Hallo,
mich interessiert, ob es in unserem System Möglichkeiten gibt um überschrittene Fristen durch Fehler mehrerer Parteien zu „egalisieren“… also zu umschiffen - es sind ja keine Naturgesetze.
In meinem ausgedachten Fall wäre eine unstetig Beschäftigte beim Antrag auf Mutterschaftsgeld über den Beitragssatz gestolpert.
Sonst sehr unwichtig fällt auf, dass sie ohne Wissen vom Arbeitgeber zum ermäßigten Beitragssatz (0,3 unter normal) angemeldet worden ist.
Aus Unsicherheit fragt sie bei der Sachbearbeiterin des Arbeitgebers - diese beruhigt (das klappt immer - keine Sorge). Sie möchte aber trotzdem den Beitragssatz wechseln, informiert diese Sachbearbeiterin und die Krankenkasse.
Nach einigen Tagen Hin und Her zwischen Sachbearbeiterin und Krankenkasse wer denn den Antrag stellen müsste, kommt die Aussage der Sachbearbeiterin: Die Krankenkasse würde anrufen und den Antrag losschicken.
Nichts passiert, die Feiertage kommen und beim 1. Kontakt mit der Krankenkasse im neuen Jahr erfährt sie:
Der ermäßigte Beitragssatz führt dazu, dass kein Krankengeld gezahlt würde, was wiederum Voraussetzung für das Mutterschaftsgeld ist, was wiederum Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung vom Arbeitgeber ist… und der Antrag kommt nun „leider“ einige Tage zu spät für die gesamten Ansprüche und „Fristen wären eben Fristen“.
Gibt es irgendeine Lösung für die geschockte, werdende Mutter mit der Argumentation: Willensbekundung zum Beitragswechsel wurde mehrfach bei Arbeitgeber und Krankenkasse vorgetragen - niemand hat auf die heikle Lage und auf die besonderen Fristen aufmerksam gemacht oder geholfen??
Mit freundlichen Grüßen