Hi,
ich hoffe Du bist kein Steuerberater, Du hast nämlich ein paar Details falsch gemacht.
Es gehen 19% vom Netto verkaufspreises an den Fiskus.(Annahme des 19% Satzes)
Oder 15,96% des Bruttoverkaufspreises. (Annahme des 19% Satzes)
Meine BWL Vorlesung ist einiges her aber der Begriff Umsatz ist ohne MWSt, denn die MWSt wird genau hier drauf erhoben.
Also, wenn der Händler vom Zwischenhändler im Einkauf Ware mit MWSt kauft, ist diese als erstes heraus zu rechnen.(Entfällt wenn Netto eingekauft wird.)
Dann hat man den Nettopreis im Einkauf.
Dann wird die Gewinnspanne, direkt zurechenbare Kosten, nicht direkt zurechenbare Kosten, usw aufgeschlagen. Daraus ergibt sich der Nettopreis für den Verkauf.
Darauf werden 19%(ggf. 7%) aufgeschlagen, die an den Fiskus gehen sollen.
Wenn nun am Ende des Abrechnungszeitraumes das Geld tatsächlich abgeführt wird, werden die ggf. abgezogenen Steuern des Einkaufes und die des Verkaufes gegen gerechnet und der Fiskus erhält die Differenz.
MFG