Mutter will nicht ins Pflegeheim!

Hi,

Dabei gilt:

  1. gibt es ganz unterschiedliche Pflegeeinrichtungen. Es gibt
  • leider - viel zu viele schlechte, es gibt aber auch sehr
    gute. Und es gilt auf jeden Fall: Gute Pflege kostet zwar,
    aber die teuren Einrichtungen sind nicht automatisch die
    besseren und die preiswerten umgekehrt nicht unbedingt
    schlechter. Ich kenne zahlreiche kleine, bescheidene
    Pflegeeinrichtungen, die mit sehr viel Empathie aber auch
    Professionalität geführt werden. Da würde ich meine
    Angehörigen sofort hinbringen wollen. Umgekehrt kenne ich
    gute, aber eben auch weniger gute Seniorenresidenzen, die sehr
    unpersönlich sind.

Stimme ich dir uneingeschränkt zu. Die Wahl des richtigen Heimes ist eine langwierige, schwere und nervenzerrende Sache. Und stellt eine Zerreissprobe für alle Beteiligten dar, da man einen Lebensabschnitt beendet und einen neuen beginnt.

  1. Der Appell an die anderen hier Mitlesenden: Man kann es
    nicht oft genug sagen, aber das sollte Anlass genug für Kinder
    wie für Eltern sein, sich **rechtzeitig mit dem Thema
    auseinander zu setzen.

Auch, wenn das in dem Fall nicht viel hilft. Aber wenn ich
hier höre, dass eine allein lebende ältere Frau auf 140 qm
wohnt. Das zeigt, wieviel Potenzial verschleudert wurde.
Rechtzeitig drum gekümmert (und die Wahrscheinlichkeit ist
hoch, dass es einen irgendwann erwischt) kann man sich um
Wohnformen bemühen, die dann nicht den Ruch eines
„Siechenheims“ haben, „Last Exit“, sondern einem die
Möglichkeit bieten, in den dann zwar neuen, aber eigenen 4
Wänden den Lebensabend zu verbringen und nicht weg zu müssen,
sobald man Pflegebedürftig wird.**

Natürlich sage ich auch, dass es solange wie möglich alleine zu Hause versucht werden soll. Nur wenn das nicht gegeben ist, muss man über eine Lösung nachdenken und sich mit dem Thema Altenheim auseinandersetzen.

grüsse GDA

Hallo

Aus dem Grund ist die Idee des Altenheimes nicht nur die Beste Lösung, sondern auch die Einzigste.

Und das ist für mich Bevormundung pur, die überhaupt nicht
akzeptiert, dass ein alter Mensch für sich selbst eine ggf.
andere Entscheidung trifft.

mag sein, dass ich mich da unglüchlich ausgedrückt habe. Ich bin immer dafür, dass eine größtmögliche Selbstständigkeit gefördert und unterstützt gehört. Solange es die Ressourcen und Möglichkeiten zu lassen. Ich würde mich hüten eine weise Seniorin zu bevormunden oder sie zwingen eine Entscheidung zu treffen, die sie nicht will.

Die Kehrseite der Medaille ist - und das müssen wir hier ganz deutlich sagen:
Manchmal ist die Entscheidung dieser Menschen nunmal nicht die Beste und nicht die vorteilhafteste. Und zwar tritt dies der Fall ein, wenn diese sich damit Selbstgefährden. In dem Beispiel der Ursprungsautorin hatte sich die Mutter bereits zwei Halswirbel gebrochen. Ich frage mich, ob in den Kauf genommene weiter Unfall hier als Risiko in Kauf genommen werden soll (und damit Gefahr geht, dass die Mutter die restlichen Jahre ans Bett gefesselt wird) oder ob man als Tochter eine Entscheidung treffen muss, der zwar dem Willen der Mutter widerspricht, dafür aber das Risiko minimiert.

Wenn es meine Mutter wäre und die Gefahr so drohen würde, würde ich mich für die Variante der Kurzzeitpflege mit anschließender Seniorenresidenz entscheiden, anstatt in Kauf zu nehmen, dass ihr was passiert und keine Alternative zur Wahl steht.

Ich hoffe ich konnte mich jetzt klarer ausdrücken, wollte hier niemanden zu Nahe treten :smile:

Gruss GDA

1 Like

Hallo,

Manchmal ist die Entscheidung dieser Menschen nunmal nicht die
Beste und nicht die vorteilhafteste. Und zwar tritt dies der
Fall ein, wenn diese sich damit Selbstgefährden.

