Mutterschutz vs Arbeitsmangel

Eine Küchenhilfe im Minijob teilt Anfang Januar dem AG mit, dass sie schwanger ist. Der AG sagt ihr zunächst, dass diese Arbeit für sie, dann zu „gefährlich“ sei. Dann sagte der AG, es sei überhaupt keine Arbeit mehr für sie da - egal ob schwanger oder nicht. Also wurde noch der Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt und sie wird auch Mutterschaftsgeld bekommen, doch die Monate in denen sie wegen Arbeitsmangel nicht tätig sein konnte/durfte - sind verloren. Die Personalabrechnung wird von einer Steuerkanzlei gemacht. Sind Minijobber immer noch so zu behandeln? Bin auf Beurteilungen gespannt.

Nein, sie sind noch nie so zu behandeln gewesen.
Da du schwanger bist, bist du erst einmal unkündbar (von wirklich seltenen und abstrakten Ausnahmen abgesehen und das geht auch nicht so einach).
Fakt ist, dass du einen Arbeitsvertrag hast, egal ob mündlich oder schriftlich. Fakt ist auch, dass der AG dich zu vergüten hat, wenn du deine Arbeitskraft anbietest, was du ja wohl gemacht hast. Wenn der AG keine Arbeit für dich hat, kann er nicht einfach von heute auf morgen sagen, sorry, ich brauch dich nicht mehr. Das ist eine Kündigung und nicht erlaubt. Ausnahme wäre nur, wenn du einen befristeten Vertag hättest und der würde während der Schwangerschaft auslaufen.
Anfang des Jahres wurde das neue Mutterschutzgesetz eingeführt, was AG noch viel strenger dazu verpflichtet, passende Arbeitsplätze für ihre schwangeren Mitarbeiterinnen einzurichten. Und nochmal, einfach sagen, ich kann dir keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten, ochnö, ich habe überhaupt keine Arbeit mehr für dich, kannst zuhause bleiben, geht nicht.

Viele (leider) Steuerkanzleien behandeln ihre Lohnbuchhaltungen sehr stiefmütterlich und die Mitarbeiter haben dann entsprechend wenig Ahnung. Und Steuerberater sind keine Rechtsanwälte und kommen zwar ab und zu mit Arbeitsrecht in Berührung. Ansonsten haben sie im täglichen Geschäft selten bis garnicht damit zu tun und dementsprechend auch nur wenig Ahnung davon.

Soon

Wieder mal erschüttert, dass immer noch so wenig Minijobber um ihre Rechte wissen.

Hallo

Und was hat sie dann gemacht? Ist sie dann nicht zur Arbeit gekommen, oder hat sie trotzdem ihre Arbeitskraft durch Anwesenheit zur Verfügung gestellt?

Was hat sie eigentlich für einen Arbeitsvertrag? Mit festem Dienstplan, Arbeit auf Abruf, oder was?

Diese Fragen müssten erstmal beantwortet werden, bevor was Konkretes dazu gesagt werden kann.

Es ist abgesehen davon so, dass es ein ziemlich weit verbreiteter Usus zu sein scheint, Minijobbern alle möglichen Rechte (Recht auf Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung, usw.) vorzuenthalten. Die meisten Minijobber nehmen es hin, weil sie ja nicht ihren Arbeitsplatz verlieren wollen. Und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber verklagen, sind tatsächlich nicht sehr beliebt bei manchen Arbeitgebern. Als Arbeitnehmer weiß man ja auch nicht genau, ob es nicht irgendwo eine geheime Datenbank gibt von solchen, die ihren Arbeitgeber mal verklagt haben, oder einen Code auf dem Zeugnis, so dass die dann gar keine Chance mehr haben auf dem Arbeitsmarkt. - Deswegen tun das nur ganz wenige, und der Staat (z. B. Jobcenter, die den fehlenden Lohn durch Aufstockung bezahlen) tut auch nichts dagegen.

hallo,

wenn ein AG Arbeitsmangel hat, fällt das unter das sog. „Betriebsrisiko“. Und das hat gem. § 615 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
idR der AG zu tragen. Der AN hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung auch ohne Arbeitsleistung.

Sog. "Mini-Jobber2 waren und sind schon immer ganz normale AN mit allen Rechten und Pflichten. Es hat lediglich gedauert, bis die Rechtsprechung dies einigen ausbeuterischen und ihren Anwälten klar gemacht hat.
Die Besonderheiten dieses Arbeitsverhältnisses betreffen lediglich Steuer und Sozialabgaben.

Du solltest also so schnell wie möglich deinem AG deine Arbeitskraft nachweislich (schriftlich) anbieten im Rahmen deines Arbeitsvertrages unter Berücksichtigung evtl. Einschränkungen durch den Mutterschutz.

&Tschüß
Wolfgang

Ich habe den Eindruck, dass sich das Ganze im Januar, oder vielleicht auch noch im Februar abgespielt hat … wäre es dann jetzt noch schnell genug?

Leider sind es immer noch zu wenig. Ich befürworte, dass auch Arbeitsgerichtsprozesse in der ersten Instanz wie Amtsgerichtsprozesse vom „Verlierer“ bezahlt werden müssen. Vielleicht würden dann mehr AN für ihre Rechte kämpfen.

Soon

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Weißt du, wie groß so eine Datenbank sein muss und wieviele AG (2017 gab es z.B. ca. 3,2 Mio. Unternehmen in D) darauf zugreifen könnten? Mal ganz davon abgesehen, dass es auch noch so etwas wie Datenschutz gibt.

