Hallöchen,
ich möchte während meiner Arbeitslosigkeit (erhalte ALG 1) ein Bischen mit „mystery shopping“ dazu verdienen. Weiß jemand wie das mit dem AlG 1 verrechnet wird?. Man weiß ja nicht wieviele Aufträge man sich schnappen kann und wie der Verdienst am Ende aussieht. Ist ja weder ein 165,- € noch ein 400.-€ Job.
Das ich das der AfA melde ist selbstverständlich, aber da ich dazu ja sicherlich ein Gewerbe anmelden muss, tappe ich völlig im Dunkeln.
Für eventuelle Antworten oder Tipps
schon mal
vielen Dank im Voraus
Katrin
Hier kann nur das Gespräch mit dem Fallmanager in der Agentur Klarheit bringen. Man muss nämlich wissen, dass viele Institute mit einer Verzögerung bis zu 6 Wochen das Honorar überweisen. Das liegt daran, dass Tests innerhalb eines vorgegeben Zeitraums von X Wochen zu erledigen sind und der Auszahlungstermin ab dem Ende dieser „Welle“ zu zählen beginnt.
Es gibt Institute, die eine Gewerbeanmeldung verlangen, andere fragen nur nach der Steuernummer und einige bezahlen das Honorar ohne weitere Nachfrage.
Auf der sicheren Seite ist man jedenfalls mit einer Gewerbeanmeldung und dann auch mit der Möglichkeit Rechnungen mit Mehrwertsteuer auszustellen. Vorteil dabei, dass man z.B. die Vorsteuer aus Büromaterial u.ä. absetzen kann.
Vielen Dank Herr Bachor für die ausfühliche Antwort. Werde mich an meine Bearbeiterin der Afa wenden.
Es grüßt Katrin