Aber genau darin steckt doch die Bevormundung! Dem 20-jährigen Snowboarder der sich schon mal beinahe das Kreuz gebrochen hat, und trotzdem - kaum genesen - wieder auf die Piste geht, setzt auch niemand gleich einen Betreuer vor die Nase, der ihm das Brett weg nimmt. Du darfst in unserem Land jedem noch so gefährlichen Sport/Hobby nachgehen dem Du willst, und genug Menschen werden dadurch zum lebenslangen Pflegefall oder geben nach einem Unfall den Löffel ab. Und das sind nicht die Leute, die ohnehin nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben, keine Verantwortung mehr für kleine Kinder haben, …

In dem
Beispiel der Ursprungsautorin hatte sich die Mutter bereits
zwei Halswirbel gebrochen. Ich frage mich, ob in den Kauf
genommene weiter Unfall hier als Risiko in Kauf genommen
werden soll (und damit Gefahr geht, dass die Mutter die
restlichen Jahre ans Bett gefesselt wird) oder ob man als
Tochter eine Entscheidung treffen muss, der zwar dem Willen
der Mutter widerspricht, dafür aber das Risiko minimiert.

Nochmal: Es ist nicht Aufgabe/Pflicht eines Angehörigen die Lebensrisiken eines alten Menschen, der in der Lage ist selbst eine Güterabwägung zu treffen, zu minimieren um dessen Lebenszeit - unabhängig von der subjektiv empfundenen Lebensqualität des Betroffenen - zu maximieren. Wenn der junge Extremsportler entscheiden darf, dass er sein Leben nur als lebenswert empfindet, wenn er sich jede Woche in Lebensgefahr begibt, und dann ggf. mit 30 ins Gras beisst oder dann für den Rest seines Lebens im Rollstuhl sitzt, dann darf der Senior auch sagen, dass er mit dem Risiko früheren Versterbens/erhöhter Pflegebedürftigkeit zurück in seine Wohnung will.

Wenn es meine Mutter wäre und die Gefahr so drohen würde,
würde ich mich für die Variante der Kurzzeitpflege mit
anschließender Seniorenresidenz entscheiden, anstatt in Kauf
zu nehmen, dass ihr was passiert und keine Alternative zur
Wahl steht.

D.h. es wäre Dir egal, ob deine Mutter dann ihr Leben noch als lebenswert empfinden würde, nur um sie möglichst lange behalten zu können? Ich weiß, es ist schwer zu akzeptieren, wenn Menschen sich nicht gegen ein maximal langes sondern für ein maximal lebenswertes Leben entscheiden, und sich dann ggf. tatsächlich die vorhersehbaren Risiken auch verwirklichen. Aber um nichts in der Welt würde ich mich über den freien und verständig geäußerten Willen eines anderen hinwegsetzen. Natürlich kann man Vorschläge machen, in bestimmte Richtungen beraten, anregen Dinge kennenzulernen, die vielleicht insbesondere deshalb Angst machen, weil sie noch unbekannt sind. Aber damit ist dann auch Schluss, und eine weitere Verantwortung hat man auch nicht. Und wenn dann etwas passiert, muss man auch kein schlechtes Gewissen haben, sondern darf ganz beruhigt sein und sich freuen, dass man einem Menschen ermöglicht hat bis zum Schluss sein Leben selbstbestimmt und nach eigenen Vorstellungen gelebt zu haben.

Gruß vom Wiz

3 Like

Ich hatte deinen ersten Beitrag in der Deutlichkeit nicht so gelesen, insofern die „Diskrepanz“ zu Wiz. Aber inzwischen hüpf ich dem guten dann doch ganz deutlich an die Seite:

Es ist jedes Menschen Recht, unvernünftig zu sein!

Dieses Recht erwirbt man vollumfänglich mit 18 Jahren und verliert es bis auf Lebenszeit nicht!

Manchmal ist die Entscheidung dieser Menschen nunmal nicht die
Beste und nicht die vorteilhafteste.

Es ist jedes Menschen Recht, nicht die vorteilhafteste Lösung zu wählen

Abgesehen davon, dass es die eine, vorteilhafteste Lösung gar nicht gibt!

Wenn es meine Mutter wäre und die Gefahr so drohen würde,
würde ich mich für die Variante der Kurzzeitpflege mit
anschließender Seniorenresidenz entscheiden,

Du hast nicht das Recht, eine solche Entscheidung für deine Mutter zu fällen

Bevor das nicht als - im wahrsten Sinne des Wortes - Grundrecht verinnerlicht und akzeptiert ist, ist jede weitere Diskussion eigentlich überflüssig.

LG Petra

2 Like

Hallo,

da muss ich dir jetzt leider widersprechen. Es ist zudem im BGB geregelt, dass eine Eigengefährdung eines Menschen entgegengewirkt werden muss.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringung#F.C3.BCrs…

Deswegen treffen deine Aussagen leider nicht pauschal zu.
Ein gerichtlicher Beschluss kann dies nunmal unterbinden. Nicht umsonst sind soviele Berufsbetreuer unterwegs.

Gruss GDA

Hallo,

nun versuch mal nicht, Dich da rauszumogeln :wink: Ich habe immer wieder davon geschrieben, dass wir hier von Menschen reden, die ihren Willen verständig und klar äußern können und nur weil sie ggf. im Ergebnis zu einer anderen Güterabwägung kommen als Du, noch lange nicht unter Betreuung zu stellen sind. Wie schon geschrieben, der Snowboarder, Biker, … bekommt auch keinen Betreuer nur weil es objektiv unverantwortlich und selbstgefährdend ist, einen extrem gefährlichen Sport auszuüben. Und um im Bild zu bleiben: Er bekommt nicht mal einen Betreuer, wenn er schon mal schwer gestürzt ist, und die Knochen noch nicht wieder richtig stabil sind, und trotzdem wieder auf Piste geht.

Natürlich gibt es mehr als genug Fälle, in denen älteren Menschen aus x Gründen Betreuer zur Seite gestellt werden, und dabei geht es auch oft um Selbstgefährdung. Dann aber nicht um Selbstgefährdung per se, sondern um eine Selbstgefährdung die gerade eben nicht mehr auf einer verständigen Güterabwägung beruht, sondern im Rahmen krankhafter Veränderungen nicht mehr realisiert wird. Es macht einen Unterschied, ob ich im Volltran gar nicht weiß was ich tue, oder ob ich ganz genau weiß welche Risiken ich eingehe, und mich dann dafür entscheide diese zu akzeptieren. Nur im ersten Fall braucht es einen Betreuer. Im zweiten Fall haben sich Dritte im letzter Konsequenz raus zu halten, wenn gutes Zureden nichts hilft.

Gruß vom Wiz

1 Like

Noch eine kleine Ergänzung, weil ich gerade mal wieder so einen Fall habe:

Und selbst wenn ein Betreuer bestellt wird, ist der dazu verpflichtet zum Wohle des Betreuten und in dessem (ggf. vermuteteten) Willen zu entscheiden. Leider kommt es viel zu häufig vor, dass dann bzgl. der Unterbringung leichtfertig zum „Standardmodell“ Pflegeheim gegriffen wird. Dies ist aber keineswegs in Ordnung. Auch bei einem Betreuten der angibt lieber in den eigenen vier Wänden bleiben zu wollen muss anhand des konkreten Einzelfalls geprüft werden welche Möglichkeiten hierzu bestehen, und müssen diese dann ggf. auch umgesetzt werden, wenn und so lange diese vertretbar sind.

So kämpfe ich gerade um Einsetzung eines Betreuers für einen Mann der bislang von einem Bevollmächtigten vertreten wird, dessen Bevollmächtigung zweifelhaft ist. Ziel der Einrichtung der Betreuung soll u.a. sein, den Mann wieder aus dem Heim in die eigene Wohnung zu bekommen. Er verfügt über genug finanzielle Mittel sich dort eine 24h-Betreuung zu sichern, und äußert sich zu dieser Frage auch ganz eindeutig. Der Bevollmächtigte, der hier mit „das rechnet sich nicht“ argumentiert und offenbar ein möglichst großes Erbe retten will, handelt hier eindeutig gegen den erklärten Willen des Betroffenen, und daher muss jetzt das Gericht einen Betreuer einsetzen, der dessen Interessen wieder Geltung verschafft.

Gruß vom Wiz

Gruß vom Wiz

1 Like