Mutterschutz - gilt ab wann (Geburt)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Mutterschutz:
Mal angenommen Frau hat einen errechneten Termin 01.02.2017.
Das Kind kommt ein paar Tage eher (fällt also nicht unter die Frühchenreglung), z.B. am 29.01.2017. Ab wann werden die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt berechnet? Ab der tatsächlichen Geburt oder dem errechnetem Termin?

Víelen Dank
Tina

Verlängert sich bis zum Termin, bzw. gilt ab Termin und nicht ab Geburt:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/wenn-ihr-kind-zu-frueh-oder-spaet-kommt/ ramses90

Vielen Dank für den Super-Link! Alles was ich wissen wollte! :slight_smile:

Die 8 Wochen nach der Geburt gelten als Schutzfrist. Der Termin ist hierbei irrelevant. 8 Wochen sind ein Muss, siehe hier

Data

Hallo,
so steht es im Gesetz (siehe dein Link)
„Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich
die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach §
3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte“.
Was ist an deiner Antwort im Ergebnis der Unterschied zur Antwort von Ramses90 ?.
Gruss
Czauderna

1 Like

Wenn die Entbindung nach dem errechneten Termin stattfindet sind es immer noch acht Wochen. In diesem Fall wird ab Geburt, nicht ab Termin gerechnet.

:wave:
KHK

Danach hat sie aber nicht gefragt, sie fragte ausdrücklich nach Geburt vor Termin und im mitgesendeten Link wird auch das von Dir angesprochene Thema behandelt-
Aber sei beruhigt, hucklebeery tut sein möglichstes all meine Antworten negativ zu bewerten. Er ist der derzeitige Negativbewertergroßmeister. ramses90