Deine Frage empfinde ich als bewußte Provokation.
Natürlich nicht.
Ach was?!
Wenn das Risiko einer solchen Maßnahme auf sich genommen wird,
dann ist es wohl klar, das eine eigentlich unbeteiligte Person
nicht das größere Risiko zu tragen hat.
Du hast von Verhältnismäßigkeit der Mittel überhaupt keine Ahnung! Beschäftige dich mal mit Gerichtsurteilen zum Thema Fixierung.
Dieses Risiko darf nur für die Person in Kauf genommen werden,
von der eine Gefährdung ursächlich ausgeht.
Wo geht von der Demenzkranken eine Gefährdung aus?
Diese Verpflichtung besteht sehr wohl, da das Heim anscheinend
nicht in der Lage ist, andere pflegerische Maßnahmen
erfolgreich durchzuführen.
Du bist Hellseher und weißt, welche pflegerischen Maßnahmen mit welchem Erfolg durchgeführt wurden?
Die demenzkranke Person gefährdet sich selbst - dieses Risiko
ist längerfristig nicht in Kauf zu nehmen.
Womit gefährdet sich die demenzkranke Person? Durch Umherlaufen? Umherlaufen rechtfertigt keine Fixierung! Der BGH hat Fixierung sogar abgelehnt, wenn Sturzgefahr besteht!
Inwieweit sie andere gefährdet ist schwer einzuschätzen, eine
immobile Patientin stark zu ängstigen ist allerdings ebenfalls
kaum akzeptabel.
Haben andere Maßnahmen versagt (davon gehe ich bei einem
verantwortungsvollen Pflegeheim aus), dann sollte geprüft
werden ob eine andere Medikation oder eben eine Fixierung
weiterhilft.
Wovon du ausgehst ist wilde Spekulation! Es gibt viele, auf die individuellen Gewohnheiten der Bewohner abgestimmte Möglichkeiten, umherlaufende Bewohner in sichere Bahnen zu lenken. Fixierung ist für simples Umherlaufen NIE eine geeignete und verhältnismäßige Lösung! Auch nicht Medikamente.
Nicht alle Patienten empfinden eine Fixierung als
Einschränkung.
Und andere Medikation bedeutet nicht zwangsläufig
narkotisieren…!
Du gehst aber davo aus, dass das Abschließen einer Zimmertür eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme ist, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung froh wäre, wenn sie das Zimmer abschließen könnte und dies auch üblicherweise tut, wenn Fremde das Zimmer betreten könnten. Deshalb schließt man seine Wohnungstür ab, deshalb schließt man das Hotelzimmer ab. Eine Tür so zu verschließen, dass derjenige sie öffnen kann, der drinnen ist und nur Berechtigte von außen öffnen können, ist das simpelste, was man technisch umsetzen kann. Deshalb braucht kein Mensch fixiert oder unter Zwangsmedikation gestellt zu werden!
Optimal sind solche Maßnahmen natürlich nicht - aber ein
Pflegeheim ist auch nicht optimal.
Ebensowenig wie eine Demenzerkrankung!
Da sie stark dement ist,
Ob sie stark dement ist, weißt du gar nicht. Nächtliche Unruhe
ist nicht automatisch Indiz für starke Demenz.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil…
Im UP wurde sie als schwerstdement geschildert - bist du
anderweitig informiert??
Die „Einschätzung“, ob die Bewohnerin schwerst dement ist, stammt von der Fragestellerin. Solltest du Umgang mit Demenziellen haben, dann müsstest du wissen, dass die Einschätzung von Laien wirklich kein Kriterium ist. Bloßes Umherlaufen und vor dem Bett stehen ist eher kein sehr wahrscheinliches Kriterium für schwere Demenz. Man müsste als zumindest mal nachfragen, von wem diese Einschätzung stammt.
gefährdet sie zum einen sich selbst -
sie könnte stürzen, ungesehen das Haus verlassen,
Für diese Form der Gefährdung ist Fixierung und Ruhigstellen
kein geeignetes Mittel, dazu gibt es höchstricherlicher
Urteile! Die Einrichtung muss andere, geeignetere Maßnahmen
ergreifen.
Anscheinend wurden keine anderen, geeigneten Maßnahmen
gefunden.
Woher weißt du Hellseher, welche Maßnahmen getroffen wurden? Die Prüfberichte von Heimaufsicht und MDK sind voll von Fällen, wo Heime in diesen Fällen eben nicht korrekt gehandelt haben!
Auch dazu gibt es höchstrichterliche Urteile…
Es gibt höchstrichterliche Urteile dazu, dass es keine geeignete andere Maßnahme gegen Umherlaufen gibt, als Patienten zu fixieren oder unter Zwangsmedikamention zu stellen? Zeig mir eines!
unbeaufsichtigt fremde Medikamente einnehmen etc…
Zum anderen gefährdet sie andere Bewohner - sie könnte Feuer
entzünden, Bettlägerigen die Infusion verstellen, Fenster
aufmachen und so Lungenentzündungen provozieren etc…
Von diesen Beispielen ist kein einziges dabei, das ein
Musterverhalten von Demenzkranken ist. Jeder Bewohner könnte
das Fenster öffnen oder aus Versehen fremde Medikamente
nehmen. Um das zu verhindern haben Medikamente geeignet
aufbewahrt und gestellt zu werden und Fenster gesichert.
Es gibt ein Musterverhalten von Demenzkranken???
Seit wann???
