Kann ich also die abgelesenen Kw/h als Berechnungsgrundlage nehmen und mit 10 Kw/h je Liter ausrechnen.
Du kannst es - aber eigentlich darfst Du es nicht 
Solange sich das aber in der Verwandtschaft abspielt wird aber wohl kein Hahn danach krähen.
Bin ich dann so nah wie möglich an dem Wärmebedarf.
??? Mit dieser Art der Ermittlung von anteiligen Kosten bist Du bist meilenweit davon entfernt, denn was an Liter Heizöl umgerechnet in Heizwert kWh in die Anlage reinfließt ist naturgemäß immer deutlich mehr als das, was die Anlage an Wärme/erwärmtem Wasser liefert und bis es dann an der Verbrauchsstelle ankommt, geht auch nochmal eine Menge Wärme verloren.
Für die Wärmeabrechnung (Heizung/Warmwasser) gilt die Heizkostenverordnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…
dort sind auch die Umrechnungsfaktoren für Fälle, in denen solcherart Anwendung zulässig ist, gesetzlich festgelegt
auch hier: " Für den Heizwert werden folgende Werte gesetzlich festgelegt: … Heizöl: 10 kWh/l"
Warum man aber, wenn gar keine vorschriftsgemäße Abrechnung notwendig ist, sich ausgerechnet für Wärmemengenzähler und nicht für Warm-/Kaltwasserzähler entscheidet, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Wenn der Wärmemengenzähler mit der üblichen 5-Jahres-Batterie ausgestattet ist (wegen der Eichaustauschpflicht), dann sind das alle 5 Jahre erneut rund 400Euro für den Eichaustausch - und das nur, um Anhaltspunkte für eine überschlägige Kostenanteilsermittlung zu liefern.
M.E. wäre man mit rein mechanischen (Unter)Wasserzählern weitaus besser bedient.
Was soll denn die ganze überschlägige Berechnung - zumal Du auch noch schreibst „zur Untermiete (warm)“???
Wenn man „warm“ vermietet (was im selbstbewohnten Haus mit maximal 2 Wohnungen ja noch zulässig ist) dann besteht keine Abrechnungspflicht und man kann sich die ganze Abrechnerei/Erfasserei samt der entsprechenden Zusatzkosten sparen.
Grüsse Rudi