Servus,
bei einem Kleinbetrag bis 150 € kein Problem: Der ausgewiesene Steuersatz reicht aus, man kann das Programm ruhig /1,19 rechnen lassen und das Ergebnis in der Buchhaltung so lassen wie es ist.
Bei einer Rechnung über 150 € darf nur der ausgewiesene Betrag als Vorsteuer abgezogen werden.
Wobei ein USt-Sonderprüfer, der seine zwei-drei Stündlein damit verbringt, einzelne unberechtigt abgezogene Centbeträge aufzuspüren, zu addieren und in seinen Bericht zu schreiben, am nächsten Tag, an dem er im Innendienst zu sehen sein wird, mit Sicherheit hören wird: Guten Morgen - ach Herr Schulz, können Sie bitte mal reinkommen? - Der Rest spielt sich hinter geschlossener Tür ab, falls diese nicht durch die Wucht der Phililppika, die folgt, aus den Angeln geblasen wird.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder