Hallo,
mich würde der rechtliche Sachverhalt zu folgender Situationsbeschreibung interessieren.
Gesetzt den Fall, jemand arbeitet Vollzeit in einem Angestelltenverhältnis und beabsichtigt darüber hinaus z.B. Software für iPhones oder andere Smartphones herzustellen, d.h. sich auch gestalterisch zu betätigen. Ob das Geschäft jemals Gewinn abwirft darf zunächst erstmal hinterfragt werden, in der Anfangsphase sicher nicht und auch „später“ ist ein wirtschaftlicher Erfolg fraglich (da er von verschiedenen Faktoren abhängt).
Nun möge man im Folgenden davon ausgehen, dass bereits eine Steuernummer beim Finanzamt vorliegt, sodass von dieser Seite her zumindest eine „Anmeldung“ als Freiberufler erfolgt ist. Eine Steuererklärung wurde noch nicht abgegeben, auch weil im Zeitraum der beantragten Steuer-ID garkein Einkommen floss. (Mittlerweile fließt jedoch natürlich ganz gewöhnlich versteuert ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis)
Nun stellen sich folgende Fragen:
angenommen es bleibt bei den Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis, die freiberufliche Tätigkeit bietet keinerlei Einkünfte (da z.B. während der Entwicklung kein Absatz stattfindet oder weil das Endprodukt keinen Anklang findet)
-> wie verläuft die Besteuerung?
-> ist zwingend dann eine ESt-Erklärung abzugeben?
-> können Ausgaben (z.B. Business-Tarife für Handys) bezogen werden und wie sind die zu handhaben (Brutto / Netto -> Zahlung an wen?)
-> kann „das Geschäft“ jederzeit eingestellt werden? (z.B. wenn sich der App-Programmierer als unbegabt herausstellt, der Erfolg ausbleibt?)