Mutterschaftsgeld, Frist überschritten, Lösung?

Hallo,

mich interessiert, ob es in unserem System Möglichkeiten gibt um überschrittene Fristen durch Fehler mehrerer Parteien zu „egalisieren“… also zu umschiffen - es sind ja keine Naturgesetze.

In meinem ausgedachten Fall wäre eine unstetig Beschäftigte beim Antrag auf Mutterschaftsgeld über den Beitragssatz gestolpert.
Sonst sehr unwichtig fällt auf, dass sie ohne Wissen vom Arbeitgeber zum ermäßigten Beitragssatz (0,3 unter normal) angemeldet worden ist.
Aus Unsicherheit fragt sie bei der Sachbearbeiterin des Arbeitgebers - diese beruhigt (das klappt immer - keine Sorge). Sie möchte aber trotzdem den Beitragssatz wechseln, informiert diese Sachbearbeiterin und die Krankenkasse.
Nach einigen Tagen Hin und Her zwischen Sachbearbeiterin und Krankenkasse wer denn den Antrag stellen müsste, kommt die Aussage der Sachbearbeiterin: Die Krankenkasse würde anrufen und den Antrag losschicken.
Nichts passiert, die Feiertage kommen und beim 1. Kontakt mit der Krankenkasse im neuen Jahr erfährt sie:

Der ermäßigte Beitragssatz führt dazu, dass kein Krankengeld gezahlt würde, was wiederum Voraussetzung für das Mutterschaftsgeld ist, was wiederum Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung vom Arbeitgeber ist… und der Antrag kommt nun „leider“ einige Tage zu spät für die gesamten Ansprüche und „Fristen wären eben Fristen“.

Gibt es irgendeine Lösung für die geschockte, werdende Mutter mit der Argumentation: Willensbekundung zum Beitragswechsel wurde mehrfach bei Arbeitgeber und Krankenkasse vorgetragen - niemand hat auf die heikle Lage und auf die besonderen Fristen aufmerksam gemacht oder geholfen??

Mit freundlichen Grüßen

Hi sethko,

m.W. können bestenfalls Anträge zurückdatiert werden, wenn der Bearbeiter das so hin- und die Verzögerung auf seine Kappe nimmt. Ansonsten wird wohl ein Rechtsstreit um Schadenersatz gegen die Auskunftspersonen nicht zu umgehen sein. Beweislage beachten!

Ciao Ricco

Hallo Ricco und vielen Dank für Deine Antwort.

Ist bei Deiner Idee nicht der elektronische Antragseingang im Weg?
Kann diese Erfassung geändert/ignoriert werden?

Schadensersatz gegen die Auskunfspersonen… die sind doch angestellt und der Streit würde gegen die Kasse geführt werden müssen, oder?

Ciao sehtko

angestellt und der Streit würde gegen die Kasse geführt werden müssen, oder?

Ich würde sagen, gegen den Arbeitgeber. Ich sehe das Versäumnis dort.

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Hi sethko,

der Einwand ist berechtigt, sind weitere Sicherungsmaßnahmen eingebaut, fällt die Möglichkeit der Rückdatierung weg.

Da mündliche Auskünfte von Beschäftigen i.d.R. nicht rechtswirksam sind, wird der Arbeitgeber nicht in Anspruch zu nehmen sein. M.E. können die Auskunftgeber, wenn überhaupt, dann nur persönlich in Anspruch genommen werden, sofern ihre Aussagen beweisbar sind.

Was die Fristen angeht, so sind die ja bewusst so in ein Bundesgesetz geschrieben worden, damit alle die ausgeschlossen werden, auf die der Sachverhalt nicht zutrifft. Die werden nicht wegzubringen sein. Insgesamt sage ich, Pech gehabt.

Ciao Ricco

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Nein, denn für unständig Beschäftigte ist der ermäßigte Beitragssatz das normale. Ich denke, sie können vom Arbeitgeber gar nicht zum normalen Satz angemeldet werden.

Der Arbeitnehmer muss seit 8.2009 wie der Selbstständige eine Wahlerklärung zum vollen Beitragssatz abgeben. Das ist nicht fristgerecht geschehen, wobei sicher eine formlose Erklärung erstmal die Frist gewahrt hätte.

Gruss

Barmer

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