Hallo,
wann wird bei Versteigerungen auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld jeweils die MWST berechnet und wann wird bei Versteigerungen nur auf das Aufgeld die MWST berechnet?
Wer kennt sich da aus?
USt bei Versteigerungen
Servus,
das kommt darauf an, ob der Erlös aus der Versteigerung für den Anbieter des versteigerten Gutes USt-pflichtig ist oder nicht und ob er, falls der Erlös USt-pflichtig ist, eventuell wegen Differenzbesteuerung oder Kleinunternehmerbesteuerung keine USt ausweisen darf.
Beispiele: Versteigerung eines Grundstücks - kein Ausweis von USt auf den erzielten Erlös.
Versteigerung von Gegenständen aus einer Wohnungsauflösung durch einen Trödler - kein Ausweis von USt auf den erzielten Erlös.
Versteigerung von Sonderposten aus Überproduktion durch einen Deutschen in D - Ausweis von USt auf den erzielten Erlös.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Schau mal hier in diese AGB eines Auktionshauses rein, da ist es m.E. nach erklärt.
http://www.hdmhg.de/pgs/Auktion/VstBed.html
MfG
duck313
Servus,
das versteh ich jetzt nicht - wo steht in dem verlinkten Text etwas über im Zuschlagpreis enthaltene / nicht enthaltene USt?
Schöne Grüße
MM