So einen Code kenne ich nicht und ich habe schon Hunderte von Arbeitszeugnissen gelesen. Natürlich kann ich nur für mich sprechen, d.h. selbst wenn es einen solchen Code geben würde, würde ich ihn nicht deuten können und schon ist der schöne Code umsonst ins Zeugnis geschmuggelt worden. Wie soll der denn überhaupt aussehen?
Wir holen mal @Guido_ und @Frau_Jana_Boemer mit ins Boot. Vielleicht können sie noch etwas dazu sagen.

Soon

Hm, da würde es mit der Geheimhaltung in der Tat etwas schwierig.
Aber vielleicht könnte man ja mit Hilfe einer Verschwörungstheorie die Sache erklären.

Bestimmt, besonders bei Fällen, bei denen es nicht um allzu große Summen geht, und bei denen der Arbeitnehmer genau weiß, dass er im Recht ist.

Jetzt muss ich mich zuerst entschuldigen, ich hätte wissen müssen, dass ich mich auf fremden Terrain nicht mehr gut zurechtfinde: meine ungerliebte Freundin MS stellt mir ständig ein Bein.
Zum Thema: ich wollte hier einer jungen Familie etwas Unterstützung geben, habe mich, wie es sich für eine Personalsachbearbeiterin in einer Steuerkanzlei gehört, Punkt für Punkt abgefragt. Da der Arbeitgeber sich unwissend (wofür zahlt er den Steuerberater) gab. schien es mir sinnvoll, mit der Kanzlei direkt telefonisch, in Kontakt zu treten. Es begann noch ganz gut, aber ich fragte mich schon, was denn hier abginge und endete mit der Aussage: wir gehen nur den geraden Weg, es gibt für die Frau keine Arbeit mehr, also auch kein Geld, Mutterschutzgeld kann sie haben, wenn der Arzt ihr Arbeitsverbot erteilt. Da war ich dann eigentlich auf hundert aber ganz ruhig. Ich gab den Rat, die Chefin zu bitten, sich nochmal an die Kanzlei zu wenden, auch mit dem Hinweis, dass sie alles richtig gemacht habe, die Kanzlei auf dem geraden Weg aber die falsche Spur gewählt habe. Ich wollte nicht, dass jeder gut rauskommen kann, aber der AG auch keine Kosten für Rückrechnungen etc. tragen muss. 2. Anruf: fatal! Kanzlei ruft Mandant an, Mandant ruft AN an und verlangt, dass ich gefälligst Ruhe gebe. Eine Schande ist das, aber ich will der jungen Familie nicht noch mehr Ungemach bereiten. Euch vielen Dank ich bin immer froh andere Stimmen, Meinungen zu hören um nichts zu übersehen…

Nicht wirklich, da es „Codes“ eh nicht wirklich gibt.

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Hallo,

die minimale Verjährungsfrist im Arbeitsrecht beträgt 3 Monate ab Kenntnis des Tatbestands. Da sich hier der Tatbestand (Verweigerung der Annahme der Arbeitsleistung) ständig quasi Tag für Tag wiederholt und neu begründet, kann natürlich auch der Anspruch jederzeit geltend gemacht werden.

&Tschüß
Wolfgang

Ich meine ja weniger das Geltendmachen der Ansprüche, sondern das Zur-Verfügung-Stellen der Arbeitskraft. Ich weiß ja nicht, ob das passiert ist, aber man kann doch nicht rückwirkend seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Meine Frage wäre also, ob es eine Rolle spielt, ob man nach einer solchen Ansage des Arbeitgebers dann einfach zu Hause bleibt. - Da es aber den Fragesteller anscheinend nicht wirklich interessiert, wäre es vielleicht Energieverschwendung, darauf einzugehen.

Hallo,

das kommt dann sehr stark auf die Einzelfallumstände wie zB den Gesprächsverlauf an. Und man muß die Arbeitskraft nicht ständig aufs Neue anbieten.

&Tschüß
Wolfgang

Doch, auch diese Bewertungen interessieren mich, obwohl in der Sache nichts mehr geht: die Kanzlei hat soviel emotionalen Druck aufgebaut. Sowohl der AG wie die AN sind EU-Ausländer, waren mit der Situation überfordert und jeder sah/sieht für sich die negativen Konsequenzen.
Deshalb sah ich mich veranlaßt mit der Kanzlei zu sprechen, diese, alleinig Arbeitsmangel anführt, aber davor war die Mitteilung über die Schwangerschaft und die spontane Reaktion des AG: mögliche Gefährdung.
AG bestimmt doch allein über ein derartiges Arbeitsverbot.

Bitte, es kann ja sein, dass man den Zusammenhang nach den Regeln der Logik enträtseln kann, aber wer ist der Arbeitgeber? Die Kanzlei? Sind Steuerberater und Kanzlei hier ein- und dasselbe? Du bist Personalsachbearbeiterin in einer Steuerkanzlei? Und wie erklärt sich dann dieser Satz:

Oder ist der Arbeitgeber auch eine Kanzlei?

Also, der Fall muss schon etwas deutlicher erklärt werden. Bitte in ganzen Sätzen mit Punkt dahinter und ohne Nebensätze. Und vornean die beteiligten Personen aufzählen, und deren Beziehung untereinander.

Da gibt es eine junge Familie, dich, eine Kanzlei, einen Steuerberater, und wen noch? Und wer genau ist jetzt der Arbeitgeber?

Bitte die Fragen beantworten, sonst keine Lust mehr.

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Was denn, geht es hier um ein rein gefühlsmäßiges Problem?

Dann bitte etwas mehr und etwas klarere Informationen liefern!

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Hallo,

das hier

ist falsch.
Arbeitsverbote gründen allein auf den gesetzlichen Regelungen der §§ 3-16 des MuSchG:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html

&Tschüß
Wolfgang