MwSt berechnung

Hallo!
Ich habe vor kurzem Gewerbe angemeldet und verkaufe bzw. will Kleiderstücke im Internet verkaufen ( wie z.B.: auf E-bay etc.)
Könnte jemand mir sagen wie viel ich MwSt dazurechnen soll? Sind das 7 % ode 19% ??
Für die Hilfe wurde ich sehr dankbar sein.

Viele Grüße und Danke im voraus

Aleksnadra

Ich habe vor kurzem Gewerbe angemeldet und verkaufe bzw. will
Kleiderstücke im Internet verkaufen ( wie z.B.: auf E-bay
etc.)

Also ist die Zielgruppe Endverbraucher

Könnte jemand mir sagen wie viel ich MwSt dazurechnen soll?

Da wird überhaupt nichts dazu gerechnet sondern es werden natürlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, Bruttopreise angegeben. Die Frage sollte eher lauten: Wieviel vom Verkaufspreis musst Du an den Fiskus abführen.

Sind das 7 % ode 19% ??

Diese Frage überrascht mich nun wirklich von jemandem, der ein Gewerbe betreibt. Nicht nur, dass Du das nicht weißt, auch, dass Du offensichtlich nicht weißt, wo Du diese Info bekommen könntest.

Für die Hilfe wurde ich sehr dankbar sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html

Erfahrungsgemäß scheitern die meisten Kleinunternehmen am Thema Umsatzsteuer. Irgendwann kommt nämlich Vater Staat und will mal eben 19% des gemachten Umsatzes. Da die wenigsten Kleinunternehmen davon keine Ahnung und natürlich auch keine Rücklagen gebildet, geschweige denn eine Umsatzsteueranmeldung durchgeführt haben, bedeutet das meist das Aus des Unternehmens und häufig auch eine anschließende Privatinsolvenz oder zumindest satte Schulden.

Hi,

ich hoffe Du bist kein Steuerberater, Du hast nämlich ein paar Details falsch gemacht.

Es gehen 19% vom Netto verkaufspreises an den Fiskus.(Annahme des 19% Satzes)
Oder 15,96% des Bruttoverkaufspreises. (Annahme des 19% Satzes)

Meine BWL Vorlesung ist einiges her aber der Begriff Umsatz ist ohne MWSt, denn die MWSt wird genau hier drauf erhoben.

Also, wenn der Händler vom Zwischenhändler im Einkauf Ware mit MWSt kauft, ist diese als erstes heraus zu rechnen.(Entfällt wenn Netto eingekauft wird.)
Dann hat man den Nettopreis im Einkauf.
Dann wird die Gewinnspanne, direkt zurechenbare Kosten, nicht direkt zurechenbare Kosten, usw aufgeschlagen. Daraus ergibt sich der Nettopreis für den Verkauf.
Darauf werden 19%(ggf. 7%) aufgeschlagen, die an den Fiskus gehen sollen.

Wenn nun am Ende des Abrechnungszeitraumes das Geld tatsächlich abgeführt wird, werden die ggf. abgezogenen Steuern des Einkaufes und die des Verkaufes gegen gerechnet und der Fiskus erhält die Differenz.

MFG

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