwangsmedikation
anderer Bewohner zu erwarten!

Genau, diesen Anspruch kann sie erheben.
Und sollte es nicht möglich sein die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten,
um die Umtriebigkeit der Patientin einzudämmen,
dann kann sie verlangen, das es von höherer Stelle geprüft wird,
wie weiterhin zu verfahren ist.

Wenn dies nicht der Fall ist,…
Das Pflegeheim ist verpflichtet zum Schutze der Patientin (und
dem Schutze ihrer Mitpatienten) eine richterliche Verfügung zu
erwirken.

Nein, das Pflegeheim ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu
treffen, dass die Bewohnerin ungestört in ihrem Zimmer ist! Ob
die Fixierung, praktisch oder chemisch, die, man kann es nicht
oft genug sagen, das härteste Mittel darstellt, bei dieser
Bewohnerin als mildestes Mittel geeignet ist, dazu hast du
weder das Recht noch die Fähigkeit, das zu entscheiden.

Diese Entscheidung habe ich mir hier nie angemaßt -
DU hast hier stets behauptet es besser zu wissen, als ein Richter es entscheiden könnte.
Anscheinend glaubst DU, das du dazu die Fähigkeit und auch das Recht hast.
Ich habe etliche Male auf die Notwendigkeit einer richterlichen Prüfung verwiesen.

Wie oft denn nun noch???

Du
solltest so viel Respekt vor der Menschenwürde auch der
Demenzkranken haben, dass du hier niemand solche Flöhe ins Ohr
setzt, die rücksichtslos auf Kosten von anderen gehen.

…langsam nervt es irgendwie auch, sich solch Geschwätz anzuhören…

Soll ich buchstabieren? R I C H T E R…

Darüber hinaus gibt es viele Maßnahmen, mit denen man diesem
Problem Herr werden kann.

Die wohl dem Pflegeheim hinlänglich bekannt sein dürften…
Und um die es der Fragestellerin überhaupt gar nicht ging!

Auch dürfte sie selbst keinerlei Einfluß auf deren Umsetzung haben.

Was ihr bleibt, wenn das Problem sich nicht eindämmen läßt, ist die Nachfrage über die Möglichkeit einer richterlichen Prüfung und Anordnung.

Deine Meinung dazu ist ja jetzt hinlänglich bekannt…

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Oh Gott, ich wollte hier auf keinen Fall Streitigkeiten auslösen und es geht mir auch nicht darum die Demenzkranke hier schlecht zu machen, sie kann ja nicht dafür.
Also die Mitbewohnerin ist schwer demenzkrank,das weiß ich vom Pflegepersonal. Im Aufenthaltraum geht sie an sie Essensteller anderer Leute und probiert und spuckt dann alles wieder auf den Teller der Leute. Ihr „großes Geschäft“ verrichtet sie in Waschbecken der Mitbewohner und spuckt das Pflegepersonal an, wenn sie sie wegholen wollen. Wenn sie tagsüber ins Zimmer meiner Mutter kommt, dann geht sie an ihre Schubladen und nimmt ihr alles weg und wenn meine Mutter etwas sagt, dann sagt sie "sie soll sich da das in den … schieben. Meine Mutter hat natürlich einen Alarmknopf, aber bis jemand bei dem Pflegenotstand kommt dauert es natürlich.
Meine Mutter kann sich selbst im Rollstuhl nicht alleine bewegen, weil sie Kraft mehr hat und auch das abgeschlossene Zimmer hält die Dame nicht auf auch so Probleme zu schaffen, weil sie die ganze Nacht an der verschlossenen Tür rüttelt und meine Mutter keinen Schlaf mehr bekommt. Das wirkt sich dann auch auf ihre am nächsten Tag physiotherapeutischen Maßnahmen aus.
Ich weiß nicht mehr weiter !!