Mutterschaftsgeld und Berechnung mit der Dreißigtel- Methode

Hallo Community,

ich hoffe, dass ich hier in der mobilen Ansicht das richtige Forums erwischt habe und hätte da eine Frage zu der Lohnabrechnung nach der 30tel-Methode. Die Dozentin und ich sind da völlig verschiedener Ansicht. Es geht also um Gehaltsempfängerin (also kein Stundenlohn-Empfängerin). Sie soll zum 1.10. gebären, also Mutterschutzfrist beginnt am 20.8. Soweit die Ausgangslage. Nun soll der AG Lohnabrechnung für August bis Oktober nach der 30tel-Methode durchführen.
Wir haben nun unterschiedliche Ansichten für die Zahl der mit Lohn belegten Tage. Also normaler (Teilzahlungs)Lohn für 19 Tage (letzter Tag 19.8) , also Bruttolohn /30×19 haben wir beide , bloß die Zählung zum Monatsende unterscheidet uns. Sie sagt, egal welcher Monat es wird immer bis 30 gezählt (sie sagt mit Betonung auf Gehaltsempfänger). Also im Umkehrschluss heißt das für mich egal ob jemand am 20. 2 , 20.4. Oder wie hier am 20.8. Mit dem Teilzahlungszeitraum beginnt es sind immer 11 Tage??? Ich lese es im Buch und auf Webseiten, dass die zweite Zahl tatsächlich belegte Tage sind, also im Februar nur 9, April 11 und hier im Bsp. August 12 Tage? Also bekäme sie 12 Tage Mutterschaftsgeld (wohlgemerkt geht es hier nur um das Geld vom AG, der die 30tel Methode bei der Lohnabrechnung benutzt, nicht um die 13 Euro von der Krankenkasse die Kalendertäglich bezahlt werden. ) Da wäre direkt die nächste Frage: Der Lohn für September und Oktober ist nach der 30tel Methode dann gleich und die Mutter bekommt dann nur im Oktober noch einmal 13 Euro extra von der Krankenkasse (weil 31 Tage?) Oder hat sie prinzipiell Anspruch auf volle 99 Tage Mutterschaftsgeld (es können nach der 30tel Methode ja zwei Tage weg fallen)?

Vielleicht hat jemand eine offizielle Quelle (Gesetz?) wo das genau definiert und erklärt wird?

Vielen Dank für die Aufklärung im Voraus

Frank

Hallo,
ja, 99 Tage.
Gruss
Czauderna

Na klar, das MuSchG, genauer gesagt, § 14. Hier wird ganz klar von Kalendertagen gesprochen und das sind im August halt 31, im November 30 und im Februar 28. Der Lohn wird immer durch 30 geteilt, weil auch ein Monat ganz platt 30 Steuer- und SV-Tage hat. Deswegen wird z.B. bei Teillohnzahlungszeiträumen auch immer erst gedreißigstelt und dann mit der tatsächlichen Anzahl Kalendertage multipliziert.

Data

Danke für die Antworten. Da hatte ich auch schon reingeguckt, bloß dieses kalendertäglich auf die Berechnung bezogen, nicht auf die Auszahlung/Lohnberechnung.
Also MÜSSTE demnach der AG von seiner üblichen 30tel Methode bei der Gehaltsabrechnung für die Mutter dann in die kalendertägliche Methode umswitchen und dann z.B. wie oben im September 30 Tage mal das Mutterschaftsgeld und im Oktober 31 mal das Mutterschaftsgeld bezahlen?

Danke

Der AG ist verpflichtet, seine Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen und zwar für jeden Tag.

Nicht umswitchen! Der Lohn wird für den Zuschuss und auch für Teillohnzahlungszeiträume immer gedreißigstelt. Danach werden die tatsächlich gearbeiteten Tage oder eben Mutterschaftstage angesetzt.

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