Dieses Musterverhalten hast du doch impliziert. Du hast behauptet, dass jeder Demenzkranke, der umherläuft, sich und andere gefährdet.
Ich kenne demente Patienten, die Blumenwasser tranken,
Exkremente aßen, Bäder überfluteten, Feuer legten durch
abbrennen eines Adventsgestecks, nachts die Treppen
hinabstürzten, splitterfasernackt im Gewitterregen standen,
sich in den Fahrstuhlschacht verirrten und Infusionsschläche
anderer Patienten herausrissen.
Erzähl mir doch mal was über das Musterverhalten von
Demenzpatienten!!!
Und ich kenne zahlreiche Demenzpatienten, die unruhig sind und Umherlaufen und weder sich, noch andere noch irgendeiner Fliege irgendetwas zu leide tun. Das ist sogar die Mehrheit.
Eine Fixierung dieser Patientin ist gerechtfertigt und
wünschenswert.
Das Einschließen deiner Mutter ist gesetzeswidrig!
Eine Fixierung der Demnzkranken ist sachlich nicht
gerechtfertigt und wäre genauso gesetzwidrig wie das
Einschließen der Mutter. Das ist eine unverhältnismäßige
Maßnahme. Es wäre technisch leicht möglich, deren Zimmer so zu
verschließen, dass deine Mutter rauskommt und nur Personal mit
Schlüssel rein.
Ohne richterliche Anordnung wäre sie mit Sicherheit
gesetzwidrig.
Davon war allerdings niemals die Rede…!
Du hast ohne nähere Kenntnis der Sachlage die Fixierung der Demenzkranken als gerechtfertigt angesehen! Das ist ein Skandal!
Mit dem Verschluß des Patientenzimmers wäre nur ein Risiko von
vielen behoben…
Ich hatte es schon geschrieben: Zur Begründung einer solch harten Maßnahme muss eine KONKRETE, keine ABSTRAKTE Gefahr bestehen. Du kennst den Unterschied? Konkret heißt, es muss bei genau dieser Bewohnerin einen begründeter Verdacht bestehen. Es reicht nicht, dass irgendwann einmal irgendeine Demenzkranke mit Weglauftendenz ein Feuer angezündet hat!
So lautet die Gesetzgebung zu diesem Thema,
die du auch 1:1 auf die Demenzkranke anwenden musst!
Grundgesetz Artikel 3: Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Nur Demenzkranke bei Yvisa nicht.
Diese ernstliche Gefahr für Leib und Leben geht von der
Demenzkranken NICHT aus!
Kennst du diese Patientin persönlich?
Eine potentielle Gefahr geht selbstverständlich von ihr aus.
Die Gefahr muss konkret sein, eine potenzielle, theoretisch-abstrakte reicht nicht aus.
Es ist eindeutig auch von Eigengefährdung die Rede.
Wo? Wodurch gefährdet sich diese Frau? Durch umherlaufen? Der BGH sieht den Freiheitsaspekt als so hochwertig an, dass er Heime sogar bedingt aus der Verantwortung nimmt, wenn sich Bewohner in solchen Fällen selbst verletzen!
Wie stark diese zu werten ist, entscheidet der Richter…
Es wäre selbstverständlich wünschenswert, das andere Maßnahmen
Erfolge zeigen und der Patientin (und allen anderen) damit
geholfen ist.
Davon hast du aber gar nichts geschrieben. Du hast in deiner Antwort überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass es andere Maßnahmen als Freiheitsentzug oder Zwangsmedikatio gibt.
Genau genommen geht weder dich noch die Fragestellerin an, was mit der Frau passiert! Die Fragestellerin kann gegenüber dem Heim den Anspruch erheben, dass die Mutter nicht gestört wird, wenn sie nicht gestört werden will. Ende Gelände, mehr nicht! Es steht keinem zu, die Fixierung oder Zwangsmedikation anderer Bewohner zu erwarten!
Wenn dies nicht der Fall ist, dann wiederhole ich meine
Aussage:
Das Pflegeheim ist verpflichtet zum Schutze der Patientin (und
dem Schutze ihrer Mitpatienten) eine richterliche Verfügung zu
erwirken.
Nein, das Pflegeheim ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Bewohnerin ungestört in ihrem Zimmer ist! Ob die Fixierung, praktisch oder chemisch, die, man kann es nicht oft genug sagen, das härteste Mittel darstellt, bei dieser Bewohnerin als mildestes Mittel geeignet ist, dazu hast du weder das Recht noch die Fähigkeit, das zu entscheiden. Du solltest so viel Respekt vor der Menschenwürde auch der Demenzkranken haben, dass du hier niemand solche Flöhe ins Ohr setzt, die rücksichtslos auf Kosten von anderen gehen.
Grüße
Marina
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/…
ttp://www.biva.de/uploads/media/Landgericht_Zweibr_cken_3_…
Darüber hinaus gibt es viele Maßnahmen, mit denen man diesem Problem Herr werden kann.
Frau Müllers Schuhe, ohne die sie nicht losläuft, im Stationszimmer aufbewahren, so dass Frau Müller sie vorher abholen muss. Laufwege einrichten, auf denen sich die Bewohner gefahrlos bewegen können, wenn ihnen danach ist. Musik, mit der die Weglauftendenz eingedämmt wird. Etc. pp.
http://www.sozialinfo.ch/aktuell/monatshemen/neue-st…
Auf englischen, skandinavischen und holländischen Seiten findet man auch sehr viel zu dem Thema.