Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mutterschutz:
Mal angenommen Frau hat einen errechneten Termin 01.02.2017.
Das Kind kommt ein paar Tage eher (fällt also nicht unter die Frühchenreglung), z.B. am 29.01.2017. Ab wann werden die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt berechnet? Ab der tatsächlichen Geburt oder dem errechnetem Termin?
Víelen Dank
Tina