MwSt-Rückerstattung bei Ausfuhr aus D

Hi,

die deutsche Firma A kauft Waren in D ein und zahlt hierfür an den Händler den Bruttopreis incl. MwSt. Dann exportiert A die Waren nach Australien. A bekommt die Frachtpapiere und meist auch eine Ausfuhrbestätigung vom Zoll und lässt sich die MwSt. per nächster Vorsteueranmeldung vom Finanzamt erstatten. Falls das FA Fragen hat legt A die Papiere vor und alles ist gut.

Es ist doch wirklich so einfach - oder habe ich hier irgendwas übersehen?

Gruss
K

Servus,

Es ist doch wirklich so einfach - oder habe ich hier irgendwas übersehen?

in Fällen, wo A weiß, dass er den Ausfuhrnachweis führen kann, ist es überflüssig, in einer Echternacher Springprozession zuerst USt-pflichtig zu fakturieren, dann zu stornieren und USt-frei neu zu fakturieren.

Sowas braucht man bloß bei Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr und bei Abholung durch noch nicht bekannte Kunden.

Schöne Grüße

MM

Hi,

und bei Abholung durch noch nicht bekannte Kunden.

Was hier der Fall ist. A und Händler lernen sich gerade erst kennen und machen das 1. Geschäft. Aber vom Prinzip ist es schon so wie ich beschrieben hatte, oder?

Gruss
K

Servus,

ja, das passt schon.

Schöne Grüße

MM