MWST - Schweizer Unternehmen liefert Schwedische Produkte direkt nach Österreich

Hallo liebe Forum-user

wir sind ein kleines Unternehmen aus der Schweiz. Leider läuft das Geschäft nicht gut genug, weshalb wir uns nicht mit jeder Frage an einen Treuhänder wenden können. Deshalb habe ich mich hier registriert. 

Die Fragen, die wir haben:
Wir haben Sitz in der Schweiz und sind bei der MwSt angemeldet. Unser Lieferant ist in Schweden. Nun haben wir eine Offertanfrage eines MwSt-pflichtigen Unternehmens aus Österreich erhalten, wobei wir berücksichtigen sollten, ob wir dem Interessenten unsere 8% MwSt auf der Rechnung aufführen sollen oder nicht.
Wenn wir es nicht aufführen, wie könnten wir gegenüber unserer Steuerbehörde bestätigen, dass die Ware nach Österreich geliefert wurde? Müsste uns der Kunde eine Kopie seiner Zollpapiere schicken?

Die zweite Frage ist, ob der Schwedische Hersteller uns seine MWST genauso erlassen soll, wie wenn er uns Waren in die Schweiz liefert? Wenn die Ware nach Österreich geliefert wird, können wir ja keine Einfuhr in die Schweiz nachweisen.

Herzlichen Dank
Freundliche Grüsse
E.B.

Hallo E.B.,

internationale Geschäfte werden immer ohne MWST berechnet. Nachdem die Schweiz ein Drittland ist (nicht in der EU) muß die Ware verzollt werden. Dadurch hat man schonmal eine Kontrolle über Ein- oder Ausfuhr.

Der schwedische Lieferant darf keine MWST berechnen, da er in Schweden diese nicht abführen muß (Exportgeschäft). Die Berechnung der MWST an Sie würde somit eine Preiserhöhung für Sie darstellen.

Das Gleiche gilt für Ihr Geschäft mit dem österreichischen Kunden.

Bitte setzen Sie sich vorab mit dem schweizerischen Zoll in Verbindung für weitere Informationen. Die Herrschaften sind Ihnen gegenüber auskunftspflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auch von den Handelskammern. Für Mitglieder ist das gratis.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.

Grüße
Stephan Beigel

Herzlichen Dank Herr Beigel für Ihre rasche Antwort.

Ich habe noch eine kurze Frage dazu. Verhält es sich genauso, wenn die Ware von Schweden direkt zum Käufer nach Österreich geschickt wird? D.h. die Ware wird gar nie in die Schweiz eingeführt. Trotzdem stellen wir Rechnung an den österreichischen Endabnehmer.

Freundliche Grüsse
E.B.

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Lieber E.B. ich kenne mich mit den internen Bedingungen in der Schweiz oder Schweden nicht aus, kann aber in der Ferne (aus Chile, Südamerika) von meiner Erfahrung erzählen: das Export-Geschäft „trägt“ 99% keine Steuern, also wenn ich in der Schweiz bestellt habe, erwarte ich (und ist auch so mit den meisten Ländern gewesen, einzige Ausnahme die mir bekannt ist, könnte ev. Argentinien sein), daß kein MwSt in der Rechnung (für Waren) an mich verrechnet wird. Warum? weil ich in meinem Land, bei der einführ, zusätzlich zu den ev. Zollgebühren auch die MwSt zahlen muß. Es heißt also, die meisten Ländern versuchen den Export zu vorantreiben. Um ev. Probleme von meiner „Beratung“ zu vermeiden, ist es am besten daß dies direkt mit den entsprechenden Zollbehörden bestätigt wird.Ich habe vor Jahren einige zweifeln zu Themen Zoll in Deutschland gehabt und habe von hieraus Fragen an den Zollamt geschrieben (einmal sogar angerufen) und wurde alles beantwortet. Hoffe alles läuft bestens für’s Geschäft und Ihr Unternehmen!Alles Gute und Schöne Grüße aus Santiago Paul Wolff

Salü E.B.,

ein Reihengeschäft Schweden - CH - Österreich sollte unbedingt vermieden werden.

Es ist kein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, kann also nicht mit der dafür vorgesehenen Vereinfachung behandelt werden.

Die bewegte Lieferung Schweden - CH ist keine Ausfuhr, auch keine innergemeinschaftliche Lieferung, wird also mit Schwedischer MOMS tax fakturiert, die der Schweizer Unternehmer im Zug der Vorsteuervergütung erstatten lassen kann. Die ruhende Lieferung des Schweizers an den Österreicher findet in Österreich statt und ist dort umsatzsteuerpflichtig, d.h. der Schweizer muss sich in Österreich beim Finanzamt Graz zur USt registrieren lassen und dort die österreichische USt abführen.

Wenn der Schweizer sich eine USt-Identifikationsnummer aus der EU besorgt, sollte das in diesem Fall weder eine schwedische noch eine österreichische sein, sondern z.B. eine deutsche oder eine „übergreifende“ europäische: Dann gibt es die Möglichkeit, den ganzen Vorgang als innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft zu behandeln. Aber auch in diesem Fall bleibt dem Schweizer die Zusammenfassende Meldung (d.h. zuvor Zertifikat besorgen, weil diese nicht mehr auf Papier abgegeben werden kann) nicht erspart.

Unterm Strich: Zwei unabhängige Lieferungen mit Zollbehandlung bei Einfuhr und Ausfuhr sind zumindest dann wesentlich einfacher in der Handhabung, wenn alle beteiligten Unternehmen Praxis mit Zollbehandlung haben.

Wenn solche Reihengeschäfte öfter einmal vorkommen, ist es allerdings schon interessant, wenn der Schweizer hier mit einer EU-Umsatzsteueridentifikationsnummer auftritt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Herzlichen Dank Herr Wolff für Ihren hilfreichen Kommentar. Da es sich um einen einmaligen Auftrag mit relativ geringem Bestellwert handelt und wir etwas unter Zeitdruck standen, haben wir den Auftrag nun einfach ausgeführt und verrechnen ohne MwSt. Wie es aussieht, dürfte das so richtig sein.
Mit freundlichen Grüssen
E.B.

Hallo Blumepeder

herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Da es sich um einen einmaligen Auftrag mit relativ geringem Bestellwert handelt und wir etwas unter Zeitdruck standen, haben wir den Auftrag nun einfach ausgeführt und verrechnen ohne MwSt. Wie andere Kommentare meinen, dürfte das korrekt sein. Ihr Kommentar allerdings sieht so aus, als ob er von einem Fachmann kommt. Aber für mich ist das zu kompliziert, ich verstehe nicht alles. Wir denken, dass der Zoll sich melden wird, wenn etwas nicht korrekt ist.
Mit freundlichen Grüssen
E.B.

Hallo,

das ist wohl eine praktikable Lösung, weil auf diese Weise weder der CH noch Österreich unterm Strich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer verloren geht und der Kunde sich nicht über fakturierte MWSt beklagen kann, die er nicht schuldet. Der einzige in der Reihe, der damit Schmerzen bekommen könnte, ist der Schwede - wenn der auf diese Weise mitspielt, passt das schon.

Falls der Vorgang bei einer schwedischen Steuerprüfung in die Hand genommen wird, ist es immerhin auch möglich, dass es überhaupt nicht auffällt, dass die Adressen, die auf dem Frachtbrief und auf der Rechnung stehen, nicht beide in Österreich sind - zumindest, wenn Ihr nicht grad in La Punt - Chamues-ch oder Magadino oder sonst in einem Ort sitzt, der nicht so arg österreichisch klingt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder