MwSt (USt) als "nebenberuflicher" Freiberufler!?

Hallo,
mich würde der rechtliche Sachverhalt zu folgender Situationsbeschreibung interessieren.

Gesetzt den Fall, jemand arbeitet Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis und beabsichtigt darüber hinaus z.B. Software für iPhones oder andere Smartphones herzustellen, d.h. sich auch gestalterisch zu betätigen. Ob das Geschäft jemals Gewinn abwirft darf zunächst erstmal hinterfragt werden, in der Anfangsphase sicher nicht und auch „später“ ist ein wirtschaftlicher Erfolg fraglich (da er von verschiedenen Faktoren abhängt).

Nun möge man im Folgenden davon ausgehen, dass bereits eine Steuernummer beim Finanzamt vorliegt, sodass von dieser Seite her zumindest eine „Anmeldung“ als Freiberufler erfolgt ist. Eine Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben, auch weil im Zeitraum der beantragten Steuer-ID garkein Einkommen floss. (Mittlerweile fließt jedoch natürlich ganz gewöhnlich versteuert ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis)

Nun stellen sich folgende Fragen:
angenommen es bleibt bei den Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis, die freiberufliche Tätigkeit bietet keinerlei Einkünfte (da z.B. während der Entwicklung kein Absatz stattfindet oder weil das Endprodukt keinen Anklang findet)
-> wie verläuft die Besteuerung?
-> ist zwingend dann eine ESt-Erklärung abzugeben?
-> können Ausgaben (z.B. Business-Tarife für Handys) bezogen werden und wie sind die zu handhaben (Brutto / Netto -> Zahlung an wen?)
-> kann „das Geschäft“ jederzeit eingestellt werden? (z.B. wenn sich der App-Programmierer als unbegabt herausstellt, der Erfolg ausbleibt?)

Dafür gibt es ein Brett mit Namen ‚Steuern‘

Das hab ich schon durchgeackert und keine Beantwortung der o.g. Situation gefunden.

Servus,

-> wie verläuft die Besteuerung?

Wenn weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben anfallen, gibt es keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die zu besteuern wären.

-> ist zwingend dann eine ESt-Erklärung abzugeben?

Nein - im Zweifelsfall genügt es, wenn man auf die Erinnerung an die Abgabe der ESt-Erklärung einen Dreizeiler verfasst, in dem steht, dass nur Einkünfte angefallen sind, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

-> können Ausgaben (z.B. Business-Tarife für Handys) bezogen werden und wie sind die zu handhaben (Brutto / Netto
-> Zahlung an wen?)

Betrieblich veranlasste Ausgaben sind Betriebsausgaben (falls überhaupt noch Gewinnerzielungsabsicht vorliegt) und führen zu einem Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit. Der ist im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zu erklären.

-> kann „das Geschäft“ jederzeit eingestellt werden? (z.B. wenn sich der App-Programmierer als unbegabt herausstellt, der Erfolg ausbleibt?)

Solange es kein Betriebsvermögen (z.B. PC oder sowas) und keine Umsatzsteuererstattungsansprüche oder -zahllasten gibt, kann die Tätigkeit jederzeit aufgegeben werden, ohne dass man eine Schlussbilanz (in der eh nichts drinstünde) aufstellen muss.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank. :smile:

Hab ich den Punkt mit den Betriebsausgaben richtig verstanden, dass sobald solche (egal wie gering diese auch sind) vorliegen, muss eine Einkommensteuererklärung verfasst werden (auch wenn sie sonst nicht erstellt wird), da man dann nicht mit einem Dreizeiler (keine, außer die ohnehin schon per Lohnsteuerabzug abgeführten Einkünfte) bei der Erinnerung des Finanzamtes aus der Angelegenheit raus ist?

Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit negativ
Servus,

wenn es Einkünfte mit Lohnsteuerabzug Klasse I oder IV gibt, muss eine ESt-Erklärung nur abgegeben werden, wenn die Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mehr als 410 € ausmachen. Bei Verlusten aus freiberuflicher Tätigkeit also nicht.

Hat den Vorteil, dass die Geschichte dann einfacher wird, und den Nachteil, dass man dann mehr Einkommensteuer bezahlt, als man müsste.

In so einem Fall wie dem beschriebenen, wo es nicht so einfach sein dürfte, das FA von der Gewinnerzielungsabsicht zu überzeugen (falls nicht ein ziemlich konkret ausgearbeiteter Businessplan vorliegt), ist es eine u.U. interessante Option, auf die Steuererstattung zu verzichten und sich dafür den Unmus zu ersparen.

Schöne Grüße

MM